Gastanks. Der Versicherungsschutz nach Ziffer VIII. 2.1.1 und VIII. 3.1.1 erstreckt sich auch auf die Lagerung von Flüssiggasen in bauartzugelassenen Behältnissen mit einem Einzelfassungsvermögen von unter 3 t. - die Mitversicherung des innerhalb der betreffenden Ziffer versicher- ten Risikos vollständig. Der Versicherungsschutz bedarf insoweit be- sonderer Vereinbarung.
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Gastanks. Der Versicherungsschutz nach Ziffer VIII. 2.1.1 und Ziffer VIII. 3.1.1 erstreckt sich auch auf die Lagerung von Flüssiggasen in bauartzugelassenen bauartzuge- lassenen Behältnissen mit einem Einzelfassungsvermögen von unter 3 t. - die Mitversicherung des innerhalb der betreffenden Ziffer versicher- ten Risikos vollständig. Der Versicherungsschutz bedarf insoweit be- sonderer Vereinbarung.
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