Common use of Fälligkeit der Vergütung Clause in Contracts

Fälligkeit der Vergütung. 3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

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Samples: www.knueppelundhoeft.de, www.kuh-vadis.com, www.pergerundberger.de

Fälligkeit der Vergütung. 3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

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Samples: www.lazi-medien.de, www.zwoelfender-design.de

Fälligkeit der Vergütung. 3.1. 3.1 Die Vergütung ist bei nach Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle VorleistungenVorleistung, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 1⁄3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 1⁄3 nach Fertigstellung von 50 50% der Arbeiten, 1/3 1⁄3 nach Ablieferung.

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Samples: www.pvgg.de

Fälligkeit der Vergütung. 3.1. 3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene angemes- sene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei AuftragserteilungAuftrags- erteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

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Samples: www.kd.haus

Fälligkeit der Vergütung. 3.1. 3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen Abschlags- zahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

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Samples: www.de-signbar.de

Fälligkeit der Vergütung. 3.15.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fälligfäl- lig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist jeweils bei Ab- nahme des Teiles eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit einen längeren Zeitraum oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle finan- zielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen Abschlags- zahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung Gesamt- vergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung Fertig- stellung von 50 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

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Samples: www.waldmann-weinold.de

Fälligkeit der Vergütung. 3.1. 3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten bestell- ten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende ent- sprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle VorleistungenVorleistun- gen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei AuftragserteilungAuf- tragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

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Samples: 1sign.de

Fälligkeit der Vergütung. 3.1. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug Ab- zug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer von Logo- form hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen Abschlags- zahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei AuftragserteilungAuf- tragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

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Samples: logoform.de

Fälligkeit der Vergütung. 3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung Teilvergü­ tung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen Abschlags­ zahlungen zu leisten, und zwar 1/3 1⁄3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 1⁄3 nach Fertigstellung von 50 50% der Arbeiten, 1/3 1⁄3 nach Ablieferung.

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Samples: www.herrmann-grafikdesign.de

Fälligkeit der Vergütung. 3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen Abschlagzahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung Gesamtver- gütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

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Samples: boeing-gestaltung.de

Fälligkeit der Vergütung. 3.11. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils je- weils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer von DUDB hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 50% der Gesamtvergütung bei AuftragserteilungAuftragser- teilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

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Samples: donna-blitz.de

Fälligkeit der Vergütung. 3.11. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt Er streckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer Künstler hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

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Samples: www.kalligrafix.de

Fälligkeit der Vergütung. 3.1. 3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei AuftragserteilungAuftrags- erteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

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Samples: form-konzept-design.de

Fälligkeit der Vergütung. 3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer von der Agentur hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, leisten und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 der Gesamtvergütung nach Fertigstellung von 50 50% der Arbeiten, Arbeiten sowie 1/3 nach Ablieferung.

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Samples: www.factor-product.com

Fälligkeit der Vergütung. 3.1. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig, spätestens aber nach 10 Tagen des Rechnungseingangs. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer von der Designerin hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

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Samples: vanessa-tabel.de

Fälligkeit der Vergütung. 3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

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Samples: www.wirk-raum.de

Fälligkeit der Vergütung. 3.1. 5.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer die avito Markendialog hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leistenzulässig, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

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Samples: www.avito-brand.de

Fälligkeit der Vergütung. 3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle VorleistungenVor- leistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 1⁄3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 1⁄3 nach Fertigstellung von 50 50% der Arbeiten, 1/3 1⁄3 nach Ablieferung.

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Samples: dreistil.com

Fälligkeit der Vergütung. 3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer von der Agentur uri press GmbH hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen Abschlagszahlun- gen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung Fertigstel- lung von 50 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

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Samples: www.uripress.de