Erklärungsempfänger Musterklauseln

Erklärungsempfänger. (19) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertragsänderung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine schriftliche Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber abgeben. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevoll- mächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Tod ein Be- zugsberechtigter als bevollmächtigt, diese Erklärung ent- gegenzunehmen. Ist kein Bezugsberechtigter vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins als bevollmäch- tigt ansehen, die Erklärung entgegenzunehmen.
Erklärungsempfänger. Die Ausübung unserer Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertragsanpassung sowie zur Anfechtung erfolgt durch eine schriftliche Erklärung. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten ge- nannt haben, gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter nicht vorhanden, oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Versicherungsscheines zur Entgegennahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen. Sind die Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungsver- trag abgetreten, verpfändet oder gepfändet, können wir un- sere Erklärung auch gegenüber einem daraus Berechtigten abgeben.
Erklärungsempfänger. 7.1.16 Die Ausübung unserer Rechte erfolgt durch eine schriftliche Erklärung, die Ihnen gegenüber ab- zugeben ist. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins zur Entgegen- nahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen.
Erklärungsempfänger. (21) Wir üben unsere Rechte durch eine schriftliche Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber abgeben. Sofern Sie uns keine an- dere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Tod ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist kein Bezugsberechtigter vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins als bevollmächtigt ansehen, die Erklärung entgegenzunehmen.
Erklärungsempfänger. (19) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertragsände- rung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine schriftliche Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber abgeben. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Tod ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzu- nehmen. Ist kein Bezugsberechtigter vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Versi- cherungsscheins als bevollmächtigt ansehen, die Erklärung entge- genzunehmen. Wir verzichten auf die Rechte aus § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zur Vertragsänderung und Kündigung, sofern die Anzeige- pflichtverletzung unverschuldet erfolgt ist.
Erklärungsempfänger. Die Ausübung unserer vorgenannten Rechte er- folgt durch eine schriftliche Erklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt ha- ben, gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberech- tigter als bevollmächtigt, diese Erklärung entge- genzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins zur Entgegennahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen.
Erklärungsempfänger. (19) Unsere Rechte nach den Absätzen 5 bis 12 sowie zur Anfechtung üben wir durch eine schriftliche Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber abge- ben. Nach Ihrem Tod geben wir unsere Erklärung gegenüber folgenden Personen ab: • Haben Sie uns eine Person als Bevollmächtigte genannt, erhält diese unsere Erklärung. • Falls der Aufenthalt dieser Person nicht ermittelt werden kann oder von Ihnen niemand benannt wurde, erhält ein Bezugsberechtigter un- sere Erklärung. • Ist auch ein Bezugsberechtigter nicht zu ermitteln, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins als bevollmächtigt ansehen, die Erklärung entgegenzunehmen. § 7 – Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?
Erklärungsempfänger. (15) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertragsänderung so- wie zur Anfechtung üben wir durch eine schriftliche Erklärung aus, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevoll- mächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Ableben das Kreditinstitut als be- vollmächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmen.
Erklärungsempfänger. Die Ausübung unserer Rechte erfolgt durch schriftliche Erklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Ableben ein Be- zugsberechtigter als bevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber der Police zur Entgegennahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen.
Erklärungsempfänger. (15) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertragsänderung so- wie zur Anfechtung üben wir durch eine schriftliche Erklärung aus, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevoll- mächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Ableben das Kreditinstitut als be- vollmächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Der Einmalbeitrag wird sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fäl- lig. Es gilt die im Versicherungsantrag dokumentierte Versicherungsdauer.