Garantierter Rentenfaktor Musterklauseln

Garantierter Rentenfaktor. Der garantierte Rentenfaktor gibt an, wie viel Rente wir Ihnen je 00.000 € für den Teil des Verrentungskapitals zahlen, der das garantierte Kapital übersteigt.
Garantierter Rentenfaktor. Wir garantieren den im Versicherungsschein ausgewiesenen Rentenfaktor für je 00.000 € des Rentenvermögens. Dieser garantierte Rentenfaktor gilt für eine persönliche Rente gemäß Absatz 8 a) mit monatlich nach- schüssiger Zahlungsweise bei ursprünglichem Rentenbeginn. Wir nennen ihn den ursprünglich garantierten Rentenfaktor. < 09 > Den ursprünglich garantierten Rentenfaktor haben wir unter der Annahme der Lebenserwartung in Höhe von 50 % der Sterbetafeln DAV2004R ohne Verzinsung ermittelt. Dies erfolgt unter der Berücksichtigung unserer heutigen vorsichtigen Annahme der Anteile von Frauen und Männern in unserem zukünftigen Bestand. Dabei berücksichtigen wir einmalige Verwaltungskosten für die Einrichtung der Rente in Höhe von 2 % des Rentenvermögens sowie laufende Verwaltungskosten in Höhe von 2 % jeder Rentenzahlung. In den folgenden Fällen berechnen wir einen neuen garantierten Renten- faktor nach denselben Annahmen, die wir für die Berechnung des ursprünglich garantierten Rentenfaktors angewandt haben: • bei vorgezogenem Rentenbeginn, • bei einer anderen Rentenzahlungsweise bzw. -art als die persönliche Rente mit monatlich nachschüssiger Zahlungsweise. In den folgenden Fällen der Vertragsänderung können wir einen neuen garantierten Rentenfaktor aufgrund anderer versicherungsmathema- tischer Annahmen ermitteln und mitteilen, der für den sich hieraus erge- benden Teil des Rentenvermögens gilt: • bei außerplanmäßigen Beitragserhöhungen, • bei Zuzahlungen, • bei Verlängerung der Beitragszahlungsdauer, • bei Hinausschieben des Rentenbeginns. Für den sich aus dem ursprünglichen Vertrag ergebenden Teil des Renten- vermögens bleibt es aber bei den ursprünglichen versicherungsmathe- matischen Annahmen, die dem im Versicherungsschein ausgewiesenen Rentenfaktor zugrunde liegen.
Garantierter Rentenfaktor. Im Versicherungsschein weisen wir den verein- barten garantierten Rentenfaktor zum geplanten Rentenbeginn aus. Der Rentenfaktor gibt grundsätzlich an, welchen Rentenbetrag Sie je 10.000 Euro des teilweise oder vollständig verrenteten Vertragsguthabens erhalten. Beispiel: Sie haben sich für eine monat- liche Zahlungsweise der Rente entschieden. Das zu verrentende Vertragsguthaben beträgt zum Rentenbeginn 20.000 Euro. Nehmen wir beispiel- haft an, der Rentenfaktor beträgt 24 Euro je 10.000 Euro Guthaben. Dann beträgt die garan- tierte Rente 48 Euro monatlich. Der vereinbarte garantierte Rentenfaktor beträgt 75 Prozent eines Rentenfaktors, der auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 R, einem Rechnungszins in Höhe von 0,25 Prozent und in Abhängigkeit vom erreichten Alter zum geplanten Rentenbeginn er- mittelt wird. In der angegebenen Höhe ist er garantiert und kann nicht reduziert werden. Für die Berechnung der Gesamtrenten kann gegebenenfalls eine an- dere Tafel verwendet werden. Der Tarif wird auf Basis der angegebenen Tafeln geschlechtsunab- hängig kalkuliert.
Garantierter Rentenfaktor. Der Rentenfaktor gibt an, wie viel Rente wir Ihnen je 00.000 € Fondsguthaben, das zu Beginn der Rentenzah- lung in Ihrem Vertrag vorhanden ist, zahlen.

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  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.