Common use of Gebühren/ Preise und Zahlung Clause in Contracts

Gebühren/ Preise und Zahlung. 6.1 Maßgeblich sind die Gebühren gemäß unseres(r) zum Zeitpunkt des Vertragsab- schlusses gültigen Gebührenverzeichnisse(s) bzw. die unseres Angebotes, zu denen die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer – soweit diese anfällt – hinzugerechnet wird. Unsere Rechnungen sind ohne Skontoabzug und spesenfrei, gegebenenfalls nach vereinbartem Zahlungsplan, ansonsten innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungs- datum zur Zahlung fällig. Schecks erkennen wir erst dann als Erfüllung an, wenn die jeweiligen Beträge auf unserem Konto gutgeschrieben worden sind. Wir behalten uns das Recht vor, angemessene Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen. 6.2 Sofern kein Festpreis vereinbart wurde und sich bei der Durchführung einer Leistung herausstellt, dass die Kosten den gegenüber dem Kunden insgesamt veranschlagten Betrag um mehr als 20 % überschreiten, werden wir ihm dies unverzüglich mitteilen. Der Kunde ist in diesem Fall zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Wir rechnen dann nur die bis zu diesem Zeitpunkt von uns erbrachten Leistungen, sowie die in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen ab. Gleiches gilt, wenn wir aus wichtigem Grund von dem Vertrag zurücktreten oder dieser einvernehmlich aufgehoben wird. 6.3 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht, soweit es sich um Ansprüche und Gegenan- sprüche von GSI und dem Kunden handelt, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Das gleiche gilt gegenüber Kaufleuten für die Geltendmachung von Zurück- behaltungsrechten. 6.4 Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, welche die Kreditwür- digkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszufüh- ren und nach fruchtlosem Ablauf einer hierfür gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutre- ten; Ziffer 2 Satz 3 dieses Abschnitts gilt entsprechend.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gebühren/ Preise und Zahlung. 6.1 Maßgeblich sind die Gebühren gemäß unseres(r) zum Zeitpunkt des Vertragsab- schlusses gültigen Gebührenverzeichnisse(s) bzw. die unseres Angebotes, zu denen die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer – soweit diese anfällt – hinzugerechnet wird. Unsere Rechnungen sind ohne Skontoabzug und spesenfrei, gegebenenfalls nach vereinbartem Zahlungsplan, ansonsten innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungs- datum zur Zahlung fällig. Schecks erkennen wir erst dann als Erfüllung an, wenn die jeweiligen Beträge auf unserem Konto gutgeschrieben worden sind. Wir behalten uns das Recht vor, angemessene Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen. 6.2 Sofern kein Festpreis vereinbart wurde und sich bei der Durchführung einer Leistung herausstellt, dass die Kosten den gegenüber dem Kunden insgesamt veranschlagten Betrag um mehr als 20 % überschreiten, werden wir ihm dies unverzüglich mitteilen. Der Kunde ist in diesem Fall zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Wir rechnen dann nur die bis zu diesem Zeitpunkt von uns erbrachten Leistungen, sowie die in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen ab. Gleiches gilt, wenn wir aus wichtigem Grund von dem Vertrag zurücktreten oder dieser einvernehmlich aufgehoben wird. 6.3 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht, soweit es sich um Ansprüche und Gegenan- sprüche von GSI und dem Kunden handelt, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Das gleiche glei- che gilt gegenüber Kaufleuten für die Geltendmachung von Zurück- behaltungsrechtenZurückbehaltungsrechten. 6.4 Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, welche die Kreditwür- digkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszufüh- ren und nach fruchtlosem Ablauf einer hierfür gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutre- ten; Ziffer 2 Satz 3 dieses Abschnitts gilt entsprechend.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gebühren/ Preise und Zahlung. 6.1 Maßgeblich sind die Gebühren gemäß unseres(r) zum Zeitpunkt des Vertragsab- schlusses gültigen Gebührenverzeichnisse(s) bzw. die unseres Angebotes, zu denen die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer – soweit diese anfällt – hinzugerechnet wird. Unsere Rechnungen sind ohne Skontoabzug und spesenfrei, gegebenenfalls nach vereinbartem Zahlungsplan, ansonsten innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungs- datum zur Zahlung fällig. Schecks erkennen wir erst dann als Erfüllung an, wenn die jeweiligen Beträge auf unserem Konto gutgeschrieben worden sind. Wir behalten uns das Recht vor, angemessene Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen. 6.2 Sofern kein Festpreis vereinbart wurde und sich bei der Durchführung einer Leistung herausstellt, dass die Kosten den gegenüber dem Kunden insgesamt veranschlagten Betrag um mehr als 20 % überschreiten, werden wir ihm dies unverzüglich mitteilen. Der Kunde ist in diesem Fall zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Wir rechnen dann nur die bis zu diesem Zeitpunkt von uns erbrachten Leistungen, sowie die in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen ab. Gleiches gilt, wenn wir aus wichtigem Grund von dem Vertrag zurücktreten oder dieser einvernehmlich aufgehoben wird. 6.3 Stehen uns gegenüber dem Kunden mehrere Forderungen zu, so bestimmen wir, auf welche Schuld die Zahlung angerechnet wird. