Andere Leistungen. 3.1. Über etwaige Leistungen außerhalb der häuslichen Pflegehilfe nach Ziffer 1 oder der häuslichen Krankenpflege nach Ziffer 2 erstellt die AK Hoherade einen unverzüglich auszuhändigenden gesonderten Kostenvoranschlag, aus dem sich Art, Inhalt, Umfang und Vergütungen dieser Leistungen ergeben. Mit Unterzeichnung des Kostenvoranschlages durch den Pflegedienst und den Kunden bzw. dessen Vertreter wird dieser Vertragsbestandteil.
3.2. Leistungen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII und deren Vergütungen ergeben sich dem Grunde nach aus der vom Pflegedienst mit den Pflegekassen bzw. dem Sozialhilfeträger geschlossenen Leistungs- und Vergütungsvereinbarung. Will der Kunde Leistungen des Pflegedienstes als Leistungen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII zu Lasten des Trägers der Sozialhilfe in Anspruch nehmen, werden diese, soweit sie vom Pflegedienst neben Leistungen nach dem SGB XI erbracht werden sollen, im Kostenvoranschlag nach Ziffer 1.3. ausgewiesen.
Andere Leistungen. Erbringt NeoLogic Software AG Leistungen, welche nicht unter eine oder mehrere Kategorien nach Ziff. 9-13 dieser AGB fallen, so finden diejenigen Klauseln dieser Bestimmungen Anwen- dung, welche dem zu regelnden Sachverhalt aufgrund der Ähnlichkeit der dort geregelten Sach- verhalte am nächsten sind.
Andere Leistungen. 1) Die Abfindungen gemäss Art. 12 Abs. 1 des Abkommens werden den italienischen Staatsangehörigen direkt ausgerichtet.
2) Italienische Staatsangehörige, die von dem in Art. 12 Abs. 1 letzter Satz des Abkommens vorgesehenen Recht, anstelle der Abfindung eine Leibrente der italienischen Versicherung zu beziehen, Gebrauch machen wollen, haben bis spätestens ein Jahr nach Auszahlung der Abfindung einen entsprechenden Antrag an den zuständigen italienischen Versicherungs- xxxxxx zu richten. Der zuständige liechtensteinische Versicherungsträger macht den italienischen Staatsangehörigen in der Abfindungsverfügung auf sein Recht zur Xxxx einer Leibrente der italienischen Versicherung sowie auf die dabei zu beachtende Frist von einem Jahr aufmerksam.
Andere Leistungen. 3.1 Zusätzliche vom Kunden abgerufene Einsätze, für die kein Kostenträger eintritt, hat er selbst zu bezah- len. Dafür wird eine Vergütung von 30,00 € für die erste halbe Stunde und für jede weitere Minute eine Vergütung von 1,00 € vereinbart. An- und Abfahrtzei- ten werden der Einsatzzeit zugerechnet. Der Pflege- dienst erstellt hierüber einen Kostenvoranschlag. Mit Unterzeichnung des Kostenvoranschlags durch den Pflegedienst und den Kunden bzw. dessen Ver- treter wird dieser Vertragsbestandteil. Bei notfallmä- ßiger Erbringung solch einer Leistung kommt der Vertrag auch durch mündliches Einvernehmen zu- stande.
3.2 Leistungen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII und deren Vergütungen ergeben sich dem Grunde nach aus der vom Pflegedienst mit den Pflegekassen bzw. dem Sozialhilfeträger geschlossenen Leistungs- und Vergütungsvereinbarung. Will der Kunde Leistun- gen des Pflegedienstes als Leistungen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII zulasten des Trägers der Sozial- hilfe in Anspruch nehmen, werden diese, soweit sie vom Pflegedienst neben Leistungen nach dem SGB XI erbracht werden sollen, im Kostenvoranschlag nach Nr. 1.3 ausgewiesen.
Andere Leistungen. 3.1. Über etwaige Leistungen außerhalb der häuslichen Pflegehilfe nach Ziffer 1 oder der häuslichen Krankenpflege nach Ziffer 2 er- stellt der Pflegedienst einen unverzüglich auszuhändigenden gesonderten Kostenvor- anschlag, aus dem sich Art, Inhalt, Umfang und Vergütungen dieser Leistungen erge- ben. Mit Unterzeichnung des Kostenvoran- schlages durch den Pflegedienst und den Kunden bzw. dessen Vertreter wird dieser Vertragsbestandteil.
3.2. Leistungen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII und deren Vergütungen ergeben sich dem Grunde nach aus der vom Pflege- dienst mit den Pflegekassen bzw. dem Sozi- alhilfeträger geschlossenen Leistungs- und Vergütungsvereinbarung. Will der Kunde
Andere Leistungen. Alle anderen Leistungen und Kosten, die damit verbunden sind, wie z.B. Umlagerung, Behandlung und/oder Verarbeitung, werden zu Tarifen und Bedingungen in Rechnung gestellt, die vom Verwahrer unter den gleichen Umständen erhoben werden. Ist dies nicht möglich, gelten die branchenüblichen Preise / Tarife. Kosten Kontrolle
Andere Leistungen. Erbringt Digitalmaterial, Büro für Erfrischung oder Digitalmaterial Computershop Leistungen, welche nicht unter eine oder mehrere Kategorien nach Ziff. 6-10 dieser AGB fallen, so finden diejenigen Klauseln dieser Bestimmungen Anwendung, welche dem zu regelnden Sachverhalt aufgrund der Ähnlichkeit der dort geregelten Sachverhalte am nächsten sind.
Andere Leistungen. Erbringt onmit Leistungen, welche nicht unter eine oder mehrere Kategorien nach Ziff. 7-8 dieser AGB fallen und keine Angebotsbedin- gungen existieren, so finden diejenigen Klau- seln dieser Bestimmungen Anwendung, wel- che dem zu regelnden Sachverhalt aufgrund der Ähnlichkeit der dort geregelten Sachver- halte am nächsten sind.
Andere Leistungen. Erbringt sehr gern, Digitalmaterial, Büro für Erfrischung oder Digitalmaterial Computershop Leistungen, welche nicht unter eine oder mehrere Katego- rien nach Ziff. 6-10 dieser AGB fallen, so finden diejenigen Klauseln dieser Bestimmungen Anwendung, welche dem zu regelnden Sachverhalt auf- grund der Ähnlichkeit der dort geregelten Sachverhalte am nächsten sind.
Andere Leistungen. Erstinstallation, Beratung, Schulung, Telefon-Beratung, Funktionstests beim Auf- traggeber, Softwarewartung und Softwarepflege einer Software sind im Nutzungs- entgelt nur enthalten, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.