Gebäudebestand und Straßenbeleuchtung Musterklauseln

Gebäudebestand und Straßenbeleuchtung. Neben der Energieversorgung betreibt die EVR im Auftrag der Stadt Rudolstadt die öffentliche Straßenbeleuchtung im Rudolstädter Stadtgebiet (inkl. Keilhau, Eichfeld, Lichstedt, Groschwitz sowie Ober- und Unterpreilipp). Seit 2006 gibt es ein Straßenbeleuchtungskonzept, das eine Stra- tegie zur Senkung der Beleuchtungskosten (u. a. die Umrüstung auf LED, die andere Energieein- sparmaßnahmen (Abschaltung/Dimmung) in großen Teilen ablöst) beinhaltet. Diese Strategie wur- de gemeinsam mit der EVR und dem Fachdienst Bau und Umwelt der Stadt Rudolstadt erarbeitet und in Teilen bereits umgesetzt. Die Stadt Rudolstadt besitzt derzeit eine Leuchtenanzahl von insgesamt 3.614 Lichtpunkten. Von diesen wurden bereits 194 Stück mit LED-Leuchtentechnik ausgestattet. In 2.250 Leuchten wurde das herkömmliche Leuchtmittel (NAV bzw. HQL) durch LED-Retrofit ersetzt. Seit 2006 hat sich aufgrund von Neuerschließungen und Ausbaumaßnahmen der Leuchtenbestand insgesamt ver- größert. Es konnte aber eine Energieeinsparung von ca. 860.265 kWh/a erreicht werden. Dies ent- spricht einer CO2-Einsparung von 453 t. In den öffentlichen Gebäuden werden fortlaufend energetische Gebäudesanierungen durchgeführt. Ein Energiecontrolling für die öffentlichen Liegenschaften wird bisher nicht durchgeführt. 5 = Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch in Thüringen 2014 (Quelle: xxx.xxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx). Im Rahmen des Zensus 2011 erfolgte eine Erfassung der Gebäude mit Wohnraum nach Hei- zungsart. Demnach verfügen ca. 70 % der Gebäude mit Wohnraum in Rudolstadt über eine Zent- ralheizung. Weitere 12 % haben eine Etagenheizung. Der Anteil der Gebäude mit Fernheizung liegt bei knapp 10 % und jener mit Ofen bei 8 %. Im Vergleich zum gesamten Freistaat Thüringen ist der Anteil an Gebäuden mit Fernwärme- und Zentralheizung sowie Öfen etwas höher. Fernheizung (Fernwärme) 456 9,7 % 32.627 6,1 % Etagenheizung 566 12,0 % 45.470 8,5 % Blockheizung 23 0,5 % 7.676 1,4 % Zentralheizung 3251 69,1 % 390.963 72,9 % Einzel- oder Mehrraumöfen 369 7,8 % 54.900 10,2 % Xxxxx Xxxxxxx in Gebäude/Wohnung 39 0,8 % 4.733 0,9 % Quelle: Gebäude- und Wohnraumzählung im Rahmen des Zensus 2011 Weitere Aussagen zum Gebäudebestand in Rudolstadt sind im Fachkonzept Städtebau, Wohnen und Denkmalschutz im Kapitel Wohnungsmarkt zu finden.

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  • Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Gerichtsstand ist nach unserer Xxxx der Sitz unserer Hauptniederlassung oder der Sitz des Käufers. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB/HGB. Die Bestimmungen des UNÜbereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

  • Versand und Gefahrenübergang 4.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz unseres jeweiligen Lieferwerkes. 4.2 Der Versand erfolgt stets auf eigene Gefahr des Kunden, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfol- gen oder wir auch noch andere Leistungen, wie z.B. Versendungskosten oder Anfuhr, übernommen haben. 4.3 Mangels besonderer Weisung erfolgen die Verpackung sowie die Xxxx des Transportweges und Trans- portmittels nach bestem Ermessen. Die Übernahme der Ware von uns ohne Beanstandung durch die Bahn, Post, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt jede Haftung durch uns wegen nichtsachgemäßer Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene Beschädigungen oder Verluste aus, soweit wir nicht wegen Vor- satz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haften. 4.4 Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, die Bahn oder sonstige Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers bzw. bei Direktlieferung unseres Lieferwerkes in jedem Fall - z.B. auch bei fob und cif- Geschäften - auf den Kunden über. Holt der Kunde die Ware selbst ab, erfolgt der Gefahrübergang mit Bereit- stellung der Ware und Absendung der Bereitstellungsanzeige. 4.5 Eine Versicherung der Sendung gegen Transportschaden und andere Risiken erfolgt nur aus ausdrückli- chem Wunsch und auf Kosten des Kunden. 4.6 Vor dem Versand abgenommene Waren gelten als den vereinbarten Bedingungen entsprechend geliefert. 4.7 Wird der Versand oder die Abnahme auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem wir ihm die Versandbereitschaft bzw. die Abnahmebereitschaft schriftlich oder mündlich ange- zeigt haben. In diesem Fall sind wir, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, berech- tigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. 4.8 Bei Annahmeverzug des Kunden können wir von unserem Recht nach Ziff. 3.8 Gebrauch machen oder über den Liefergegenstand frei verfügen und an dessen Stelle binnen angemessener Frist einen gleichartigen Liefergegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.

  • Gegenstand und Dauer der Verarbeitung 1.1. Gegenstand der Vereinbarung sind die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen der Leistungserbringung gemäß Auftrag, Leistungsbeschreibung und AGB (nachfolgend Hauptvertrag), soweit eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter für den Auftraggeber gemäß Art. 28 DSGVO erfolgt. Dies umfasst alle Tätigkeiten, die der Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrags erbringt und die eine Auftragsverarbeitung darstellen. Dies gilt auch, sofern der Auftrag nicht ausdrücklich auf diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung verweist. 1.2. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der im Auftrag vereinbarten Laufzeit.

  • Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Preise und Versandkosten Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch Sie an unserem Geschäftssitz vereinbart wird.

  • Versand und Gefahrübergang Versandbereit gemeldete Xxxx ist vom Partner unverzüglich zu übernehmen. Anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Xxxx zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Partners zu lagern.

  • Gerichtsstand und anwendbares Recht 1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. 2. Dieser Vertrag einschließlich seiner Auslegung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden