Fälligkeit der Vergütung, Abnahme. 5.1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. 5.2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. 5.3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung. 5.4. Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
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Samples: Design Agreement, Design Agreement, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme. 5.1. 5.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
5.2. 5.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
5.3. 5.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer von Dpm hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leistenzuleisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 Arbeiten,1/3 nach Ablieferung.
5.4. 5.4 Bei Zahlungsverzug kann der Designer Dpm Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
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Samples: Design Agreement
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme. 5.1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei der Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
5.2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
5.3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung Teil- vergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein der Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer von DKM hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen Ab- schlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
5.4. Bei Zahlungsverzug kann der Designer DKM Verzugszinsen in Höhe von 66 % über dem jeweiligen Basiszinssatz Ba- siszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung Berechti- gung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme. 5.1. 4.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
5.2. 4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen künstle- rischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
5.3. 4.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommenabge- nommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene ange- messene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
5.4. 4.4 Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen Verzugszin- sen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Grafik Design Leistungen
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme. 5.1. 5.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
5.2. 5.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
5.3. 5.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen Abschlags- zahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 5050 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
5.4. 5.4 Bei Zahlungsverzug kann der Designer die KLOCKE Werbeagentur Verzugszinsen in Höhe von 66 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme. 5.14.1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
5.24.2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
5.34.3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung.
5.44.4. Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 65% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
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Samples: Graphic Design Agreement
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme. 5.1. 5.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
5.2. 5.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
5.3. 5.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene an- gemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 5050 % der Arbeiten, Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung.
5.4. 5.4 Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung Geltend- machung eines nachgewiesenen nachgewiesen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisennach- zuweisen.
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Samples: Allgemeine Vertragsgrundlagen Über Design Leistungen
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme. 5.1. 5.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
5.2. 5.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags Auftrages besteht GestaltungsfreiheitGestal- tungsfreiheit.
5.3. 5.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer von der Designerin hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene angemes- sene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
5.4. 5.4 Bei Zahlungsverzug kann der Designer die Designerin Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers/der Auftraggeberin, im Einzelfall eine niedrigere niedrige Belastung nachzuweisen.
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Samples: Vertrag Über Produkt , Grafik , Webdesign Leistungen
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme. 5.1. 5.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
5.2. 5.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen Grün- den verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht GestaltungsfreiheitGestal- tungsfreiheit.
5.3. 5.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 5050 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
5.4. 5.4 Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 66 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank Zent- ralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung Berech- tigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Grafik Design Dienstleistungen
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme. 5.1. 5.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
5.2. 5.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
5.3. 5.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
5.4. 5.4 Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen nachgewiesen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
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Samples: Grafik Design Vertrag
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme. 5.1. 5.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
5.2. 5.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags Auftrages besteht GestaltungsfreiheitGestaltungsfrei- heit.
5.3. 5.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer von der Designerin hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
5.4. 5.4 Bei Zahlungsverzug kann der Designer die Designerin Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers/der Auftraggeberin, im Einzelfall eine niedrigere niedrige Belastung nachzuweisen.
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Samples: Allgemeine Vertragsgrundlagen Für Illustrations /Grafik /Design Leistungen
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme. 5.1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
5.2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
5.3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer von KLARTEXT hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 5050 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
5.4. Bei Zahlungsverzug kann der Designer KLARTEXT Verzugszinsen in Höhe von 66 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
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Samples: Grafik Design Leistungen
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme. 5.1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung Ablie- ferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
5.2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.. Stand: August 2003
5.3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung Teilver- gütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen Abschlagszah- lungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung Fertig- stellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
5.4. Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 64% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen nachgewie- senen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des AuftraggebersAuftragge- bers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
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Samples: Grafik Design Leistungen
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme. 5.1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
5.2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
5.3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
5.4. Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangenp. a. veranlagen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
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Samples: Grafik Design Vertrag
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme. 5.1. 4.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung Abnahme des Werkes fällig. .Sie ist ohne Abzug zahlbar.
5.2. 4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werdenwer- den. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
5.3. 4.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils Teilvergütungjeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene ange- messene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 1/2 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 1/2 nach Ablieferung.
5.4. 4.4 Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen je- weiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung Geltendma- chung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisennachzu- weisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen