Bonitätsprüfung Musterklauseln

Bonitätsprüfung. 6.1. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständ- nis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläu- bigerschutzverbände Alpenländischer Kreditorenver- band (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870(KSV) übermittelt werden dürfen.
Bonitätsprüfung. (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO) 10.1. Informationen zu Ihrem bisherigen Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten (Scoring) bezieht M-net von Auskunfteien. M-net übermittelt Ihre Daten (Name, Adresse und ggf. Geburtsdatum) zum Zweck der Bonitätsprüfung, dem Bezug von Informationen zur Beurteilung des Zahlungsausfallrisikos auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten sowie zur Verifizierung Ihrer Adresse (Prüfung auf Zustellbarkeit) an die infoscore Consumer Data GmbH (ICD), Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden. Übermittlungen auf der Grundlage dieser Bestimmungen dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Unternehmens oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen der Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Detaillierte Informationen zur infoscore Consumer Data GmbH (d. h. Informationen zum Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder Berichtigung etc.) finden Sie auf der folgenden Seite. 10.2. M-net übermittelt zum Zweck der Adress-Verifizierung (Prüfung auf Zustellbarkeit) die hierfür erforderlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) an die unter 9.1 genannten Dienstleister. Dieser nutzt die Daten zukünftig auch für Zwecke der Adressverifikation bzw. Identitätsprüfungen gegenüber anderen Unternehmen sowie für entsprechende Scoringanwendungen.
Bonitätsprüfung. 6.1. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände AKV EUROPA Alpenländischer Kreditorenverband für Kreditschutz und Betriebswirtschaft, Creditreform Wirtschaftsauskunftei Kubicki KG und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) übermittelt werden dürfen.
Bonitätsprüfung. Die GWG GmbH führt vor dem Vertragsschluss mit Ihnen eine Bonitätsprüfung durch und bezieht die Ergebnisse aus dieser Bonitätsprüfung entsprechend der rechtlichen Vorgaben in die Entscheidung über einen Vertragsschluss mit Ihnen ein. Bei Vorliegen einer negativen Auskunft zu Merkmalen Ihrer Bonität dürfen wir ein Vertragsverhältnis mit Ihnen ablehnen. Zur Ein- holung einer Bonitätsauskunft über Sie übermittelt die GWG GmbH Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum an Creditreform Mönchengladbach Dorenbeck KG, Xxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxxxxxxxx. Diese Verarbeitung Ihrer vorstehend genannten Daten ist zur Wahrung der berechtigten Interessen von der GWG GmbH erforderlich und ist durch eine Interessenabwägung zugunsten von der GWG GmbH gerecht- fertigt. Ohne eine Weitergabe an die Creditreform kann die GWG GmbH Ihre Bonität nicht überprüfen. Die GWG GmbH hat auch ein berechtigtes Interesse daran, Ihre vorstehend genann- ten Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung zu verarbeiten, nämlich die damit verbundene Bewertung Ihrer Bonität vor Ver- tragsschluss und die Reduzierung des Risikos von Zahlungs- ausfällen für die GWG GmbH. Ihr schutzwürdiges Interesse, dass Ihre vorstehend genannten Daten nicht zu diesem Zweck verwendet werden, überwiegt dieses berechtigte Interesse von der GWG GmbH nicht, da diese die Daten dem beschriebenen Verarbeitungszweck entsprechend angemessen verwendet und Sie mit einer solchen Nutzung Ihrer Daten zur Bonitätsprü- fung bei der Anbahnung vertraglicher Beziehungen rechnen können. Zudem werden Sie durch diese Verarbeitung gleicher- maßen geschützt, da Sie derart vor dem Eingehen von Verträ- gen geschützt werden können, die Ihre Leistungsfähigkeit über- steigen.
Bonitätsprüfung. 1. CONCARDIS ist berechtigt, vor Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen bei der für den Firmensitz des KNB-Kunden zuständigen Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) oder Creditreform) Auskünfte, die dem Schutz vor der Kreditübergabe an Zahlungsfähige dienen (sog. Harte Negativmerkmale, z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungs- maßnahmen), sowie Auskünfte über Daten über die Aufnahme und ordnungsgemäße Abwicklung von Krediten(sog. Positivdaten) einzuholen. Bis zur endgültigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung kann CONCARDIS ebenfalls Auskünfte über das Unternehmen bei der SCUFA oder Creditreform einholen. 2. Im Falle nicht vertragsgemäßen Verhaltens des KNB-Kunden (z.B. offener Forderungsbetrag nach Kündigung bei unbestrittener Forderung, Verzug) darf CONCARDIS der SCHUFA oder Creditreform derartige Daten des KNB- Kunden aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis übermitteln. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der CONCARDIS, eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Creditreform oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des KNB-Kunden nicht beeinträchtigt werden. 3. CONCARDIS ist berechtigt, im Falle einer negativen SCHUFA- oder Creditreform-Auskunft den Vertrag fristlos zu kündigen.
