Gebrauch eines Fahrzeuges. wegen Schäden, die die Versicherungsnehmerin, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers, Luft- oder Raumfahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raum- fahrzeuges in Anspruch genommen werden. Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten kein Versiche- rungsschutz, so gilt dies auch für alle anderen Versicherten. Eine Tätigkeit der genannten Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhä- nger ist kein Gebrauch i. S. dieser Bestimmung, wenn keine dieser Perso- nen Halter oder Besitzer des Fahrzeuges ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird;
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Gebrauch eines Fahrzeuges. wegen Schäden, die die Versicherungsnehmerin, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers, Luft- oder Raumfahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raum- fahrzeuges in Anspruch genommen werden. Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten kein Versiche- rungsschutz, so gilt dies auch für alle anderen Versicherten. Eine Tätigkeit der in Abs. 1 genannten Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhä- nger Kraftfahr- zeuganhänger ist kein Gebrauch i. S. dieser Bestimmung, wenn keine dieser Perso- nen Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeuges ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird;.
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