Gefahr des zufälligen Untergangs und Versandbedingungen. Die Software gilt als geliefert, wenn (a) sie von OT zum elektronischen Herunterladen bereitgestellt wird oder wenn (b) OT die Software auf Physischen Medien bereitstellt, je nachdem, welcher Zeitpunkt der frühere ist. Das Eigentum an den Physischen Medien und die Gefahr des zufälligen Untergangs in Bezug auf die Physischen Medien gehen mit der Übergabe durch OT an die Versandrampe der Speditionsanlage von OT auf den Lizenznehmer über.
Gefahr des zufälligen Untergangs und Versandbedingungen. Die Software gilt als geliefert, wenn (a) sie von Rocket Software zum elektronischen Download bereitgestellt wird oder wenn (b) Rocket Software die Software auf Physischen Medien bereitstellt, je nachdem, was eher eintritt. Das Eigentum an den Physischen Medien und die Gefahr des zufälligen Untergangs in Bezug auf die Physischen Medien gehen mit der Übergabe durch Rocket Software an den Warenausgang des Versandlagers von Rocket Software auf den Lizenznehmer über.