Hauptleistungspflichten Musterklauseln

Hauptleistungspflichten. Von der Liefer-/Leistungspflicht des Auftragnehmers ist alles umfasst, was für die komplette und fachgerechte Ausführung der Lieferungen/Leistungen und zur Erreichung des Verwendungszwecks erforderlich ist; dies gilt auch für Positionen, die im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Leistungsausschlüsse muss der Auftragnehmer vor Vertragsschluss explizit benennen und mit der hbk schriftlich vereinbaren. Die Liefer-/Leistungspflicht des Auftragnehmers schließt Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Abnahmeversuche ein. Die Gesamtkonstruktion und Ausführung der Lieferungen/Leistungen müssen der nach dem Vertrag vorausgesetzten Qualität und Beschaffenheit, dem Verwendungszweck, den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, insbesondere den Arbeitsschutzbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Lieferungen/Leistungen entsprechen. Die hbk kann auch nach diesem Zeitpunkt in zumutbarem Umfang die Anpassung an den neuesten technischen Stand verlangen. Sollten während der Vertragsdauer neue Erkenntnisse und Betriebserfahrungen an vergleichbaren Anlagen gewonnen werden, so ist die hbk unverzüglich zu unterrichten. Anpassungen wird der Auftragnehmer im zumutbaren Umfang durchführen. Für Verwendung zweckentsprechender Materialien, sachgemäße Konstruktion, Bauart und Ausführung, einwandfreies Funktionieren und Erreichen der vereinbarten Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Gewähr. Die Lieferungen und Leistungen haben so zu erfolgen, dass sämtliche Betriebsvorgänge, die mit diesen in Verbindung stehen, durch die hbk beherrscht werden können. Eine einwandfreie Beurteilung des Zustandes der Lieferungen und Leistungen muss jederzeit gewährleistet sein. Die Liefer- und Leistungspflicht umfasst neben der maschinellen Einrichtung insbesondere: die Anfertigung und Lieferung von statischen Berechnungen, Konstruktionsplänen, Ausführungszeichnungen, Werkstattzeichnungen, Aufmaßen, Mengenermittlungen sowie sonstigen Unterlagen, die für die Abwicklung und Abrechnung der Lieferungen/Leistungen erforderlich sind einschließlich aller Ergänzungen und Änderungen. Hierzu gehören auch alle Lichtpausen, Vervielfältigungen, Datenträger, usw. in der von der hbk gewünschten Anzahl. die Gestellung der Aufsichts-, Fach- und Hilfskräfte; die frachtfreie Anlieferung einschließlich Verpackung und deren frachtfreiem Rücktransport. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Teile, auch die von der hbk be...
Hauptleistungspflichten. 5.1 LAU hat das Holz nach Durchführung der Arbeiten an der Forststraße gerückt, sortiert und abfuhrbereit abzulegen. Der VP wird LAU einen hierfür geeigneten und möglichst nahen Lagerplatz an der Forststraße vor Vertragsbeginn aufzeigen und bereitstellen. Der Lagerplatz an der Forststraße ist geeignet, wenn dieser mit handelsüblichem Gerät und unter Beachtung notwendiger Rangierflächen erreichbar ist. Sofern sich der Lagerplatz während der Arbeiten verändert, sind die hiermit verbundenen Kosten (höhere Transportkosten etc.) vom VP zu bezahlen. Der weitere Abtransport vom Lagerplatz ausgehend ist vom VP auf dessen Kosten durchzuführen.
Hauptleistungspflichten. Die im Austauschverhältnis stehenden Vertragspflichten (sog. „synallagmatische Pflichten“) bestimmen im rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnis den jeweiligen Vertragstyp: > Warenübereignung gegen Geld: Kaufvertrag, § 433 Abs. 1 und 2 BGB, > Gebrauchsüberlassung gegen Geld: Mietvertrag, § 535 Abs. 1 und 2 BGB, > Herstellung eines Werkes gegen Geld: Werkvertrag § 631 Abs. 1 BGB. Diese sog. Hauptleistungspflichten müssen räumlich und zeitlich vertragsgemäß, ordentlich und fehlerfrei vom Schuldner erfüllt werden: > Der Verkäufer soll den Kaufpreis vom Käufer pünktlich und vollständig erhalten. > Der Käufer ist vom Verkäufer mit der gekauften Sache pünktlich, mangelfrei und ohne durch die Anlieferung verursachte „Kollateralschäden“ zu beliefern. Die für 22.12. 10:00 Uhr vereinbarte Anlieferung des schwarz auf Hochglanz lackierten Kla­ viers erfolgt am 28.12. um 19:30 Uhr (Verspätung, Verzug), dabei stößt der Transporteur (Er­ füllungsgehilfe des Verkäufers) beim Transport des Instruments mit der Klavierecke gegen eine Wandleuchte des Kunden, die zerbricht und zu Boden stürzt (rücksichtslose Beschädi­ gung des Eigentums des Kunden). Dabei wird auch der Korpus des Klaviers beschädigt (Man­ gel, Schaden). Bei Licht betrachtet ist das Klavier auch nur schwarz matt lackiert (Mangel).
Hauptleistungspflichten. KLADE hat das Holz nach Durchführung der Arbeiten an der Forststraße gerückt, sor- tiert und abfuhrbereit abzulegen. Der VP wird KLADE einen hierfür geeigneten und möglichst nahen Lagerplatz an der Forststraße vor Vertragsbeginn aufzeigen und be- reitstellen. Der Lagerplatz an der Forststraße ist geeignet, wenn dieser mit handelsüb- lichem Gerät und unter Beachtung notwendiger Rangierflächen erreichbar ist. Sofern sich der Lagerplatz während der Arbeiten verändert, sind die hiermit verbundenen Kos- ten (höhere Transportkosten etc) vom VP zu bezahlen. Der weitere Abtransport vom Lagerplatz ausgehend ist vom VP auf dessen Kosten durchzuführen. Bei Stehzeiten von KLADE, welche auf Verzögerungen durch den VP zurückzuführen sind (unzureichende oder überfüllte Lagerflächen, fehlende Bewilligungen etc.), ver- pflichtet sich der VP diese zu ortsüblichen Regiepreisen zu bezahlen.
Hauptleistungspflichten. 1. Der VNB stellt dem Kunden den Netzanschluss zum Zwecke der Entnahme elektrischer Energie im Rahmen der in der Vertragsanlage "Anschluss- und Vertragsdatenblatt" vereinbarten Netzanschlusskapazität zur Verfügung.
Hauptleistungspflichten. 1. Der Verteilnetzbetreiber errichtet den Anschluss am Netzanschlusspunkt.
Hauptleistungspflichten. 1. Hauptleistungspflichten plenigo

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.