Common use of Geduldete Energieentnahme Clause in Contracts

Geduldete Energieentnahme. 12.1. Sofern der Anschlussnutzer über das Netz des Netzbetreibers Erdgas entnimmt, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Lie- fervertrag oder einem Bilanzkreis zugeordnet werden kann, ist der Netzbetreiber berechtigt, die Unterbrechung der Anschlussnut- zung vorzunehmen und, soweit dazu erforderlich, die Gasanlage vom Netz zu trennen. Nimmt der Netzbetreiber zunächst keine Unterbrechung vor, obwohl er hierzu nach Satz 1 berechtigt wäre, und duldet er die weitere Entnahme von Erdgas, ist der An- schlussnutzer gleichwohl verpflichtet, sich umgehend um einen Lieferanten bzw. eine Bilanzkreiszuordnung zu bemühen. Der Netzbetreiber duldet die Entnahme von Erdgas durch den Anschlussnutzer ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Netzbe- treiber weist den Anschlussnutzer auf die geduldete Energieentnahme unverzüglich hin, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat. Die Energieentnahme kann jederzeit ohne Angabe von Gründen unterbunden werden.

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Samples: netze.stadtwerke-schwedt.de, www.enwg-veroeffentlichungen.de, www.alliander-netz.de

Geduldete Energieentnahme. 12.111.1. Sofern der Anschlussnutzer über das Netz des Netzbetreibers Erdgas Elektrizität entnimmt, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Lie- fervertrag oder einem Bilanzkreis zugeordnet werden kann, ist der Netzbetreiber berechtigt, die Unterbrechung der Anschlussnut- zung Anschlussnutzung vorzunehmen und, soweit dazu erforderlich, die Gasanlage elektrische Anlage vom Netz zu trennen. Nimmt der Netzbetreiber zunächst keine Unterbrechung vor, obwohl er hierzu nach Satz 1 berechtigt wäre, und duldet er die weitere Entnahme von ErdgasElektrizität, ist der An- schlussnutzer Anschlussnutzer gleichwohl verpflichtet, sich umgehend um einen Lieferanten bzw. eine Bilanzkreiszuordnung zu bemühen. Der Netzbetreiber duldet die Entnahme von Erdgas Elektrizität durch den Anschlussnutzer ohne Anerkennung einer RechtspflichtRechtspflicht und vorbehaltlich der Geltendmachung etwaiger Ansprüche. Der Netzbe- treiber Netzbetreiber weist den Anschlussnutzer auf die geduldete Energieentnahme unverzüglich hin, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat. Die geduldete Energieentnahme kann jederzeit ohne Angabe von Gründen unterbunden werden.

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Samples: www.twl-netze.de, www.stadtwerke-bamberg.de, netze.stadtwerke-schwedt.de

Geduldete Energieentnahme. 12.111.1. Sofern der Anschlussnutzer über das Netz des Netzbetreibers Erdgas Elektrizität entnimmt, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Lie- fervertrag oder einem Bilanzkreis zugeordnet werden kann, ist der Netzbetreiber berechtigt, die Unterbrechung der Anschlussnut- zung Anschlussnutzung vorzunehmen und, soweit dazu erforderlich, die Gasanlage elektrische Anlage vom Netz zu trennen. Nimmt der Netzbetreiber zunächst keine Unterbrechung vor, obwohl er hierzu nach Satz 1 berechtigt wäre, und duldet er die weitere Entnahme von ErdgasElektrizität, ist der An- schlussnutzer Anschlussnutzer gleichwohl verpflichtet, sich umgehend um einen Lieferanten bzw. eine Bilanzkreiszuordnung Bilanz- kreiszuordnung zu bemühen. Der Netzbetreiber duldet die Entnahme von Erdgas Elektrizität durch den Anschlussnutzer ohne Anerkennung einer RechtspflichtRechtspflicht und vorbehaltlich der Geltendmachung etwaiger Ansprüche. Der Netzbe- treiber Netzbetreiber weist den Anschlussnutzer auf die geduldete Energieentnahme Energieent- nahme unverzüglich hin, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat. Die Energieentnahme geduldete Energieent- nahme kann jederzeit ohne Angabe von Gründen unterbunden werden.

