Gebühren und Rechnungsstellung Musterklauseln

Gebühren und Rechnungsstellung. Für jede über Lieferdienstleistungen abgeholte oder zugestellte Bestellung müssen Sie die entsprechenden Gebühren zahlen, die in der gegebenenfalls geltenden Vereinbarung festgelegt sind. Diese sind in jeder Steuerrechnung/Aufstellung enthalten.
Gebühren und Rechnungsstellung. Als Voraussetzung für die Nutzung stimmt der Kunde zu, bei Fälligkeit alle Gebühren und Entgelte für das von ihm erworbene Servicepaket zu zahlen, einschließlich aller neuen oder zusätzlichen Dienste, aller kundenspezifischen Services und für Verlängerungen oder Erneuerungen des Servicezeitraums („Gebühren“). Die Zahlungen erfolgen in Übereinstimmung mit den Bestellunterlagen des Kunden. Alle Gebühren sind ohne Aufrechnung oder Abzug und innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Alle Gebühren sind für die gesamte Laufzeit nicht stornierbar und nicht erstattungsfähig, und die Anzahl oder Verwendungsdauer von Nutzern, Speicherplatz, Lizenzen, Funktionen, Nutzung oder anderen erworbenen Parametern kann während der Laufzeit der Subskription nicht verringert werden. Die Gebühren sind nur für den anfänglichen Servicezeitraum festgelegt und Ricoh behält sich das Recht vor, die Gebühren und/oder die Gebührenstruktur in nachfolgenden oder Verlängerungszeiträumen zu ändern. Gebühren für kundenspezifische Services können von Ricoh separat in Rechnung gestellt werden. Bei Nichtzahlung der Gebühren können die Services ausgesetzt oder diese Vereinbarung gekündigt werden.
Gebühren und Rechnungsstellung. Der Kunde bezahlt die eventuelle Bearbeitungsgebühr und Nutzungsgebühr gemäß der gültigen Fassung der Preisliste. Die Kundenbeziehung und der Rechnungszeitraum beginnt mit Erhalt der Bestellung oder Auslieferung des Systems. Die Preise gelten einen Monat ab dem Kalenderdatum des Angebots. Vergütungen sind grundsätzlich NettoPreise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt. Bei Zahlungsversäumnis hat Lianatech das Recht die Nutzung des Service so lang zu verhindern, bis die Zahlung eingetroffen ist. Eine erneute Eröffnungsgebühr wird im Falle der Wiedereröffnung fällig. Lianatech hat das Recht den Service zu entwickeln und zu verändern. Xxxxxxxxx informiert den Kunden über mögliche Änderungen im Voraus. Der Kunde ist für mögliche anfallende Kosten durch diese Änderungen verantwortlich. Lianatech hat das Recht die Preise zu ändern, wenn die Belastung für den Service, die vom Kunden verursacht wird, erheblich von der vereinbarten oder anderweitig normalen Belastung abweicht.
Gebühren und Rechnungsstellung. Während der Laufzeit des Auftrages („Auftragslaufzeit“) bezahlt der Kunde die im Auftrag oder einem dem Auftrag beigefügten Tarifblatt festgesetzten Gebühren an Sprint.