Führen ohne vorgeschriebene behördliche Erlaubnis. 8.1 Die in Ziffer 1.1 und 1.2 genannten Wasserfahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Führer gebraucht werden. Berechtigter Führer ist, wer das Wasserfahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Wasserfahrzeuge nicht von einem unberechtigten Führer gebraucht werden.
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Führen ohne vorgeschriebene behördliche Erlaubnis. 8.1 Die in Ziffer 1.1 und 1.2 genannten Wasserfahrzeuge dürfen Das Wassersportfahrzeug darf nur von einem berechtigten Führer gebraucht werden. Berechtigter Führer ist, wer das Wasserfahrzeug Wassersportfahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten Verfügungs- berechtigten gebrauchen darf. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Wasserfahrzeuge das Wassersportfahrzeug nicht von einem unberechtigten Führer gebraucht werdenwird. Der Führer des Wassersportfahrzeugs darf das Wassersport- fahrzeug nur mit der erforderlichen behördlichen Erlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Wassersportfahrzeug nicht von einem Füh- rer benutzt wird, der nicht die erforderliche behördliche Er- laubnis hat.
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Samples: www.bootsversicherung.net
Führen ohne vorgeschriebene behördliche Erlaubnis. 8.1 Die in Ziffer 1.1 und 1.2 genannten Wasserfahrzeuge dürfen Das Wassersportfahrzeug darf nur von einem berechtigten Führer gebraucht werden. Berechtigter Führer ist, wer das Wasserfahrzeug Wasser- sportfahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Wasserfahrzeuge das Wassersportfahrzeug nicht von einem unberechtigten Führer gebraucht werdenwird. Der Führer des Wassersportfahrzeugs darf das Wassersportfahrzeug nur mit der erforderlichen behördlichen Erlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Wassersportfahrzeug nicht von einem Führer benutzt wird, der nicht die erforderliche behördliche Erlaubnis hat.
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Samples: www.heilwesen-fairsicherung.de
Führen ohne vorgeschriebene behördliche Erlaubnis. 8.1 Die in Ziffer 1.1 und 1.2 genannten Wasserfahrzeuge dürfen Das Wassersportfahrzeug darf nur von einem berechtigten Führer gebraucht werden. Berechtigter Führer ist, wer das Wasserfahrzeug Wassersportfahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Wasserfahrzeuge das Wassersportfahrzeug nicht von einem unberechtigten Führer gebraucht werdenwird. Der Führer des Wassersportfahrzeugs darf das Wassersportfahrzeug nur mit der erforderlichen behördlichen Erlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Wassersportfahrzeug nicht von einem Führer benutzt wird, der nicht die erforderliche behördliche Erlaubnis hat.
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