Gebühren und Entgelte. 1. Alle hier genannten Gebühren enthalten die Mehrwertsteuer. Sofern im Preis- und Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich anders angegeben, können Ihnen Kosten entstehen:
Gebühren und Entgelte. 15.1 Die Bank erhebt für die Bereitstellung der Kreditkarte eine Jahresgebühr in Höhe von 94,00 Euro und belastet das Kreditkartenkonto hiermit zu Beginn eines jeden Ver- tragsjahres oder stellt diese – im Falle einer Corporate Card / Mastercard TravelCard, sofern der Rahmenvertrag dies vorsieht – dem Arbeitgeber des Karteninhabers in Rech- nung.
Gebühren und Entgelte. 9.1. C&S INVESTMENT ist berechtigt, dem Kunden im Zusammenhang mit der Verwaltung Gebühren und Kosten in Rechnung zu stellen.
Gebühren und Entgelte. Die aktuellen Spesen bzw. Gebühren für die Eröffnung und Führung der Deniz-Sparplan Konten können dem Preisaus- hang entnommen werden. Der Preisaushang ist in sämtlichen Filialen sowie im Internet unter xxx.xxxxxxxxx.xx einsehbar. Zukünftige Änderungen der Spesen und Gebühren während der Geschäftsbeziehung werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens vorgeschlagen. Die Zustimmung des Kunden zu diesen Änderungen gilt als erteilt und die Änderungen gelten damit als vereinbart, wenn der Kunde der DenizBank (Wien) AG seine Ablehnung nicht vor dem geplanten Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform (per Fax, Brief oder E-Mail) mitgeteilt hat. Die oben genannte Mitteilung an den Kunden kann in jeder Form erfolgen, die mit ihm vereinbart worden ist. Die DenizBank (Wien) AG wird den Kunden in der Mitteilung da- rauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen im oben genannten Sinne als Zustimmung zur Änderung gilt.
Gebühren und Entgelte. Die Gebühren für die Eröffnung und Führung des Tagesgeldkontos können dem jeweils gültigen Preis-/Leistungsverzeichnis entnommen werden. Das Preis-/Leistungsverzeichnis ist in der Niederlassung im Aushang sowie im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx einsehbar. Zukünftige Änderungen der Gebühren während der Geschäftsbeziehung werden im jeweils gültigen Preis-/Leistungsverzeichnis der GarantiBank dem Kunden bekannt gegeben und gelangen mit Bekanntgabe zur Wirksamkeit. Wenn der Kunde eine im Preis-/Leistungsverzeichnis angeführte Leistung in Anspruch nimmt, fallen die zu diesem Zeitpunkt aktuell angegebenen Entgelte bzw. Gebühren an. Gegebenenfalls anfallende Kosten Dritter sowie eigene Kosten trägt der Kunde selbst.
Gebühren und Entgelte. Aktuelle und künftige Spesen bzw. Gebühren für die Eröffnung und Führung des Firmen Festgeldkontos kann dem jeweils gültigen Preis-/Leistungsverzeichnis entnommen werden. Wenn der Kunde eine im Preis-/Leistungsverzeichnis angeführte Leistung in Anspruch nimmt, fallen die zu diesem Zeitpunkt aktuell angegebenen Entgelte an. Gegebenenfalls anfallende Kosten Dritter sowie eigene Kosten trägt der Kunde selbst.
Gebühren und Entgelte. 15.1 Die Bank erhebt für die Bereitstellung der Corporate Card/TravelCard eine nach
Gebühren und Entgelte. Folgende Gebühren und Entgelte sind auf Ihre Gutscheinkarte anwendbar: Kauf- oder Bearbeitungsgebühr. Dem Käufer kann für den Kauf und die Aktivierung der Gutscheinkarte eine Gebühr berechnet werden; die Höhe dieser Gebühr wird ihm zum Zeitpunkt des Kaufs mitgeteilt.
Gebühren und Entgelte. Die Spesen und Gebühren für die Eröffnung und Führung des Deniz-Flex können dem jeweils gültigen Preisaushang entnommen werden. Der Preisaushang ist in sämtlichen Filialen sowie im Internet unter xxx.xxxxxxxxx.xx einsehbar. Zukünftige Änderungen der Spesen und Gebühren während der Geschäftsbeziehung werden im jeweils gültigen Preisaushang der DenizBank dem Kunden bekannt gegeben und gelangen mit Bekanntgabe zur Wirksamkeit. Wenn der Kunde eine im Preisaushang angeführte Leistung in Anspruch nimmt, fallen die zu diesem Zeitpunkt aktuell angegebenen Entgelte bzw. Gebühren an. Gegebenenfalls anfallende Kosten Dritter sowie eigene Kosten trägt der Kunde selbst.
Gebühren und Entgelte. Aktuelle und künftige Spesen bzw. Gebühren für die Eröffnung und Führung des Deniz-Fix Xxxxxx kann dem jeweils gültigen Preisaushang entnommen werden. Wenn der Kunde eine im Preisaushang angeführte Leistung in Anspruch nimmt, fallen die zu diesem Zeitpunkt aktuell angegebenen Entgelte an. Gegebenenfalls anfallende Kosten Dritter sowie eigene Kosten trägt der Kunde selbst.