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Samples: www.alliander-netz.de, www.stadtwerke-herne.de, www.stwb.de

Geduldete Energieentnahme. 12.111.1. Sofern der Anschlussnutzer über das Netz des Netzbetreibers Erdgas Elektrizität entnimmt, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Lie- fervertrag oder einem Bilanzkreis zugeordnet werden kann, ist der Netzbetreiber berechtigt, die Unterbrechung der Anschlussnut- zung Anschlussnutzung vorzunehmen und, soweit dazu erforderlich, die Gasanlage elektrische Anlage vom Netz zu trennen. Nimmt der Netzbetreiber zunächst keine Unterbrechung vor, obwohl er hierzu nach Satz 1 berechtigt be- rechtigt wäre, und duldet er die weitere Entnahme von ErdgasElektrizität, ist der An- schlussnutzer Anschlussnutzer gleichwohl verpflichtet, sich umgehend um einen Lieferanten bzw. eine Bilanzkreiszuordnung zu bemühen. Der Netzbetreiber duldet die Entnahme von Erdgas Elektrizität durch den Anschlussnutzer ohne Anerkennung einer Rechtspflichtei- ner Rechtspflicht und vorbehaltlich der Geltendmachung etwaiger Ansprüche. Der Netzbe- treiber Netzbetreiber weist den Anschlussnutzer auf die geduldete Energieentnahme unverzüglich hin, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat. Die geduldete Energieentnahme kann jederzeit ohne Angabe von Gründen unterbunden un- terbunden werden.

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Samples: Netzanschlussvertrag Strom, www.ulm-netze.de

Geduldete Energieentnahme. 12.1. 12.1 Sofern der Anschlussnutzer über das Netz des Netzbetreibers Erdgas entnimmt, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Lie- fervertrag Liefervertrag oder einem Bilanzkreis zugeordnet werden kann, ist der Netzbetreiber berechtigt, die Unterbrechung der Anschlussnut- zung vorzunehmen Anschlussnutzung vorzuneh- men und, soweit dazu erforderlich, die Gasanlage vom Netz zu trennen. Nimmt der Netzbetreiber Netzbe- treiber zunächst keine Unterbrechung vor, obwohl er hierzu nach Satz 1 berechtigt wäre, und duldet er die weitere Entnahme von Erdgas, ist der An- schlussnutzer Anschlussnutzer gleichwohl verpflichtet, sich umgehend um einen Lieferanten bzw. eine Bilanzkreiszuordnung zu bemühen. Der Netzbetreiber duldet die Entnahme von Erdgas durch den Anschlussnutzer ohne Anerkennung Anerken- nung einer Rechtspflicht. Der Netzbe- treiber Netzbetreiber weist den Anschlussnutzer auf die geduldete Energieentnahme unverzüglich hin, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat. Die Energieentnahme Energie- entnahme kann jederzeit ohne Angabe von Gründen unterbunden werden.

Appears in 2 contracts

Samples: www.swro-netze.de, www.swro-netze.de

Geduldete Energieentnahme. 12.111.1. Sofern der Anschlussnutzer über das Netz des Netzbetreibers Erdgas entnimmt, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Lie- fervertrag Liefervertrag oder einem Bilanzkreis zugeordnet werden kann, ist der Netzbetreiber berechtigtbe- rechtigt, die Unterbrechung der Anschlussnut- zung Anschlussnutzung vorzunehmen und, soweit dazu erforderlich, die Gasanlage Gasan- lage vom Netz zu trennen. Nimmt der Netzbetreiber zunächst keine Unterbrechung vor, obwohl er hierzu nach Satz 1 berechtigt wäre, und duldet er die weitere Entnahme von Erdgas, ist der An- schlussnutzer Anschlussnutzer gleichwohl verpflichtet, sich umgehend um einen Lieferanten bzw. eine Bilanzkreiszuordnung zu bemühen. Der Netzbetreiber duldet die Entnahme von Erdgas durch den Anschlussnutzer ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Netzbe- treiber Netzbetreiber weist den Anschlussnutzer auf die geduldete Energieentnahme unverzüglich unverzüg- lich hin, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat. Die Energieentnahme kann jederzeit ohne Angabe von Gründen unterbunden werden.