Bonitätsprüfung. Bei Abschluss eines Mobilfunk-Vertrages ist die Einwilligung des Kunden zur Einholung einer Auskunft bei der für deinen Wohnsitz zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherheit) bzw. sonstigen Kreditauskunfteien notwendig Bei den Kreditauskunfteien kann es sich um nachfolgende Unternehmen handeln: SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 600509, 44845 Bochum, oder SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover, Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co KG, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxx; Verband der Vereine Creditreform e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxx; Creditreform Consumer GmbH, Hellersbergstraße 14, 41460 Neuss; Deltavista GmbH, Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx; infoscore Consumer Data GmbH, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx-Xxxxx; INFORMA Unternehmensberatung GmbH, Xxxxxxxxxx Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx; AKV Allgemeine Kreditversicherung AG, Issaac-Xxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxx. Die Einholung dieser Auskunft erfolgt durch den von dir gewählten Mobilfunkbetreiber mobilezone. Der Kunde kann eine Einwilligung zur Bonitätsprüfung jederzeit schriftlich oder elektronisch gegenüber dem gewählten Mobilfunkbetreiber widerrufen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss eines Mobilfunk-Vertrages bei einem vorherigen Widerruf der Einwilligung zur Bonitätsprüfung nicht möglich ist. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung deiner Daten ist Art. 22 Abs. 2 lit. c DSGVO.‌‌
Bonitätsprüfung rhenag führt vor dem Vertragsschluss mit Ihnen eine Bonitätsprü- fung durch und bezieht die Ergebnisse aus dieser Bonitätsprüfung entsprechend der rechtlichen Vorgaben in die Entscheidung über einen Vertragsschluss mit Ihnen ein. Bei Vorliegen einer negativen Auskunft zu Merkmalen Ihrer Bonität dürfen wir ein Vertragsverhält- nis mit Ihnen ablehnen. Zur Einholung einer Bonitätsauskunft über Sie übermittelt rhenag Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburts- datum an Creditreform Boniversum GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxx. Diese Verarbeitung Ihrer vorstehend genannten Da- ten ist zur Wahrung der berechtigten Interessen von rhenag erfor- derlich und ist durch eine Interessenabwägung zugunsten von rhenag gerechtfertigt. Ohne eine Weitergabe an die Creditreform kann rhenag Ihre Bonität nicht überprüfen. xxxxxx hat auch ein be- rechtigtes Interesse daran, Ihre vorstehend genannten Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung zu verarbeiten, nämlich die damit ver- bundene Bewertung Ihrer Bonität vor Vertragsschluss und die Re- duzierung des Risikos von Zahlungsausfällen für rhenag. Ihr schutz- würdiges Interesse, dass Ihre vorstehend genannten Daten nicht zu diesem Zweck verwendet werden, überwiegt dieses berechtigte In- teresse von rhenag nicht, da rhenag diese Daten dem beschriebe- nen Verarbeitungszweck entsprechend angemessen verwendet und Sie mit einer solchen Nutzung Ihrer Daten zur Bonitätsprüfung bei der Anbahnung vertraglicher Beziehungen rechnen können. Zu- dem werden Sie durch diese Verarbeitung gleichermaßen ge- schützt, da Sie derart vor dem Eingehen von Verträgen geschützt werden können, die Ihre Leistungsfähigkeit übersteigen.
Bonitätsprüfung. 18.1 MDCC übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erho- bene personenbezogene Daten zur Beantragung, Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten zu nicht vertragsgemäßem Verhalten oder betrügerischem Verhalten an die CRIF Bürgel GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Rechts- grundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver- ordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der MDCC oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. 18.2 Nähere Informationen zur Tätigkeit der CRIF Bürgel GmbH können dem CRIF-Bürgel-Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden.
Bonitätsprüfung. Professionelle Auftragsanalyse bereits vor Annahme des Auftrags: • Inanspruchnahme einer qualifizierten Auskunftei, • Wichtige Informationen über Unternehmen und deren Finanzstatus (Firmenvollauskunft, RiskCheck, ConCheck, BoniCheck zur Vermeidung von Zahlungsausfällen), • Vier Auskünfte kostenlos, • Weitere Bonitäts-Checks zu Sonderkonditionen. Die Registrierung erfolgt mit der im Versicherungsschein genannten Versicherungsscheinnummer.
Bonitätsprüfung. 8.1 teranet ist berechtigt, zum Zwecke der Bonitätsprüfung Daten über die Be- antragung, Aufnahme und Beendigung der bei ihr abgeschlossenen Ver- träge an Auskunfteien vor Vertragsabschluss und während der Vertrags- laufzeit zu übermitteln und Auskünfte von dort einzuholen. 8.2 Unabhängig davon ist teranet berechtigt, den Auskunfteien auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Kartenmissbrauch) zu übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwä- gung aller betroffenen Interessen zulässig ist. 8.3 Informationen zu Ihrem bisherigen Zahlungsverhalten und Bonitätsinfor- mationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwen- dung von Anschriftendaten (Scoring) bezieht teranet von Auskunfteien. teranet arbeitet hierzu mit den Dienstleistern Schufa und Creditreform zu- sammen, bei denen Sie Auskunft über die Sie betreffenden gespeicherten Daten erhalten können.