Gebühren und Entgelte. Alle hier genannten Gebühren enthalten die Mehrwertsteuer. Sofern im Preis- und Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich anders angegeben, können Ihnen Kosten entstehen:
Gebühren und Entgelte. 15.1 Die Bank erhebt für die Bereitstellung der Corporate Card/TravelCard eine nach
15.2 Die vom Inhaber der Corporate Card/TravelCard zu zahlenden Entgelte setzen sich aus der Jahresgebühr gemäß Ziffer 15.1 und einem karteneinsatzabhängigen Zusatzentgelt zusammen. Die karteneinsatzabhängigen Zusatzentgelte betragen zurzeit
1. aus Guthaben der Corporate Card/TravelCard: Festgebühr 3,00 Euro
2. bei Sollsaldo der Corporate Card/TravelCard: 2 % der Auszahlungssumme, mindestens aber 3,75 Euro. Übersteigt der Auszahlungsbetrag das vorhandene Guthaben, werden für den überschießenden Teil der Auszahlung 2 % berechnet, mindestens aber 3,75 Euro.
15.3 Die Höhe der Jahresgebühr, die Umrechnungskurse und die Höhe der Entgelte für alle als gesondert zu vergüten bezeichneten Leistungen und für alle Zusatzleistungen, wie z. B. Bargeldabhebungen und Verwendung der Corporate Card/TravelCard im Ausland, werden in den Geschäftsräumen der Bank im Preis- und Leistungsverzeichnis bekannt gemacht. Sie können vom Inhaber der Corporate Card/TravelCard telefonisch abgefragt werden; sie werden ihm auf besonderen Wunsch schriftlich übermittelt.
15.4 Die Bank ist berechtigt, die Entgelte nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB zu ändern. Für solche Änderungen dieser Gebühren und Entgelte gilt Ziffer 14 entsprechend.
Gebühren und Entgelte. 9.1. C&S INVESTMENT ist berechtigt, dem Kunden im Zusammenhang mit der Verwaltung Gebühren und Kosten in Rechnung zu stellen.
9.2. Wenn die Höhe der Gebühren und Kosten nicht im Voraus zwischen dem Kunden und C&S INVESTMENT vereinbart wurde, übermittelt C&S INVESTMENT dem Kunden die Einzelheiten der üblicherweise angewandten Gebühren und Kosten. Und berechnet gegebenenfalls die Kosten eingeschalteter Dritter, gegebenenfalls mit einem Zuschlag für den von C&S INVESTMENT aufgewendeten Zeitaufwand.
9.3. Sämtliche Steuern, Zölle, Abgaben und dergleichen – gleich unter welcher Bezeichnung und von wem sie erhoben werden – im Zusammenhang mit der Beziehung zwischen dem Kunden und C&S INVESTMENT, wie etwa die Mehrwertsteuer, gehen zu Lasten des Kunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde oder eine zwingende (lokale) gesetzliche Vorschrift etwas anderes vorschreibt.
9.4. C&S INVESTMENT ist stets unwiderruflich befugt, jedoch nicht verpflichtet, die fälligen Gebühren und Aufwendungen zu zahlen und ist grundsätzlich befugt, die mit den für den Kunden gehaltenen Transaktionen und Positionen verbundenen Beträge durch direkte Belastung des Xxxxxx einzuziehen.
9.5. C&S INVESTMENT hat das Recht, die Gebühren und Kosten einseitig zu ändern, unbeschadet des Rechts des Kunden, die Beziehung innerhalb der Vertragsbedingungen zu kündigen. C&S INVESTMENT wird dem Kunden eine solche Änderung bekannt geben. Die Änderung tritt normalerweise sofort in Kraft, es sei denn, C&S INVESTMENT gibt einen anderen Zeitpunkt des Inkrafttretens an. Die Änderung kann nicht rückwirkend in Kraft treten.
