Förderung der Gleichstellung Musterklauseln

Förderung der Gleichstellung. Die TUM ist dem Ziel der Förderung der Gleichstellung verpflichtet (vgl. Hochschul- entwicklungsplan 2000 sowie Richtlinien der Technischen Universität München zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Studium, Forschung und Lehre 1995). Im Vergleich technischer Universitäten hat sie hierbei beachtliche Erfolge erzielt. Ganz besonders hervorzuheben sind die hohen Frauenanteile in den Führungs- und Gre- mienstrukturen der TUM, aber auch die Schaffung zahlreicher frauen- und familien- freundlicher Rahmenbedingungen, die z.B. in Beschäftigungsverhältnisse mit Tele- Arbeitsplätzen, Kinder-Krippe, TUM-Kindergarten, Frauenbüro, MentorIng und frau- enorientierte Marketingprogramme wie „Mädchen machen Technik“ etc. gemündet sind. Die TUM verpflichtet sich, auch künftig dem Gleichstellungsauftrag intensiv nachzu- kommen, die Frauenförderung aktiv (z.B. durch geeignete Anreizsysteme) zu betrei- ben und den Frauenanteil beim wissenschaftlichen Personal und den Professuren zu steigern und dies regelmäßig zu evaluieren. Eine direkte zahlenmäßige Festlegung der Erhöhung des Frauenanteils wird nicht als geeignetes Mittel angesehen und würde dem Vorrang der Qualifikation bei der Stellenbesetzung widersprechen. Sie erscheint auch deshalb nicht geboten, weil bereits eine Steuerung im Rahmen der interuniversitären Mittelverteilung stattfindet. Dennoch kann der erreichte Frauenan- teil auf den jeweiligen Qualifikationsstufen als Orientierungsgröße für den Erfolg der ergriffenen Maßnahmen und die Intensität der Bemühungen der TUM herangezogen werden. Zum Stichtag 01.12.2004 betrug der Frauenanteil bei den Professuren ca. 7 % und beim übrigen wissenschaftlichen Personal ca. 26,5 %. Das Staatsministerium unterstützt die Aktivitäten der TUM zur Förderung der Gleich- stellung im Jahr 2006 mit einem Betrag von 00.000 €. In den Jahren 2007 und 2008 werden – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – jeweils weitere Mittel in Höhe von 50.000 € bereitgestellt.
Förderung der Gleichstellung. 4.5.1 Der Frauenanteil der Universität stellt sich folgendermaßen dar:
Förderung der Gleichstellung. Zur Erreichung des Ziels der Geschlechtergerechtigkeit (Gleichstellung von Xxxx und Frau) wird der Gender-Mainstreaming-Prozess in allen Xxxxx- xxxx und auf allen Ebenen der Universität fortgesetzt. Ausführungen zu bereits bestehenden Maßnahmen finden sich in Anlage 2 Nr. 2 zu 3.6 die- ser Vereinbarung. • Ziel der Potentialentwicklung ist insbesondere eine Erhöhung des Frauen- anteils an den Professuren. Die Wirksamkeit des Gender-Mainstreaming- Prozesses wird durch Evaluation überprüft. • Die Universität wird ab 1.10.2007 jährlich eine auf ein Jahr befristete Xxxx- professur für Nachwuchswissenschaftlerinnen einrichten, um diesen Gele- genheit zu geben, sich zu profilieren.
Förderung der Gleichstellung. Zum Stichtag 1.12.2004 lag der Frauenanteil bei ProfeSSuren bei 9,5 %, im Bereich wiSSenSchaftlicher Mitarbeiter bei 35,5 %. Die UniverSität PaSSau iSt beStrebt, den Frauenanteil bei der BeSetzung von ProfeSSuren und im Bereich der wiSSenSchaftlichen Mitarbeiter langfriStig zu erhöhen. Zur Erhöhung deS FrauenanteilS im Bereich der wiSSenSchaftlichen Mitarbeiter Sollen folgende Maß- nahmen beitragen: Die UniverSität vergibt pro Jahr zwei volle Stellen der VergütungSgruppe II a BAT befriStet auf je SechS Monate, um Frauen verStärkt in die Drittmitteleinwerbung einzubeziehen. Außerdem wird ein FrauenförderfondS (75.000 € jährlich) eingerichtet. Ferner wird die Möglichkeit deS PromovierenS in Teilzeit eingeräumt werden. Die Vorgabe einer beStimmten Quote würde dem Vorrang der Qualifikation bei der StellenbeSetzung widerSprechen. Sie erScheint auch deShalb nicht geboten, weil eine Steigerung bereitS im Rahmen der leiStungS- und belaStungSbezogenen Mittelverteilung berückSichtigt wird.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.