Versorgung Musterklauseln

Versorgung. 4 Bedarfsdeckung § 5 Art der Versorgung; Änderungen der Allgemeinen Preise und ergänzenden Bedingungen § 5a Kalkulatorische Neuermittlung bei Änderungen staatlich gesetzter oder regulierter Belastungen § 6 Umfang der Grundversorgung § 7 Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten
Versorgung. 4 Bedarfsdeckung § 5 Art der Versorgung; Änderungen der Allgemeinen Preise und ergänzenden Bedingungen § 5 a Kalkulatorische Neuermittlung bei Änderungen staatlich gesetzter oder regulierter Belastungen § 6 Umfang der Grundversorgung § 7 Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten § 8 Messeinrichtungen § 9 Zutrittsrecht § 10 Vertragsstrafe § 11 Ablesung § 12 Abrechnung § 13 Abschlagszahlungen § 14 Vorauszahlungen § 15 Sicherheitsleistung § 16 Rechnungen und Abschläge § 17 Zahlung, Verzug § 18 Berechnungsfehler §19 Unterbrechung der Versorgung § 20 Kündigung § 21 Fristlose Kündigung
Versorgung. 4 Bedarfsdeckung Teil 3
Versorgung der Verkauf einschließlich des Weiterverkaufs von Elektrizität an Kunden
Versorgung. 4 Bedarfsdeckung Der Kunde ist für die Dauer des Grundversorgungsvertrages verpflichtet, seinen gesamten leitungsgebundenen Elektrizitätsbedarf aus den Elek- trizitätslieferungen des Grundversorgers zu decken. Ausgenommen ist die Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen der Kraft-Wärme-Kopplung bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung und aus Erneuerbaren Energien; ferner durch Eigenanlagen, die ausschließlich der Sicherstellung des Elektri- zitätsbedarfs bei Aussetzen der Grundversorgung dienen (Notstrom- aggregate). Notstromaggregate dürfen außerhalb ihrer eigentlichen Bestimmungen nicht mehr als 15 Stunden monatlich zur Erprobung betrieben werden. § 5 Art der Versorgung; Änderungen der Allgemeinen Preise und ergänzen- den Bedingungen
Versorgung. Der Verkauf einschließlich des Weiterverkaufs von Erdgas, einschließlich verflüssigtem Erdgas, an Kunden.
Versorgung. 1. Preisänderungen (zu § 5 StromGVV)
Versorgung. 4 Bedarfsdeckung Der Kunde ist für die Dauer des Grundversorgungsvertrages verpflichtet, seinen gesamten leitungsgebundenen Gasbedarf aus den Gaslieferun- gen des Grundversorgers zu decken. Ausgenommen ist die Bedarfsde- ckung durch Eigenanlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen. Stadtwerke Essen AG Xxxxxxxxxxxxxx Xxx. 00-00 00000 Xxxxx Telefon: 0201 /800-0 xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx Amtsgericht Essen Handelsregister B 4170 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Oberbürgermeister Xxxxxx Xxxxx Vorstand: Xx. Xxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender), Bankverbindungen: Sparkasse Essen 251 900 (BLZ 360 501 05) IBAN: XX00000000000000000000 BIC: XXXXXX0XXXX Xxxxxxxx Xxxxx 00 00-000 (XXX 360 100 43) IBAN: XX00000000000000000000 BIC: XXXXXXXXXXX Geschäftszeiten: Montag – Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr Xxxxxxx 8:00 – 13:00 Uhr § 5 Art der Versorgung; Änderungen der Allgemeinen Preise und ergänzenden Bedingungen
Versorgung. (1) Die Versorgung des betreffenden Personenkreises erfolgt nach dem aktuellen medizi- nisch-pflegerischen Stand des Wissens. Bestandteile der Leistungserbringung sind auch: • Aufnahmegespräch/Erstgespräch bei Überleitung aus dem Krankenhaus/ Rehaeinrichtungen die Vorbereitung der Übernahme des Versicherten im Rah- men des Krankenhaus- oder Rehaentlassmanagements in die häusliche Ver- sorgung, • die notwendige Information und Beratung des Versicherten und der Angehöri- gen, • Fallbesprechung mit anderen an der Versorgung Beteiligten.
Versorgung. 4 Bedarfsdeckung § 5 Art der Versorgung; Änderungen der Allgemeinen Preise und ergänzenden Bedingungen