Common use of Führerschein-Rechtsschutz Clause in Contracts

Führerschein-Rechtsschutz. für die Vertretung im Verfahren wegen Entzie- hung der behördlichen Berechtigung zum Len- ken von Motorfahrzeugen zu Lande, wenn das Verfahren im Zusammenhang mit einem Ver- kehrsunfall oder einer Übertretung von Verkehrsvorschriften eingeleitet wurde. In diesen Fällen umfasst der Versicherungs- schutz auch die Vertretung im Verfahren zur Wiederausfolgung der Lenkerberechtigung. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn das Verfahren wegen fehlender geistiger oder körperlicher Eignung eingeleitet wurde.

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Samples: durchblicker.at, www.hdi.at, unterhaltsrecht.at

Führerschein-Rechtsschutz. für die Vertretung im Verfahren wegen Entzie- hung der behördlichen Berechtigung zum Len- ken von Motorfahrzeugen zu Lande, wenn das Verfahren im Zusammenhang mit einem Ver- kehrsunfall oder einer Übertretung von Verkehrsvorschriften Ver- kehrsvorschriften eingeleitet wurde. In diesen Fällen umfasst der Versicherungs- schutz auch die Vertretung im Verfahren zur Wiederausfolgung der Lenkerberechtigung. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn das Verfahren wegen fehlender geistiger oder körperlicher Eignung eingeleitet wurdeworden ist.

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Samples: durchblicker.at, www.hdi.at, unterhaltsrecht.at

Führerschein-Rechtsschutz. für die Vertretung im Verfahren wegen Entzie- hung Entziehung der behördlichen be- hördlichen Berechtigung zum Len- ken Lenken von Motorfahrzeugen zu LandeLande und zu Wasser, wenn das Verfahren im Zusammenhang Zusam- menhang mit einem Ver- kehrsunfall Verkehrsunfall oder einer Übertretung von Verkehrsvorschriften eingeleitet wurde. In diesen Fällen umfasst der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz auch die Vertretung im Verfahren zur Wiederausfolgung der LenkerberechtigungLenker- berechtigung. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn das Verfahren wegen fehlender geistiger oder körperlicher Eignung eingeleitet wurdeeinge- leitet worden ist.

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Samples: www.zurich-connect.at, www.wko.at

Führerschein-Rechtsschutz. für die Vertretung im Verfahren wegen Entzie- hung Entziehung der behördlichen Berechtigung zum Len- ken Lenken von Motorfahrzeugen Motorfahrzeu- gen zu Lande, wenn das Verfahren im Zusammenhang mit einem Ver- kehrsunfall Verkehrsunfall oder einer Übertretung von Verkehrsvorschriften Verkehrs- vorschriften eingeleitet wurde. In diesen Fällen umfasst der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz auch die Vertretung im Verfahren zur Wiederausfolgung der LenkerberechtigungLenkbe- rechtigung. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn das Verfahren wegen fehlender geistiger oder körperlicher Eignung eingeleitet einge- leitet wurde.

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Samples: www.nautic-tours.de, rsv-bedingungen.de

Führerschein-Rechtsschutz. für die Vertretung im Verfahren wegen Entzie- hung Entziehung der behördlichen Berechtigung zum Len- ken Lenken von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft, wenn das Verfahren im Zusammenhang mit einem Ver- kehrsunfall Verkehrsunfall oder einer Übertretung von Verkehrsvorschriften eingeleitet wurde. In diesen Fällen umfasst der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz auch die Vertretung im Verfahren zur Wiederausfolgung der Lenkerberechtigung. Es besteht kein VersicherungsschutzKein Versicherungsschutz besteht, wenn das Verfahren wegen fehlender geistiger oder körperlicher Eignung eingeleitet wurde.

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Samples: durchblicker.at, www.unterhaltsrecht.at

Führerschein-Rechtsschutz. für die Vertretung im Verfahren wegen Entzie- hung Entziehung der behördlichen Berechtigung zum Len- ken Lenken von Motorfahrzeugen Motorfahrzeu- gen zu LandeLande und zu Wasser, wenn das Verfahren im Zusammenhang Zu- sammenhang mit einem Ver- kehrsunfall Verkehrsunfall oder einer Übertretung Übertre- tung von Verkehrsvorschriften eingeleitet wurde. In diesen Fällen umfasst der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz auch die Vertretung im Verfahren zur Wiederausfolgung der LenkerberechtigungLenker- berechtigung. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn das Verfahren wegen fehlender geistiger oder körperlicher Eignung eingeleitet wurdeeinge- leitet worden ist.

