Gabelstapler Musterklauseln

Gabelstapler. Gabelstapler sind stapelnde Flurförderfahrzeuge mit Gabelzinken (die gegen Anbaugeräte ausgetauscht werden können), auf denen sich die palettierte oder nichtpalettierte Last freitragend vor den Vorderrädern befindet und die durch ihre Masse im Gleichgewicht gehalten werden.
Gabelstapler. Gabelstapler sowie Hub- und Frontstapler sind Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart für das Aufheben, Heben, Bewegen und Positionieren von Lasten bestimmt und geeignet sind.
Gabelstapler. 1 Radlader 5 Bauzaunelemente 1 Grundausstattung Vermessung
Gabelstapler. Gabelstapler dürfen generell nur bis zur Außenkante der Hallentore gefahren werden. Die Lizenz ist vor Benutzung eines Gabel- staplers vorzuweisen.
Gabelstapler. Gabelstapler sind stapelnde Flurförderfahrzeuge mit Gabelzinken (die gegen Anbaugeräte ausgetauscht wer- den können), auf denen sich die palettierte oder nicht- palettierte Last freitragend vor den Vorderrädern befin- det, und die durch ihre Masse im Gleichgewicht gehal- ten werden. Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) Ausgabe 9. Mai 2022 Ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung als zusätzlicher Leistungsbaustein das Auslandspaket vereinbart, ist Ihr Pkw auf Auslandsreisen einschließlich der berechtigten Fahrer und Insassen rechtsschutzversichert (siehe Abschnitt A.6.2 der AKB).
Gabelstapler. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2019)

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  • Mängelrüge Außer bei Verbrauchern ist die Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlich detaillierten und konkretisierten Mängelrüge innerhalb von 14 Werktagen nach Erkennbarkeit des Mangels.

  • Speicherdauer Personenbezogene Daten werden bis zur Beendigung des jeweiligen Vertragszwecks (z. B. Kündigung des Liefervertrages) gespeichert. Im Anschluss findet unter Berücksichtigung einer angemessenen Nachbearbeitungsfrist die Löschung der Daten statt. Dabei sind gesetzliche Aufbewahrungsfristen (z. B. des Handels- und Steuerrechtes) von in der Regel zehn Jahren zu berücksichtigen.

  • Strahlen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen).

  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden. F.2 Brandschutzanlagen dürfen nicht beschädigt oder in ihrer Funktion eingeschränkt werden. F.3 Die missbräuchliche Benutzung von Feuerlöschern ist untersagt. F.4 Das Abstellen von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollern, Bierkästen und anderen Gegenständen in den Fluren, den Treppenhäusern oder auf den Vorplätzen der Wohnung ist nicht gestattet.