Garantierte Rentenfaktoren Musterklauseln

Garantierte Rentenfaktoren. Wir garantieren für den Teil des Verrentungskapitals, der das garantierte Kapital übersteigt, die Faktoren für die Berechnung der Rentenleistung. Die Höhe der ga- rantierten Monatsrente je 00.000 € dieses Teils des Ver- rentungskapitals können Sie der Übersicht der garan- tierten Rentenfaktoren↑ entnehmen. Wir haben dabei 70 % einer unternehmenseigenen Sterbetafel↑, die auf der Sterbetafel DAV 2004 R basiert, zu Grunde gelegt und als Rechnungszins für den garantierten Rentenfak- tor 0,1 % angesetzt. Falls der Beginn der Rentenzahlung mehr als 30 Jahre in der Zukunft liegt, ist bei den garantierten Rentenfakto- ren ein zusätzlicher Sicherheitsabschlag bereits berück- sichtigt. Der Sicherheitsabschlag ist umso größer, je weiter der Beginn der Rentenzahlung in der Zukunft liegt. Ergibt sich zum Zeitpunkt des Beginns der Rentenzah- lung aus dem Teil des Verrentungskapitals, der das ga- rantierte Kapital übersteigt, nach den anerkannten Re- geln der Versicherungsmathematik mit den dann für neu abgeschlossene Verträge geltenden Rechnungsgrundla- gen↑ eine höhere Rente als mit den garantierten Ren- tenfaktoren, werden wir die höhere Rente zahlen. Die so ermittelte Rente erhalten Sie zusammen mit der garantierten Mindestrente (siehe § 2 Absatz (1)). Ergibt sich zum Beginn der Rentenzahlung aus dem ge- samten Verrentungskapital nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den dann für neu ab- geschlossene Verträge geltenden Rechnungsgrundla- gen eine höhere Rente, werden wir diese höhere Rente zahlen.
Garantierte Rentenfaktoren. (3) Im Versicherungsschein nennen wir Ihnen die garantierten Rentenfaktoren für Ihre Versicherung. Die garantierten Ren- tenfaktoren geben an, wie viel Rente sich bei Beginn der Rentenzahlung in den einzelnen Jahren der Abrufphase je 10.000 Euro Wert des Deckungskapitals mindestens ergibt. Die garantierten Rentenfaktoren basieren auf einem Rech- nungszins in Höhe von 0,25 % p.a. und einer mit einer Sterbewahrscheinlichkeit in Höhe von 50 % aus der Sterbetafel DAV 2004R abgeleiteten geschlechtsneutralen Sterbetafel. Erreicht diese Rente den Mindestbetrag nach unseren "Bestimmungen über Gebühren und tarifabhängige Begrenzungen" nicht, zahlen wir eine Kapitalabfindung entsprechend Absatz 7.
Garantierte Rentenfaktoren. (7) Im Versicherungsschein nennen wir Ihnen die garantierten Rentenfaktoren für Ihre Versicherung. Diese Rentenfaktoren geben an, welche Rente sich bei Beginn der Rentenzahlung in den einzelnen Jahren der Abrufphase je 10.000 Euro Ver- tragsguthaben mindestens ergibt. Die garantierten Rentenfaktoren basieren auf den im Abschnitt "Erläuterungen zu ga- rantierten Rentenfaktoren, garantierter Rente und Rentenhöhe" im Versorgungsvorschlag angegebenen Rechnungs- grundlagen.
Garantierte Rentenfaktoren. (6) Wir garantieren für den Teil des Verrentungs- kapitals, der das garantierte Kapital übersteigt, die Fak- toren für die Berechnung der Rentenleistung. Die Höhe der garantierten Monatsrente je 00.000 € dieses Teils des Verrentungskapitals können Sie der Übersicht der garantierten Rentenfaktoren entnehmen. Wir haben da- bei 70 % einer unternehmenseigenen Sterbetafel, die auf der anerkannten Sterbetafel DAV 2004 R basiert, zu Grunde gelegt und als Rechnungszins für den garantier- ten Rentenfaktor 0,1 % angesetzt. Falls der Beginn der Rentenzahlung mehr als 30 Jahre in der Zukunft liegt, ist bei den garantierten Rentenfakto- ren ein zusätzlicher Sicherheitsabschlag bereits berück- sichtigt. Der Sicherheitsabschlag ist umso größer, je weiter der Beginn der Rentenzahlung in der Zukunft liegt. Ergibt sich zum Zeitpunkt des Beginns der Ren- tenzahlung aus dem Teil des Verrentungskapitals, der das garantierte Kapital übersteigt, nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den dann für neu abgeschlossene Verträge geltenden Rechnungs- grundlagen↑ eine höhere Rente als mit den garantierten Rentenfaktoren, werden wir die höhere Rente zahlen. Die so ermittelte Rente erhalten Sie zusammen mit der garantierten Mindestrente (siehe Absatz (5)).
Garantierte Rentenfaktoren. (8) Im Versicherungsschein nennen wir Ihnen die garantierten Rentenfaktoren für Ihre Versicherung. Diese Rentenfaktoren geben an, welche Rente sich bei Beginn der Rentenzahlung in den einzelnen Jahren der Abrufphase je 10.000 Euro Ver- tragsguthaben mindestens ergibt. Die garantierten Rentenfaktoren basieren auf einem Rechnungszins in Höhe von 0,5 % p.a. und einer mit einer Sterbewahrscheinlichkeit in Höhe von 80 % aus der Sterbetafel DAV 2004R abgeleiteten ge- schlechtsneutralen Sterbetafel.
Garantierte Rentenfaktoren. (4) Zum Beginn der Rentenzahlung berechnen wir darüber hinaus aus dem zu diesem Zeitpunkt vorhandenen • Deckungskapital zuzüglich • der zugeteilten Schlussüberschussanteile sowie • der zugeteilten Bewertungsreserven oder einer etwaigen zugeteilten Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven und dem garantierten Rentenfaktor ebenfalls eine Rente, die wir Ihnen zum Beginn der Rentenzahlung mindestens in dieser Höhe zahlen. Rentenfaktoren geben an, welche Rente sich bei Beginn der Renten- zahlung zu den einzelnen Berechnungsterminen je 10.000 Euro Wert des Deckungskapitals ergibt. Für die garantierten Rentenfaktoren sind als Rechnungsgrundlagen ins- besondere ein Rechnungszins von 0 Prozent jährlich und eine aus der Sterbetafel DAV 2004 R abgeleitete unternehmenseigene Mischtafel mit hälftigen Sterbewahrscheinlichkeiten, die der Aufsichtsbehörde angezeigt wurde, maßgebend. Vor Fälligkeit der ersten Rente ist eine Herabsetzung der garantierten Rentenfaktoren nur unter den Voraussetzungen des § 14 möglich. Maßgeblich für die Wertermittlung der Anteile an den Anlagekonzepten und Investmentfonds ist der Börsentag, der dem 15. des Monats vor Beginn der Rentenzahlung vorausgeht. Maßgeblich für die Anzahl der Anteile ist der Tag des Beginns der Rentenzahlung.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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