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Samples: www.nautic-tours.de, rsv-bedingungen.de

Führerschein-Rechtsschutz. für die Vertretung im Verfahren wegen Entzie- hung Entziehung der behördlichen Berechtigung zum Len- ken Lenken von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft, wenn das Verfahren im Zusammenhang mit einem Ver- kehrsunfall Verkehrsunfall oder einer Übertretung von Verkehrsvorschriften eingeleitet wurde. In diesen Fällen umfasst der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz auch die Vertretung im Verfahren zur Wiederausfolgung der Lenkerberechtigung. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn das Verfahren wegen fehlender geistiger oder körperlicher Eignung eingeleitet wurdeworden ist.

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Samples: durchblicker.at, www.unterhaltsrecht.at

Führerschein-Rechtsschutz. für die Vertretung im Verfahren wegen Entzie- hung Entziehung der behördlichen behörd- lichen Berechtigung zum Len- ken Lenken von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft, wenn das Verfahren im Zusammenhang mit einem Ver- kehrsunfall Verkehrsunfall oder einer Übertretung von Verkehrsvorschriften eingeleitet wurde. In diesen Fällen umfasst der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz auch die Vertretung im Verfahren zur Wiederausfolgung der LenkerberechtigungLenker- berechtigung. Es Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht kein VersicherungsschutzVersicherungs- schutz, wenn das Verfahren wegen fehlender geistiger oder körperlicher Eignung eingeleitet wurde.

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Samples: durchblicker.at, ergo-versicherung.at

Führerschein-Rechtsschutz. für die Vertretung im Verfahren wegen Entzie- hung Entziehung der behördlichen Berechtigung zum Len- ken Lenken von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft, wenn das Verfahren im Zusammenhang mit einem Ver- kehrsunfall Verkehrsunfall oder einer Übertretung von Verkehrsvorschriften eingeleitet wurde. In diesen Fällen umfasst der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz auch die Vertretung im Verfahren zur Wiederausfolgung der Lenkerberechtigung. Es besteht kein VersicherungsschutzKein Versicherungsschutz besteht, wenn das Verfahren wegen fehlender geistiger oder körperlicher Eignung eingeleitet wurdeworden ist.

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Samples: www.unterhaltsrecht.at, durchblicker.at

Führerschein-Rechtsschutz. für die Vertretung im Verfahren wegen Entzie- hung Entziehung der behördlichen Berechtigung zum Len- ken Lenken von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft, wenn das Verfahren im Zusammenhang mit einem Ver- kehrsunfall Verkehrsunfall oder einer Übertretung von Verkehrsvorschriften eingeleitet wurde. In diesen Fällen umfasst der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz auch die Vertretung im Verfahren zur Wiederausfolgung der Lenkerberechtigung. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn das Verfahren wegen fehlender geistiger oder körperlicher Eignung eingeleitet wurde.

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Samples: durchblicker.at, www.unterhaltsrecht.at

Führerschein-Rechtsschutz. für die Vertretung im Verfahren wegen Entzie- hung Entziehung oder Einschränkung der behördlichen Berechtigung zum Len- ken Lenken von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft, wenn das Verfahren im Zusammenhang mit einem Ver- kehrsunfall Verkehrsunfall oder einer Übertretung von Verkehrsvorschriften eingeleitet wurde. In diesen Fällen umfasst der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz auch die Vertretung im Verfahren zur Wiederausfolgung der LenkerberechtigungLenkberechtigung. Es besteht kein VersicherungsschutzKein Versicherungsschutz besteht, wenn das Verfahren wegen fehlender geistiger oder körperlicher Eignung eingeleitet wurde.

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Samples: www.generali.at, www.oeamtc.at

Führerschein-Rechtsschutz. für die Vertretung im Verfahren wegen Entzie- hung Entziehung der behördlichen Berechtigung behörd- lichen Genehmigung zum Len- ken Lenken von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft, wenn das Verfahren im Zusammenhang mit einem Ver- kehrsunfall Verkehrsunfall oder einer Übertretung von Verkehrsvorschriften eingeleitet wurde. In diesen Fällen umfasst der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz auch die Vertretung im Verfahren zur Wiederausfolgung der LenkerberechtigungLenker- berechtigung. Es Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht kein VersicherungsschutzVersiche- rungsschutz, wenn das Verfahren wegen fehlender geistiger oder körperlicher Eignung eingeleitet wurde.

