Fälligkeit der Vergütung. 3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Kommunikationsdesign Leistungen
Fälligkeit der Vergütung. 3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung Teilvergü tung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen Abschlags zahlungen zu leisten, und zwar 1/3 1⁄3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 1⁄3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 1⁄3 nach Ablieferung.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fälligkeit der Vergütung. 3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fälligkeit der Vergütung. 3.1. 3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene angemes- sene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei AuftragserteilungAuftrags- erteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 5050 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
3.2 Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz verlangen. Die Geltend- machung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Urheberwerkvertrag
Fälligkeit der Vergütung. 3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 5050 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Vertragsgrundlagen
Fälligkeit der Vergütung. 3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer von der Agentur hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, leisten und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 der Gesamtvergütung nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, Arbeiten sowie 1/3 nach Ablieferung.
3.2. Bei Zahlungsverzug stehen der Agentur die gesetzlichen Verzugszinsen zu. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fälligkeit der Vergütung. 3.1. 3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen Abschlags- zahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag Über Kommunikationsdesign Leistungen Und Illustrationen