9.6. C&S INVESTMENT kann stets mit Forderungen aufrechnen, die es gegenüber dem Kunden hat oder nicht, unabhängig davon, ob diese fällig und zahlbar sind oder ob es sich um Forderungen des Kunden oder um Gegenforderungen handelt, die gegenüber dem Kunden zahlbar sind. Unabhängig von der Währung, auf die die Forderungen und Gegenforderungen lauten. Wenn die Forderung von C&S INVESTMENT gegenüber dem Kunden oder die Gegenforderung des Kunden gegenüber C&S INVESTMENT noch nicht fällig und zahlbar ist, wird C&S INVESTMENT – vorausgesetzt, die Forderung von C&S INVESTMENT und die Gegenforderung des Kunden lauten auf dieselbe Währung – sein Aufrechnungsrecht nicht ausüben, es sei denn, die Gegenforderung wird gepfändet oder die Gegenforderung unterliegt einem beschränkten Recht, der Kunde überträgt seine Gegenforderung unter Sondertitel, der Kunde wird für insolvent erklärt oder erhä...
Gebühren und Entgelte. Eröffnung und Führung der Konten sind kostenlos. Wenn Sie eine im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführte Leistung in Anspruch nehmen, fallen die zu diesem Zeitpunkt aktuell angegebenen Entgelte an. Gegebenenfalls anfallende Kosten Dritter sowie eigene Kosten (z.B. für Telekommunikation, Porto) tragen Sie selbst.
Gebühren und Entgelte. Gebühren und Entgelte ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste von Moventum. Wenn Sie die in dieser Liste bezeichneten Leistungen in Anspruch nehmen, gelten die zu diesem Zeitpunkt in der Preisliste aufgeführten Gebühren und Entgelte. Diese wird dem Kunden in Papierform zur Verfügung gestellt oder auf der Internet-Webseite von Moventum veröffentlicht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Im Falle der Veröffentlichung der Preisliste auf der Internet-Webseite von Moventum gilt Nr. 8 des Abschnitts D. Die Höhe der Gebühren und Entgelte kann Moventum nach freiem Ermessen ändern. Die Höhe sowie Änderungen dieser Gebühren und Entgelte werden Ihnen durch Ihren unabhängigen Finanzberater, auf den regelmäßigen Kontoauszügen mitgeteilt. Im Falle der Veröffentlichung der Preisliste auf der Internet-Webseite von Moventum gilt bei Änderungen Nr. 6 des Abschnitts D. Sofern die Depotbank in Ihrem Auftrag oder auch ohne ausdrücklichen Auftrag zur Wahrung Ihrer Interessen tätig wird, sind insoweit anfallende Kosten und Auslagen von Ihnen zu tragen (insbesondere Kosten und Auslagen für Kommunikation wie Telefonkosten und Porto); dies gilt auch für Entgelte von Dritten, die insbesondere in Zusammenhang mit der Übertragung von Finanzinstrumenten und Geldern oder ähnlichen Leistungen anfallen. Es besteht des Weiteren die Möglichkeit, dass Ihnen weitere Kosten entstehen, u.a. Steuern, die nicht über Moventum gezahlt oder von Moventum in Rechnung gestellt werden. Im Falle einer Erhöhung der geltenden Gebühren sind Sie berechtigt, Ihre Geschäftsbeziehung zu Moventum innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe der entsprechenden Änderung zu kündigen, andernfalls gelten die neuen Gebühren als von Ihnen akzeptiert und werden somit automatisch anwendbar. Wenn Sie die Geschäftsbeziehung zu Moventum aufgrund von Erhöhungen von Gebühren kündigen, finden die erhöhten Gebührensätze auf Leistungen, die Sie bis zum Wirksamwerden der Kündigung in Anspruch nehmen, keine Anwendung. Erhält Moventum im Rahmen seiner Vermittlertätigkeit mittelbar oder unmittelbar Geldzahlungen, andere geldwerte Vorteile (zum Beispiel Researchergebnisse etc.) oder Nebenvorteile, verbleiben diese Moventum ohne Rechenschaftspflicht uneingeschränkt als zusätzliche Vergütung.