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Samples: durchblicker.at, ergo-versicherung.at

Führerschein-Rechtsschutz. für die Vertretung im Verfahren wegen Entzie- hung Entziehung der behördlichen be- hördlichen Berechtigung zum Len- ken Lenken von Motorfahrzeugen zu Lande, wenn das Verfahren im Zusammenhang mit einem Ver- kehrsunfall ei- nem Verkehrsunfall oder einer Übertretung von Verkehrsvorschriften Verkehrs- vorschriften eingeleitet wurde. In diesen Fällen umfasst der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz auch die Vertretung im Verfahren zur Wiederausfolgung der LenkerberechtigungLenk- berechtigung. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn das Verfahren wegen fehlender geistiger oder körperlicher Eignung eingeleitet einge- leitet wurde.

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Samples: www.zurich-connect.at, www.wko.at

Führerschein-Rechtsschutz. für die Vertretung im Verfahren wegen Entzie- hung Entziehung der behördlichen Berechtigung zum Len- ken Lenken von Motorfahrzeugen Motorfahr- zeugen zu LandeLande und zu Wasser, wenn das Verfahren im Zusammenhang mit einem Ver- kehrsunfall Verkehrsunfall oder einer Übertretung Über- tretung von Verkehrsvorschriften eingeleitet wurde. In diesen Fällen umfasst der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz auch die Vertretung im Verfahren zur Wiederausfolgung der LenkerberechtigungLen- kerberechtigung. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn das Verfahren wegen fehlender geistiger oder körperlicher Eignung eingeleitet wurdeein- geleitet worden ist.

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Samples: durchblicker.at

Führerschein-Rechtsschutz. für die Vertretung im Verfahren wegen Entzie- hung Entziehung der behördlichen Berechtigung Genehmigung zum Len- ken Lenken von Motorfahrzeugen Motorfahr- zeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft, wenn das Verfahren im Zusammenhang mit einem Ver- kehrsunfall Verkehrsunfall oder einer Übertretung von Verkehrsvorschriften eingeleitet wurde. In diesen Fällen umfasst der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz auch die Vertretung im Verfahren zur Wiederausfolgung der LenkerberechtigungLenker- berechtigung. Es Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht kein Versicherungsschutz, wenn das Verfahren wegen fehlender geistiger oder körperlicher Eignung eingeleitet wurde.

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Samples: durchblicker.at

Führerschein-Rechtsschutz. für die Vertretung im Verfahren wegen Entzie- hung Entziehung der behördlichen Berechtigung zum Len- ken Lenken von Motorfahrzeugen Motor- fahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft, wenn das Verfahren im Zusammenhang mit einem Ver- kehrsunfall Verkehrsunfall oder einer Übertretung von Verkehrsvorschriften eingeleitet wurde. In diesen Fällen umfasst der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz auch die Vertretung im Verfahren zur Wiederausfolgung der LenkerberechtigungLenker- berechtigung. Es Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht kein Versicherungsschutz, wenn das Verfahren wegen fehlender geistiger oder körperlicher Eignung eingeleitet wurde.

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Samples: durchblicker.at

Führerschein-Rechtsschutz. für die Vertretung im Verfahren wegen Entzie- hung Entziehung oder Einschränkung der behördlichen Berechtigung Berech- tigung zum Len- ken Lenken von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft, wenn das Verfahren im Zusammenhang mit einem Ver- kehrsunfall Verkehrsunfall oder einer Übertretung von Verkehrsvorschriften eingeleitet ein geleitet wurde. In diesen Fällen umfasst der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz auch die Vertretung im Verfahren zur Wiederausfolgung Wiederaus- folgung der Lenkerberechtigung. Es besteht kein VersicherungsschutzKein Versicherungsschutz besteht, wenn das Verfahren wegen fehlender geistiger oder körperlicher Eignung eingeleitet wurde.

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Samples: www.porschebank.at

Führerschein-Rechtsschutz. für die Vertretung im Verfahren wegen Entzie- hung Entziehung der behördlichen behörd- lichen Berechtigung zum Len- ken Lenken von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft, wenn das Verfahren im Zusammenhang mit einem Ver- kehrsunfall Verkehrsunfall oder einer Übertretung Übertre- tung von Verkehrsvorschriften eingeleitet wurde. In diesen Fällen umfasst der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz auch die Vertretung im Verfahren zur Wiederausfolgung der LenkerberechtigungLenker- berechtigung. Es Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht kein VersicherungsschutzVersicherungs- schutz, wenn das Verfahren wegen fehlender geistiger oder körperlicher Eignung eingeleitet wurde.

