Fünftagewoche. 30.5.1 Als Arbeitstage gelten alle Werktage von Montag bis Xxxxxxx (Fünftagewoche). An Samstagen wird nicht gearbeitet. In dringenden, begründeten Fällen ist Samstagsarbeit mög- lich. In diesem Fall ist die Paritätische Kommission bis spätestens Xxxxxxx, 12.00 Uhr mit vorgedrucktem Formular schriftlich in Kenntnis zu setzen. Dieses kann bei der Geschäftsstel- le der Paritätischen Kommission angefordert werden.
Appears in 2 contracts
Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Fünftagewoche. 30.5.1 31.5.1 Als Arbeitstage gelten alle Werktage von Montag bis Xxxxxxx (Fünftagewoche). An Samstagen wird nicht gearbeitet. In dringenden, begründeten Fällen ist Samstagsarbeit mög- lich. In diesem Fall ist kann die Paritätische Kommission bis spätestens Xxxxxxx, 12.00 Uhr mit vorgedrucktem Formular schriftlich in Kenntnis zu setzen. Dieses kann bei der Geschäftsstel- le der Paritätischen Kommission angefordert werdenauf schriftliches Gesuch hin eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Appears in 1 contract
Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav)
Fünftagewoche. 30.5.1 31.5.1 Als Arbeitstage gelten alle Werktage von Montag bis Xxxxxxx (Fünftagewoche). An Samstagen wird nicht gearbeitet. In dringenden, begründeten Fällen ist Samstagsarbeit mög- lich. In diesem Fall ist kann die Paritätische Pari- tätische Kommission bis spätestens Xxxxxxx, 12.00 Uhr mit vorgedrucktem Formular schriftlich in Kenntnis zu setzen. Dieses kann bei der Geschäftsstel- le der Paritätischen Kommission angefordert werdenauf schriftliches Gesuch hin eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Appears in 1 contract