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden Kun- den nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich in Textform anerkannt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht, soweit es sich um Ansprüche und Gegenan- sprüche von GSI und dem Kunden handelt, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Das gleiche gilt gegenüber Kaufleuten für die Geltendmachung Gel- tendmachung von Zurück- behaltungsrechtenZurückbehaltungsrechten. 6.4 Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, welche die Kreditwür- digkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszufüh- ren und nach fruchtlosem Ablauf einer hierfür gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutre- tenzurückzu- treten; Ziffer 2 Satz 3 dieses Abschnitts gilt entsprechend. 6.5 Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde, Verzugszinsen in Höhe von 5,0 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB, sofern er Verbraucher ist und sofern er Unternehmer ist 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist nicht ausgeschlossen. 6.6 Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gebühren/ Preise und Zahlung. 6.1 6.1. Maßgeblich sind die Gebühren gemäß unseres(r) zum Zeitpunkt des Vertragsab- schlusses gültigen Vertragsabschlusses gül- tigen Gebührenverzeichnisse(s) bzw. die unseres Angebotes, zu denen die jeweils gültige gesetzliche ge- setzliche Mehrwertsteuer – soweit diese anfällt – hinzugerechnet wird. Unsere Rechnungen sind ohne Skontoabzug und spesenfrei, gegebenenfalls nach vereinbartem Zahlungsplan, ansonsten an- sonsten innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungs- datum Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Schecks erkennen wir erst dann als Erfüllung an, wenn die jeweiligen Beträge auf unserem Konto gutgeschrieben worden sind. Wir behalten uns das Recht vor, angemessene Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen. 6.2 6.2. Sofern kein Festpreis vereinbart wurde und sich bei der Durchführung einer Leistung herausstelltheraus- stellt, dass die Kosten den gegenüber dem Kunden insgesamt veranschlagten Betrag um mehr als 20 % überschreiten, werden wir ihm dies unverzüglich mitteilen. Der Kunde ist in diesem Fall zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Wir rechnen dann nur die bis zu diesem Zeitpunkt von uns erbrachten Leistungen, sowie die in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen ab. Gleiches gilt, wenn wir aus wichtigem Grund von dem Vertrag zurücktreten oder dieser einvernehmlich ein- vernehmlich aufgehoben wird. 6.3 6.3. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht, soweit es sich um Ansprüche und Gegenan- sprüche von GSI und dem Kunden handelt, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Das gleiche gilt gegenüber Kaufleuten für die Geltendmachung von Zurück- behaltungsrechtenZurückbehaltungsrechten. 6.4 6.4. Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, welche die Kreditwür- digkeit Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszufüh- ren auszuführen und nach fruchtlosem frucht- losem Ablauf einer hierfür gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutre- tenzurückzutreten; Ziffer 2 Satz 3 dieses Abschnitts gilt entsprechend. 6.5. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, sofern er Verbraucher ist und sofern er Unternehmer ist 9 Pro- zentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist nicht ausgeschlossen. 6.6. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gebühren/ Preise und Zahlung. 6.1 Maßgeblich sind die Gebühren Preise gemäß unseres(r) zum Zeitpunkt des Vertragsab- schlusses gültigen Gebührenverzeichnisse(s) bzwPreisliste soweit der Vertrag keine ausdrücklichen Regelungen enthält. Dies gilt für geänderte oder zusätzliche Arbeiten entsprechend. Wenn und soweit eine Leistung nicht in der Preisliste verpreist ist und kein Preis zwischen den Parteien vereinbart wurde, gilt im Zweifel der ortsübliche Preis. Im Falle von Leistungserbringen der SLV außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt als Maßstab nach Satz 3 anstatt des vorbenannten ortsüblichen Preises, der ortsübliche Preis im Bereich der Stadt Mannheim als im Zweifel vereinbart. Bei grenzüberschreitenden Leistungen sind etwaige Steuern, Gebühren, Zölle und sonstige Abgaben (gleich welcher Art), die unseres Angebotesfür die grenzüberschreitende Leistung anfallen, von dem Kunden zu denen die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer – soweit diese anfällt – hinzugerechnet wird. Unsere Rechnungen sind ohne Skontoabzug und spesenfrei, gegebenenfalls tragen. 6.2 Die SLV ist berechtigt Abschlagszahlungen nach vereinbartem Zahlungsplan, ansonsten innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungs- datum zur Zahlung fällig. Schecks erkennen wir erst dann als Erfüllung an, wenn die jeweiligen Beträge auf unserem Konto gutgeschrieben worden sind. Wir behalten uns das Recht vor, angemessene Abschlagszahlungen und Vorschüsse § 632a BGB zu verlangen. 