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Samples: www.wko.at

Führerschein-Rechtsschutz. für die Vertretung im Verfahren wegen Entzie- hung Entziehung der behördlichen Berechtigung zum Len- ken Lenken von Motorfahrzeugen Motorfahr- zeugen zu Lande, wenn das Verfahren im Zusammenhang mit einem Ver- kehrsunfall Verkehrsunfall oder einer Übertretung von Verkehrsvorschriften Ver- kehrsvorschriften eingeleitet wurde. In diesen Fällen umfasst der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz auch die Vertretung im Verfahren zur Wiederausfolgung der LenkerberechtigungLenk- berechtigung. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn das Verfahren wegen fehlender geistiger oder körperlicher Eignung eingeleitet ein- geleitet wurde.

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Samples: durchblicker.at

Führerschein-Rechtsschutz. für die Vertretung im Verfahren wegen Entzie- hung Entziehung oder Einschränkung der behördlichen Berechtigung Berechti- gung zum Len- ken Lenken von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft, wenn das Verfahren im Zusammenhang mit einem Ver- kehrsunfall Verkehrsunfall oder einer Übertretung von Verkehrsvorschriften eingeleitet einge- leitet wurde. In diesen Fällen umfasst der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz auch die Vertretung im Verfahren zur Wiederausfolgung Wiederausfol- gung der Lenkerberechtigung. Es besteht kein VersicherungsschutzKein Versicherungsschutz besteht, wenn das Verfahren wegen fehlender fehlen- der geistiger oder körperlicher Eignung eingeleitet wurde.

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Samples: www.porschebank.at

Führerschein-Rechtsschutz. für die Vertretung im Verfahren wegen Entzie- hung Entziehung der behördlichen Berechtigung behörd- lichen Genehmigung zum Len- ken Lenken von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft, wenn das Verfahren im Zusammenhang mit einem Ver- kehrsunfall Verkehrsunfall oder einer Übertretung Über- tretung von Verkehrsvorschriften eingeleitet wurde. In diesen Fällen umfasst der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz auch die Vertretung im Verfahren zur Wiederausfolgung der Lenkerberechtigung. Es Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht kein Versicherungsschutz, wenn das Verfahren wegen fehlender geistiger oder körperlicher Eignung eingeleitet wurde.

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Samples: www.wko.at

Führerschein-Rechtsschutz. für die Vertretung im Verfahren wegen Entzie- hung Entziehung der behördlichen Berechtigung zum Len- ken Lenken von Motorfahrzeugen Motor- fahrzeugen zu LandeLande und zu Wasser, wenn das Verfahren im Zusammenhang mit einem Ver- kehrsunfall Verkehrsunfall oder einer Übertretung von Verkehrsvorschriften eingeleitet wurde. In diesen Fällen umfasst der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz auch die Vertretung im Verfahren zur Wiederausfolgung der LenkerberechtigungLenker- berechtigung. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn das Verfahren wegen fehlender geistiger oder körperlicher Eignung eingeleitet wurdeworden ist.

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Samples: www.aerzteservice.com

Führerschein-Rechtsschutz. für die Vertretung im Verfahren wegen Entzie- hung Entziehung oder Einschränkung der behördlichen Berechtigung Berech- tigung zum Len- ken Lenken von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft, wenn das Verfahren Verfah- ren im Zusammenhang mit einem Ver- kehrsunfall Verkehrsunfall oder einer Übertretung von Verkehrsvorschriften eingeleitet wurde. In diesen Fällen umfasst der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz auch die Vertretung im Verfahren zur Wiederausfolgung der LenkerberechtigungLenkberechtigung. Es besteht kein VersicherungsschutzKein Versicherungsschutz besteht, wenn das Verfahren wegen fehlender geistiger oder körperlicher körper- licher Eignung eingeleitet wurde.

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Samples: www.porschebank.at

Führerschein-Rechtsschutz. für die Vertretung im Verfahren wegen Entzie- hung Entziehung der behördlichen Berechtigung zum Len- ken Lenken von Motorfahrzeugen Motorfahr- zeugen zu Lande, wenn das Verfahren im Zusammenhang mit einem Ver- kehrsunfall Verkehrsunfall oder einer Übertretung von Verkehrsvorschriften eingeleitet wurde. In diesen Fällen umfasst der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz auch die Vertretung im Verfahren zur Wiederausfolgung der LenkerberechtigungLenk- berechtigung. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn das Verfahren wegen fehlender geistiger oder körperlicher Eignung eingeleitet wurde.

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Samples: www.aerzteservice.com