Appears in 2 contracts

Samples: Netzanschlussvertrag Gas, www.ulm-netze.de

Geduldete Energieentnahme. 12.1. Sofern der Anschlussnutzer über das Netz des Netzbetreibers Erdgas entnimmt, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Lie- fervertrag Liefervertrag oder einem Bilanzkreis zugeordnet werden kann, ist der Netzbetreiber berechtigtberech- tigt, die Unterbrechung der Anschlussnut- zung Anschlussnutzung vorzunehmen und, soweit dazu erforderlich, die Gasanlage vom Netz zu trennen. Nimmt der Netzbetreiber zunächst keine Unterbrechung vor, obwohl er hierzu nach Satz 1 berechtigt wäre, und duldet er die weitere Entnahme von Erdgas, ist der An- schlussnutzer Anschlussnutzer gleichwohl verpflichtetverpflich- tet, sich umgehend um einen Lieferanten bzw. eine Bilanzkreiszuordnung zu bemühen. Der Netzbetreiber duldet die Entnahme von Erdgas durch den Anschlussnutzer ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Netzbe- treiber Netz- betreiber weist den Anschlussnutzer auf die geduldete Energieentnahme unverzüglich hin, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat. Die Energieentnahme kann jederzeit ohne Angabe von Gründen unterbunden werden.

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Samples: www.stadtwerke-iserlohn.de

Geduldete Energieentnahme. 12.1. Sofern der Anschlussnutzer über das Netz des Netzbetreibers Erdgas Elektrizität entnimmt, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Lie- fervertrag oder einem Bilanzkreis zugeordnet werden kann, ist der Netzbetreiber berechtigt, die Unterbrechung der Anschlussnut- zung Anschlussnutzung vorzunehmen und, soweit dazu erforderlich, die Gasanlage elektrische Anlage vom Netz zu trennen. Nimmt der Netzbetreiber zunächst keine Unterbrechung vor, obwohl er hierzu nach Satz 1 berechtigt wäre, und duldet er die weitere Entnahme von ErdgasElektrizität, ist der An- schlussnutzer Anschlussnutzer gleichwohl verpflichtet, sich umgehend um einen Lieferanten bzw. eine Bilanzkreiszuordnung zu bemühen. Der Netzbetreiber duldet die Entnahme von Erdgas Elektrizität durch den Anschlussnutzer ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Netzbe- treiber Netzbetreiber weist den Anschlussnutzer auf die geduldete Energieentnahme unverzüglich hin, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat. Die geduldete Energieentnahme kann jederzeit ohne Angabe von Gründen unterbunden werden.

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Samples: netze.stadtwerke-witten.de

Geduldete Energieentnahme. 12.111.1. Sofern der Anschlussnutzer über das Netz des Netzbetreibers Erdgas Elektrizität entnimmt, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Lie- fervertrag oder einem Bilanzkreis zugeordnet werden kann, ist der Netzbetreiber berechtigt, die Unterbrechung der Anschlussnut- zung Anschlussnutzung vorzunehmen und, soweit dazu erforderlich, die Gasanlage elektrische Anlage vom Netz zu trennen. Nimmt der Netzbetreiber zunächst keine Unterbrechung vor, obwohl er hierzu nach Satz 1 berechtigt wärewä- re, und duldet er die weitere Entnahme von ErdgasElektrizität, ist der An- schlussnutzer Anschlussnutzer gleichwohl verpflichtet, sich umgehend um einen Lieferanten bzw. eine Bilanzkreiszuordnung zu bemühen. Der Netzbetreiber duldet dul- det die Entnahme von Erdgas Elektrizität durch den Anschlussnutzer ohne Anerkennung einer RechtspflichtRechtspflicht und vorbehaltlich der Geltendmachung etwaiger Ansprüche. Der Netzbe- treiber Netzbetreiber weist den Anschlussnutzer auf die geduldete Energieentnahme unverzüglich hin, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat. Die geduldete Energieentnahme kann jederzeit ohne Angabe von Gründen unterbunden werden.

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Samples: www.rendsburgernetz-sh.de