Sonstige Kündigung Musterklauseln

Sonstige Kündigung. Wenn ein Kunde einen Auftrag vor dem regulären Ende der Laufzeit kündigt, ist er verpflichtet, die in Ziffer 14.3 dieses MSA festgelegten Beendigungskosten zu entrichten. Im Falle einer Kündigung durch den Kunden nach § 25 Abs 3 des österreichischen Telekommunikationsgesetzes 2003 fal- len jedoch keine Beendigungskosten an.