Gastronomische Versorgung Musterklauseln

Gastronomische Versorgung. Die gastronomische Versorgung hat grundsätzlich durch die Capital Catering GmbH, Xxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx, Tel. 030 / 3038 -3914, zu erfolgen.
Gastronomische Versorgung. Die gastronomische Versorgung hat entsprechend den Vorschriften der Vermietung des Veranstaltungsor- tes grundsätzlich durch den am Veranstaltungsort beschäftigten gastronomischen Betrieb zu erfolgen.
Gastronomische Versorgung. Die gastronomische Versorgung der Veranstaltung ist im Einvernehmen mit der KBB festzulegen und erfolgt ausschließlich durch Dritte auf Auftrag, Rechnung und Gefahr des Veranstalters. Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen oder Getränken ist nur nach Rücksprache und vorheriger schriftlicher Zustimmung von der KBB gestattet.
Gastronomische Versorgung. Sofern die Nutzungsbedingungen des Veranstaltungsgeländes die gastronomische Versorgung auf dem Veranstaltungsgelände einzelnen oder mehreren Gastronomen exklusiv zuweist, sind diese vom Aussteller zu beachten. Näheres regeln die Besonderen Teilnahmebedingungen.
Gastronomische Versorgung. Die gastronomische Betreuung kann nur durch das vom AEC hierzu ermächtigte gastronomische Unternehmen erfolgen. Mit diesem sind die entsprechenden gesonderten Vereinbarungen zu treffen. Die Verabreichungvonselbstmitgebrachten SpeisenundGetränkenistnichtgestattet.
Gastronomische Versorgung. Die gastronomische Betreuung darf ausschließlich durch ein konzessioniertes Unternehmen erfolgen. Die Verabreichung von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet, es sei denn, sie erfolgt von Ausstellern an Besucher unentgeltlich.
Gastronomische Versorgung. Gastronomische Dienstleistungen werden im Mietobjekt grundsätzlich vom hauseigenen Caterer des Vermieters – der Mosaik-Services Integrationsgesellschaft mbH, Xxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx, Ansprechpartnerin: Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx, Telefon: 030/000000000, Fax: 030/000000000) – erbracht.
Gastronomische Versorgung. Die gastronomische Betreuung kann nur durch das von der TFL hierzu ermächtigte gastronomische Unternehmen erfolgen. Mit diesem sind die entsprechenden gesonderten Vereinbarungen zu treffen. Wird ein anderer als der am Standort verortete Exklusiv - Caterer (Good Karma Gastro Charmanter Elefant KG) durch den Vertragspartner mit der Durchführung des Caterings beauftragt, so verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung von 8 % des für das Catering vereinbarten Entgeltes. Zur Berechnung hat der Vertragspartner bis 14 Tage nach der Veranstaltung die entsprechenden Rechnungen des externen Caterers vorzulegen. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Eventflächen im Bau 3 (Areal Brandland) sowie die sonstigen Seminarräumlichkeiten im Bau 1, ebenso das Außenareal. Die Verabreichung von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet, es sei denn, sie erfolgt von Ausstellern an Besucher unentgeltlich.
Gastronomische Versorgung. 21.1 Professionelle Caterings sind möglich. 21.2 Die Benützung der vorhandenen Be- wirtungseinrichtungen ist kostenpflichtig.
Gastronomische Versorgung. Die ADTV Tanzschule Scharfe ist ein selbstständiger Gastronomiebetrieb/Kiosk. Erwachsene Teilnehmer haben die Möglichkeit während der Tanzkurse Getränke zu erwerben und diese zu verzehren. Mitgebrachte Getränke werden nicht geduldet. Minderjährige dürfen eigene zuckerfreie Getränke mitbringen und im Saal trinken.