Gebühren und Entgelte. Die aktuellen Spesen bzw. Gebühren für die Eröffnung und Führung der Deniz-Sparplan Konten können dem Preisaus- hang entnommen werden. Der Preisaushang ist in sämtlichen Filialen sowie im Internet unter xxx.xxxxxxxxx.xx einsehbar. Zukünftige Änderungen der Spesen und Gebühren während der Geschäftsbeziehung werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens vorgeschlagen. Die Zustimmung des Kunden zu diesen Änderungen gilt als erteilt und die Änderungen gelten damit als vereinbart, wenn der Kunde der DenizBank (Wien) AG seine Ablehnung nicht vor dem geplanten Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform (per Fax, Brief oder E-Mail) mitgeteilt hat. Die oben genannte Mitteilung an den Kunden kann in jeder Form erfolgen, die mit ihm vereinbart worden ist. Die DenizBank (Wien) AG wird den Kunden in der Mitteilung da- rauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen im oben genannten Sinne als Zustimmung zur Änderung gilt.
Gebühren und Entgelte. Die Gebühren für die Eröffnung und Führung des Tagesgeldkontos können dem jeweils gültigen Preis-/Leistungsverzeichnis entnommen werden. Das Preis-/Leistungsverzeichnis ist in der Niederlassung im Aushang sowie im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx einsehbar. Zukünftige Änderungen der Gebühren während der Geschäftsbeziehung werden im jeweils gültigen Preis-/Leistungsverzeichnis der GarantiBank dem Kunden bekannt gegeben und gelangen mit Bekanntgabe zur Wirksamkeit. Wenn der Kunde eine im Preis-/Leistungsverzeichnis angeführte Leistung in Anspruch nimmt, fallen die zu diesem Zeitpunkt aktuell angegebenen Entgelte bzw. Gebühren an. Gegebenenfalls anfallende Kosten Dritter sowie eigene Kosten trägt der Kunde selbst.
Gebühren und Entgelte. Aktuelle und künftige Spesen bzw. Gebühren für die Eröffnung und Führung des Firmen Festgeldkontos kann dem jeweils gültigen Preis-/Leistungsverzeichnis entnommen werden. Wenn der Kunde eine im Preis-/Leistungsverzeichnis angeführte Leistung in Anspruch nimmt, fallen die zu diesem Zeitpunkt aktuell angegebenen Entgelte an. Gegebenenfalls anfallende Kosten Dritter sowie eigene Kosten trägt der Kunde selbst.
Gebühren und Entgelte. In Abhängigkeit von der im Rahmenvertrag zwischen Unternehmen und Bank getroffenen Vereinbarungen erhebt die Bank für die Bereitstellung der Kreditkarte eine Jahresgebühr in Höhe von maximal 94,00 Euro und belas- tet das Kreditkartenkonto hiermit zu Beginn eines jeden Vertragsjahres oder tellt diese im Falle einer Corporate Card / Mastercard TravelCard, sofern der Rahmenvertrag dies vorsieht dem Arbeitgeber des Karteninhabers in Rechnung.
Gebühren und Entgelte. Die Spesen und Gebühren für die Eröffnung und Führung des Deniz-Flex können dem jeweils gültigen Preisaushang entnommen werden. Der Preisaushang ist in sämtlichen Filialen sowie im Internet unter xxx.xxxxxxxxx.xx einsehbar. Zukünftige Änderungen der Spesen und Gebühren während der Geschäftsbeziehung werden im jeweils gültigen Preisaushang der DenizBank dem Kunden bekannt gegeben und gelangen mit Bekanntgabe zur Wirksamkeit. Wenn der Kunde eine im Preisaushang angeführte Leistung in Anspruch nimmt, fallen die zu diesem Zeitpunkt aktuell angegebenen Entgelte bzw. Gebühren an. Gegebenenfalls anfallende Kosten Dritter sowie eigene Kosten trägt der Kunde selbst.