Common use of Gefahr des zufälligen Untergangs Clause in Contracts

Gefahr des zufälligen Untergangs. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des Verlustes der Terminals und Produkte trägt nach Maßgabe der Ziffer 2.2 c) das VU. Ist der Mietgegenstand aus Gründen, die nicht von EC Cash Direkt zu vertreten sind, ganz oder teilweise nicht funktionsfähig, ist das VU ver- pflichtet, beschädigte, untergegangene oder abhanden gekommene Produkte auf seine Kosten zu reparieren oder zu ersetzen. Die Verpflichtung des VU zur Entrichtung des monatlichen Mietzinses bleibt bestehen. Gleiches gilt, wenn die Nutzung nicht nur unerheblich eingeschränkt ist. Für die Dauer dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Kunde eine Schadensversicherung für die Mietgeräte nachzuweisen, welche v.g. Risiken abdeckt.

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