Familiengerechte Hochschule Musterklauseln

Familiengerechte Hochschule. Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg ist als „Familiengerechte Hochschule“ zerti- fiziert. Im Rahmen dieser Zertifizierung werden Ziele festgeschrieben und umgesetzt. Ziel des gesamten Auditierungsprozesses ist es, an der Universität die familien- freundliche Struktur zu intensivieren. Insbesondere soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium erleichtert werden. Bessere Arbeitsbedingungen für Be- schäftigte und eine erweiterte Kinderbetreuung für alle Eltern der Universität sollen die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Universitäten, die Attraktivität als Ar- beitgeber und als Studienort steigern. Die Führungskräfte der Universität Bamberg sollen über Schulungen und Newsletter mit dem Thema Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit von Studium bzw. Beruf und Familie vertraut gemacht werden. Ziel ist es, mit den Führungskräften Multiplika- toren für familienfreundliche Zielsetzungen und für eine familienfreundliche Atmo- sphäre an der Universität zu schaffen. Die Universität Bamberg wird außerdem die Konzeption von Möglichkeiten des Teil- zeitstudiums (siehe auch 2.2.1) für Studierende mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen je nach Fächerspezifika eruieren und umsetzen.
Familiengerechte Hochschule. Die WHZ setzt es sich zum Ziel, sowohl für die Studierenden als auch als Arbeitgeber ein familiengerechter Hochschulstandort zu sein. Zu diesem Zweck strebt die WHZ bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraumes eine erneute Re-Auditierung als „familiengerechte Hochschule“ an.
Familiengerechte Hochschule. Die TU Dresden setzt es sich zum Ziel, sowohl für die Studierenden als auch als Arbeitgeber ein familiengerechter Hochschulstandort zu sein. Zu diesem Zweck lässt sich die TU Dresden bis zum Ende der Zielvereinbarungsperiode als „familiengerechte Hochschule“ re-auditieren.
Familiengerechte Hochschule. Die HTWK Leipzig setzt es sich zum Ziel, sowohl für die Studierenden als auch als Arbeitgeber ein familiengerechter Hochschulstandort zu sein. Zu diesem Zweck strebt die HTWK Leipzig bis zum Ende der Zielvereinbarungsperiode eine erneute Re-Auditierung als „familiengerechte Hochschule“ an.
Familiengerechte Hochschule. Die HfBK Dresden setzt es sich zum Ziel, sowohl für die Studierenden als auch als Arbeitgeber ein familiengerechter Hochschulstandort zu sein. Zu diesem Zweck führt die HfBK Dresden bis zum 31.12.2024 das Audit Familiengerechte Hochschule durch. Sie strebt eine entsprechende Zertifizierung an.
Familiengerechte Hochschule. Die PHfT Dresden setzt es sich zum Ziel, sowohl für die Studierenden als auch als Arbeitgeber ein familiengerechter Hochschulstandort zu sein. Zu diesem Zweck strebt die Hochschule bis zum 31.12.2023 die Unterzeichnung der Charta „Familie in der Hochschule“ und eine Mitgliedschaft im „Familie in der Hochschule e. V.“ an. Die Qualitätssicherung und externe Begutachtung wird durch die Zusammenarbeit mit der „Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen“ (KCS) gesichert. Darüber hinaus wird die PHfT Dresden ihre Mitgliedschaft evaluieren und das Ergebnis dem SMWK bis zum 31.12.2024 zur Verfügung stellen. Zur Evaluierung der Implementierung setzt das Rektorat eine Kommission ein, in der mindestens ein externer Sachverständiger (Vertreter der KCS) vertreten ist.
Familiengerechte Hochschule. Die TUC setzt es sich zum Ziel, sowohl für die Studierenden als auch als Arbeitgeber ein familienfreundlicher Hochschulstandort zu sein. Zu diesem Zweck führt die TUC bis zum Ende der Zielvereinbarungsperiode das Diversity-Audit „Vielfalt Gestalten“ des Stifterverbands durch und strebt eine entsprechende Zertifizierung an.
Familiengerechte Hochschule. Die HMT Leipzig setzt es sich zum Ziel, sowohl für die Studierenden als auch als Arbeitgeber ein familiengerechter Hochschulstandort zu sein. Zu diesem Zweck strebt die Hochschule bis zum 31.12.2023 die Unterzeichnung der Charta „Familie in der Hochschule“ und eine Mitglied- schaft im „Familie in der Hochschule e. V.“ an. Darüber hinaus wird die Hochschule ihre Mit- gliedschaft evaluieren und das Ergebnis dem SMWK bis zum 31.12.2024 zur Verfügung stel- len. Zur Evaluierung der Implementierung setzt das Rektorat eine Kommission ein, in der min- destens ein externer Sachverständiger (Vertreter der „Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen“) vertreten ist.
Familiengerechte Hochschule. Die HSM setzt es sich zum Ziel, sowohl für die Studierenden als auch als Arbeitgeber ein familiengerechter Hochschulstandort zu sein. Zu diesem Zweck lässt sich die HSM bis zum Ende der Zielvereinbarungsperiode als „familiengerechte Hochschule“ re-auditieren.
Familiengerechte Hochschule. Die HGB Leipzig setzt es sich zum Ziel, sowohl für die Studierenden als auch als Arbeitgeber ein familiengerechter Hochschulstandort zu sein. Zu diesem Zweck verpflichtet sich die Hochschule weiterhin zur Einhaltung der in der Charta „Familie in der Hochschule“ vereinbarten Standards und zur Mitgliedschaft im „Familie in der Hochschule e. V.“ Darüber hinaus wird die HGB Leipzig ihre bisherige Mitgliedschaft evaluieren und das Ergebnis dem SMWK bis zum 31.12.2024 zur Verfügung stellen. Zur Evaluierung der Implementierung setzt das Rektorat eine Kommission ein, in der mindestens ein externer Sachverständiger (Vertreter der „Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen“ (KCS)) vertreten ist.