Leistungen bei Vertragsende Musterklauseln

Leistungen bei Vertragsende. Sonstige Leistungen gemäß Anlage Nr. 3 Leistungsbeschreibung
Leistungen bei Vertragsende. Die Auftragnehmerin leistet marktübliche Unterstützung und Beratung bei Planung und Durchführung der Migration von Daten aus der Cloud zurück in lokale Systeme oder zu einem neuen Anbieter, sowie bei der Überprüfung der Datenintegrität und Unterstützung eines reibungslosen Übergangs, soweit sich nach der Verfügbarmachung die Leistung so ausgestaltet, dass die Daten des Auftraggebers entweder zu jeder Zeit selbstständig durch den Auftraggeber oder soweit dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, mit Unterstützung durch die Auftragnehmerin aus der Cloudinfrastruktur exportiert werden können, in einem maschinenlesbarem Format (Bspw. als *.dmp). Soweit die Daten verschlüsselt sind, ist diese Pflicht nur dann erfüllt, wenn der Auftraggeber über den Schlüssel verfügt. Für den Export der Daten und deren Sicherung bei dem Export ist der Auftraggeber verantwortlich. Wenn sich an den dort genannten Gegenständen und/oder an den gespeicherten Daten Änderungen oder Ergänzungen ergeben haben, sind diese auf Anforderung des Auftraggebers erneut zur Verfügung zu stellen, soweit sie nicht rechtmäßig gelöscht wurden. Die Auftragnehmerin ermöglicht dem Auftraggeber zu einem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt die von ihm gespeicherten Daten sicher, d.h. nicht rekonstruierbar zu löschen bzw. zur Löschung zu markieren; in diesem Fall wird der Auftragnehmer die Daten sicher, d.h. nicht rekonstruierbar, löschen. Die Löschung ist dem Auftraggeber auf Verlangen und durch entsprechende Erklärung oder anderweitig nachzuweisen. Das Löschverfahren wird auf Anforderung nachgewiesen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten der Auftragnehmerin bleiben unberührt. Der Auftraggeber bleibt zum Export der Daten bis zu deren Löschung berechtigt. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, den hierfür erforderlichen Zugang zur Verfügung zu stellen; dies gilt für einen Zeitraum von drei Monaten nach Vertragsende, soweit eine Löschung bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist. Sind diese Leistungen nach Vertragsende mit mehr als unerheblichem Aufwand des Auftragnehmers verbunden, hat dieser Anspruch auf eine angemessene, keinesfalls aber eine höhere Vergütung. Soweit sich die Migration verzögert, gleichgültig aus welchem Grund, wird der Auftragnehmer die Leistung auf Anforderung des Auftraggebers im bisherigen Umfang über das ursprüngliche Vertragsende hinaus weiter erbringen, bis die Übertragung erfolgreich vollzogen ist. Der Auftraggeber ist berechtigt die Leistung für jeweils drei weitere Mo...
Leistungen bei Vertragsende. Sonstige Leistungen 3Gegenstand der Leistungen Art, Umfang und Termine der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle (Termin- und Leistungsplan): 3.1Leistungen gemäß Ziffer 1.1 EVB-IT Cloud-AGB Lfd. Nr. Produkt/Leistung: (Produkt- und Leistungsbe-schreibung und/oder Verweis auf Kriterienkatalog(e) für Cloudleistung in Anlage Nr. 3) Menge MVD1 Beginn² Ende/Termin3 Abweichende Kündigungsfrist in Monaten4 Automatische Verlängerung um Anzahl Monate5 Monat­licher Preis oder, abwei­chendes Preismodell gemäß Anlage6                                                                         1 MVD = Mindestvertragsdauer