Gefahrenübergang und Versand Musterklauseln

Gefahrenübergang und Versand. 5.1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile an den Käufer über, und zwar auch dann, wenn wir noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder die Anfuhr, übernommen haben.
Gefahrenübergang und Versand. Wird die Zustellung oder der Versand durch die Schuld des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr zum Zeitpunkt der Versandbereit- schaft auf den Besteller über. Bei Versand durch Bahn oder auswärtigen Spediteur ist in einem Schadenfall der Entschädigungsantrag direkt bei der Bahn oder beim Spediteur zu stellen. Dies hat auf die Fälligkeit unserer Rechnungen keinen Einfluss und berechtigt in keinem Fall zu einem Abzug. Abweichun- gen vom Lieferschein bzw. von der Rechnung sind uns sofort bei Erhalt schriftlich mitzutei- len.
Gefahrenübergang und Versand a.) Nach Zustandekommen des Vertrages wird die bestellte Ware von einem Lieferanten der DCH Group aus dem In- oder Ausland an ein Warenlager der DCH Group im In- oder Ausland geliefert. Die DCH Group stellt die bestellte Ware sodann entsprechend der Bestellung zur Abholung in dem im Rahmen der Auftragserteilung genannten Warenlager bereit, oder beauftragt im Falle einer entsprechenden Vereinbarung eine Spedition mit der Auslieferung der Ware vom Warenlager an die Lieferanschrift des Kunden.
Gefahrenübergang und Versand. Die Lieferung erfolgt unversichert für Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn freie Lieferung vereinbart ist. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes geht die Gefahr, auch bei Teillieferungen oder Lieferungen in unseren Fahrzeugen, auf den Besteller über. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers oder infolge von Umständen, die von uns nicht zu vertreten sind, verzögert, so tritt der Gefahrenübergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft ein. Verpackung und Auswahl des Transportweges und des Transportmittels sind unter Ausschluss einer Haftung unserem Ermessen überlassen. Bei Beförderung mit unseren Fahrzeugen haften wir nur für mindestens grobfahrlässiges Verhalten unseres Personals.
Gefahrenübergang und Versand. 5.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefern wir „netto ab Werk“ (bei Außenhandelsverträgen: Incoterms 2000 EXW X - 00000 Xxx Xxxxxxx).
Gefahrenübergang und Versand. 6.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Lieferung geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware am Lieferort gemäß Ziffer 4.1 abgeliefert haben. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen er- folgen.
Gefahrenübergang und Versand. 6.1 Die Gefahr geht mit dem Versand der Liefer- teile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn Franko-Lieferung vereinbart ist.
Gefahrenübergang und Versand. Wir liefern bei einem Warenwert von über 300,00 € frei Haus. Die Übernahme der Ware erfolgt ebenerdig oder frei Rampe. Wenn Sie Sonderversand durch Spedition, UPS oder Post wünschen, müssen wir die Versandkosten berechnen.
Gefahrenübergang und Versand. Alle Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen – auch von Lieferteilen – gehen auf Gefahr des Vertragspartners. Wenn der Vertragspartner nicht ausdrücklich schriftlich gegenüber der ME-Meßsysteme GmbH verbindliche Anweisungen für den weiteren Versand ab Gefahrenübertragung erteilt hat, sorgt die ME-Meßsysteme GmbH für den weiteren Versand zum Vertragspartner oder zu dem vom Vertragspartner bei Bestellung angegebenenen Lieferort auf Kosten des Vertragspartners. Die Auswahl des Spediteurs trifft die ME- Meßsysteme GmbH nach bestem Wissen, übernimmt dafür aber keine Haftung. Alle Kosten und Nebenkosten des Versandes gehen zu Lasten des Vertragspartners. Alle Beanstandungen wegen eventueller Transportschäden muß der Vertragspartner fristgerecht auch gegenüber den Speditueuren, Frachtführerern und deren Versicherungen o.ä. geltend machen.
Gefahrenübergang und Versand. Unsere Preise gelten ab Werk. Sofern keine anderweitige Regelung getroffen ist, trägt der Besteller die Versand- und Verpackungskosten. Soweit nicht anders vereinbart, wählen wir Verpackung, Versandart und Versandweg. Auf schriftliches Verlangen des Bestellers wird die Ware, auf seine Kosten, gegen von ihm zu bezeichnende Risiken versichert. Soweit nicht anderweitig vereinbart, wird Verpackungsmaterial von uns nicht zurückgenommen. Werden unsere blauen Transportkisten genutzt, sind diese unbeschädigt, vollständig und kostenfrei binnen einer Woche nach Auslieferung an uns zurückzusenden. Gitterboxen und Europaletten sind im Tausch zu handhaben. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung und auch bei Teillieferungen mit dem Verlassen der Ware auf den Besteller über. Bei vom Besteller zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.