Xxxxx Xxxxxxx. In der Funktion des CFO verantwortet Xxxxx Xxxxxxx für SORAVIA die Agenden Konzernrechnungswesen, Finanzierung, Treasury, Konzerncontrolling und Investorenakquise. Der ausgebildete Steuerberater war zuvor in der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Steuerberater und Prüfungsleiter tätig und ist seit 2008 im Unternehmen. Seit Juli 2020 ist er zusätzlich Geschäftsführer diverser Gesellschaften der Unternehmensgruppe One Group Diese Tätigkeiten können der Organisationsstruktur, in welche die Emittentin eingebunden ist, unter Abschnitt 5.5 des Prospektes entnommen werden.
Xxxxx Xxxxxxx. 4.1 Für die Dauer der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet folgende Mietzahlungen zu leisten: Zeit Preis Km/Tag Mehr Km (3) Kaution: (2) CHF 5’000.00
(1) Samstag 8.00 Uhr bis Sonntag 17.00 Uhr
(2) Die Kaution muss bar vor Ort bei Abholung des Fahrzeuges hinterlegt werden
(3) Jeder Mehrkilometer wird bei Rückgabe mit der Kaution verrechnet
4.2 Die Mietzahlung ist fällig bei Abholung. Wenn die Kaution per Einzahlungschein einbezahlt ist (ausser bei gesonderter Vereinbarung), ist bei Abholung die 2-fache Miete zu hinterlegen. Diese dient der Verrechnung mit überzogenen Kilometern oder anderen Ausgaben die durch die Nutzung des Mieters dem Vermieter entstanden sind. Falls keinerlei Beanstandungen das Fahrzeug wie vertraglich vereinbart, dem Vermieter über- geben wurden, wird diese Einlage in voller Höhe zurückerstattet. Des weiteren ist eine Anzahlung von 30% der Gesamtmiete zu leisten, diese ist bis spätestens 2 Tage nach Buchungsvereinbarung anzuweisen. Die Zahlung der Miete erfolgt
4.3 Der Mieter leistet ferner eine Kaution in Höhe von CHF 5`000.00.
4.4 Die Kaution ist bei Übergabe des Fahrzeuges fällig und in bar zu bezahlen.
4.5 Der Vermieter kann gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch mit Forderungen aus dem Mietverhätnis aufrechnen.
4.6 Kosten für Kraftstoff und Motoröl sowie die Kosten für sonstige Hilfs- und Betriebsstoffe, die während der Mietzeit anfallen, trägt der Mieter. Ist der Kraftstofftank bei Rückgabe teilweise geleert, so wird er vom Vermieter aufgefüllt. Die Kosten für verbrauchte Kraft- stoffe und Betriebsstoffe trägt der Mieter, sie werden nach Rückgabe des Fahrzeugs in Höhe des tatsächlichen Verbrauches in Rechnung gestellt. Ausserdem ist der Vermieter berechtigt dafür eine Servicepauschale von CHF 30.00 in Rechnung zu stellen.
4.7 Der Mieter ist verpflichtet eine Stornogebühr von 30% der Gesamtmiete an den Vermieter zu entrichten, wenn die Mietanzahlung erfolgt ist, die Vertragsschließung länger als 2 Tage zurück liegt oder der Zeitraum zwischen Anmietdatum und Stornierung kleiner als 21 Tage ist.
Xxxxx Xxxxxxx. Mindener Stahlhandel GmbH Minden&Herford unterstützt folgende Klimaschutzprojekte:
Xxxxx Xxxxxxx. Bei der Anwendung ausländischen Rechts durch deutsche Gerichte ist § 293 ZPO zu beachten.
Xxxxx Xxxxxxx. Aktiengesellschaft & Co. KG Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx
Xxxxx Xxxxxxx. Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hamburg und dem Abschluss als Dip- lom-Kaufmann arbeitete Xxxxx Xxxxxxxx von Oktober 1986 bis zum 31. Oktober 1991 bei der Deutschen Genossenschaftsbank AG in Hamburg als Leiter der Zentralabteilungen Wertpapierge- schäft/Vermögensberatung. Im November 1991 wechselte er zum W&W Konzern in Stutt- gart/Ludwigsburg, wo er Mitglied des Vorstandes der Wüstenrotbank AG und Geschäftsführer der W&W Asset Management GmbH war. Im Juni 2003 trat Xxxxx Xxxxxxxx als Mitglied der Vorstände (CIO) in die Dienste der Vereinigten Hannoverschen Versicherungen (VHV) ein. In dieser Zeit war er auch Vor- standsvorsitzender der konzerneigenen Vermögensverwaltungsgesellschaft WAVE Management AG. Am 30. Juni 2009 wechselte er in den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Seit der Umwandlung der heutigen Pro- car Automobile AG in eine Aktiengesellschaft im Jahr 2009 ist Xxxxx Xxxxxxxx Mitglied des Aufsichtsra- tes. Außerdem ist er seit dem 1. Xxxx 2010 Mitglied des Aufsichtsrates der Lazard Asset Management GmbH in Frankfurt. Xxxxxx Xxxxxx studierte Jura und Betriebswirtschaft an den Universitäten Erlangen und München. Nach Abschluss seiner Studien arbeitete er in verschiedenen Positionen innerhalb der Oetker-Gruppe in Frank- reich und Deutschland sowie bei Grundig France S.A. in Nanterre. 1986 wechselte er zur BMW AG, wo er verschiedene Leitungsfunktionen bekleidete. Von 1998 bis 2002 war Xxxxxx Xxxxxx Mitglied des Vor- standes der BMW AG und dort verantwortlich für die Ressorts „Finanzen“ und „Financial Services“. Seit der Umwandlung der heutigen Procar Automobile AG in eine Aktiengesellschaft im Jahr 2009 ist Xxxxxx Xxxxxx Mitglied des Aufsichtsrates. Weitere aktuelle Mandate von Xxxxxx Xxxxxx sind: Bridgehouse Law GmbH - Anwalt, Wells Deutschland GmbH - Aufsichtsratsmitglied, Intershop Communications AG - Aufsichtsratsmitglied.
Xxxxx Xxxxxxx. Assistentin Mobilitätsprogramme
Xxxxx Xxxxxxx. Gas - und Wasserinstallation • Sanitäre Anlagen • Heizungsbau • Gas- und Ölfeuerungskundendienst • Kaminbau Sackgasse 6 • Reparatur · Kundendienst · 00000 Xxxx-Xxxxxxxxx Service Telefon 0 67 35/ 96 01 50 • Planung · Lieferung · Telefax 0 67 35 / 96 01 51 Montage Individuelle Beratung und Planung • Kachelöfen • Heizkamine • gemauerte Öfen • Reinigung u. Wartung • Edelstahl-Schornsteine • Kaminöfen (mit Anschluss) Kachelofenbau X. XXXXXXXXXX Leistung und Qualität Xxxxxxxxxx 0 · 00000 Xxxxxxxx müssen nicht immer teuer sein!!! Familienbetrieb seit über 60 Jahren
Xxxxx Xxxxxxx. Tel: (+00 0000) 000 00 00
Xxxxx Xxxxxxx. Arbeitskreis: Ungarn