6.2 6.3 Sofern kein Festpreis Pauschalpreis vereinbart wurde und sich bei der Durchführung einer Leistung herausstellt, dass die Kosten den gegenüber dem Kunden insgesamt veranschlagten Betrag um mehr als 20 % überschreiten, werden wir ihm wird die SLV dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. Der Kunde ist in diesem Fall zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Wir rechnen Die SLV rechnet dann nur die bis zu diesem Zeitpunkt von uns erbrachten Leistungen, sowie die in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen ab. Gleiches gilt, wenn wir die SLV aus wichtigem Grund von dem Vertrag zurücktreten zurücktritt oder dieser einvernehmlich aufgehoben wird. 6.3 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht, soweit es sich um Ansprüche und Gegenan- sprüche von GSI und dem Kunden handelt, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Das gleiche gilt gegenüber Kaufleuten für die Geltendmachung von Zurück- behaltungsrechten. 6.4 Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, welche die Kreditwür- digkeit Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind, so sind wir ist die SLV berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung entweder vom Kunden eine Sicherheitsleistung zu fordern, oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen (außerordentlicher Kündigungsgrund). Wird die angeforderte Sicherheitsleistung auszufüh- ren und nach fruchtlosem Ablauf nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist vom Kunden gestellt, ist die SLV berechtigt die Arbeiten einzustellen und den Vertrag zurückzutre- ten; Ziffer 2 Satz 3 dieses Abschnitts gilt entsprechendzu kündigen. Die SLV kann den Vertrag auch kündigen, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, von ihm oder zulässigerweise von der SLV oder einem anderen Gläubiger das Insolvenzverfahren (§§ 14 und 15 InsO) beziehungsweise ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt ist, ein solches Verfahren eröffnet wird oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Für die Fälle der Kündigung nach 6.4 sind die ausgeführten Leistungen nach den Vertragspreisen abzurechnen und außerdem die Kosten zu vergüten, die der SLV bereits entstanden und in den Vertragspreisen des nicht ausgeführten Teils der Leistung enthalten sind. 6.5 Eine vorbehaltlose Zahlung des Rechnungsbetrages stellt, soweit keine besonderen Umstände des Einzelfalles dem entgegenstehen und der Kunde eine den Umständen des Einzelfalles entsprechend ausreichende Prüfzeit hatte, als eine konkludente Abnahme angesehen.

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Gebühren/ Preise und Zahlung. 6.1 Maßgeblich sind die Gebühren gemäß unseres(r) zum Zeitpunkt des Vertragsab- schlusses gültigen Gebührenverzeichnisse(s) bzw. die unseres Angebotes, zu denen die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer – soweit diese anfällt – hinzugerechnet wird. Unsere Un- sere Rechnungen sind ohne Skontoabzug und spesenfrei, gegebenenfalls nach vereinbartem ver- einbartem Zahlungsplan, ansonsten innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungs- datum Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Schecks erkennen wir erst dann als Erfüllung an, wenn die jeweiligen Beträge auf unserem Konto gutgeschrieben worden sind. Wir behalten uns das Recht vor, angemessene Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen. 6.2 Sofern kein Festpreis vereinbart wurde und sich bei der Durchführung einer Leistung herausstellt, dass die Kosten den gegenüber dem Kunden insgesamt veranschlagten Betrag um mehr als 20 % überschreiten, werden wir ihm dies unverzüglich mitteilen. Der Kunde ist in diesem Fall zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Wir rechnen dann nur die bis zu diesem Zeitpunkt von uns erbrachten Leistungen, sowie die in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen ab. Gleiches gilt, wenn wir aus wichtigem Grund von dem Vertrag zurücktreten oder dieser einvernehmlich aufgehoben wird. 6.3 Stehen uns gegenüber dem Kunden mehrere Forderungen zu, so bestimmen wir, auf welche Schuld die Zahlung angerechnet wird. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden Kun- den nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht, soweit es sich um Ansprüche und Gegenan- sprüche von GSI und dem Kunden handelt, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Das gleiche gilt gegenüber Kaufleuten für die Geltendmachung Gel- tendmachung von Zurück- behaltungsrechtenZurückbehaltungsrechten. 6.4 Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, welche die Kreditwür- digkeit Kredit- würdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszufüh- ren auszuführen und nach fruchtlosem Ablauf einer hierfür gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutre- tenzurückzutreten; Ziffer 2 Satz 3 dieses Abschnitts gilt entsprechend. 6.5 Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde, Verzugszinsen in Höhe von 5,0 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB, sofern er Verbraucher ist und sofern er Unterneh- mer ist 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist nicht ausgeschlossen. 6.6 Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

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