LIEFERUNG UND Musterklauseln

LIEFERUNG UND. TITEL Die in diesem Auftrag angegebenen Preise gelten für den Versand gemäß den folgenden Bedingungen: (i) Bei allen Lieferungen liegt das Verlustrisiko während der Beförderung beim Verkäufer, und die Waren gelten nur nach Annahme am benannten Lieferort des Käufers gemäß den Bestimmungen dieses Auftrags als geliefert und das Risiko geht nur bei Lieferung an den Käufer über. Der Käufer ist nicht verpflichtet, eine Versicherung zu erwerben, während sich die Waren im Transit von der Einrichtung des Verkäufers hin zum durch den Käufer benannten Lieferort befinden. Der Verkäufer trägt die Kosten für Kontrollen, Verpackungen und geeigneten Kennzeichnungen, die für die Zwecke der Lieferung der Waren erforderlich sind. Der Verkäufer stellt auf eigene Kosten den Lieferauftrag und/oder die üblichen Transportdokumente zur Verfügung, die der Käufer benötigt, um die Lieferung anzunehmen. Der Verkäufer benachrichtigt den Käufer rechtzeitig über den Versand der Waren und tätigt alle anderen Mitteilungen, die zur Annahme der Ware erforderlich sind. Der Verkäufer nutzt den bevorzugten Spediteur des Käufers, um die Waren von der Einrichtung des Verkäufers zum durch den Käufer benannten Lieferort zu befördern. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Verkäufer für alle Kosten, Gebühren, Aufwendungen oder Strafzahlungen verantwortlich, die ihm aus seinem Versäumnis entstehen, einen vom Käufer zugelassenen Spediteur ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers zu beauftragen oder anderweitig den Anweisungen des Käufers zu folgen. (ii) Bei internationalen Sendungen stellt der Verkäufer die Waren vollständig vom Zoll abgerechnet für die Ausfuhr zur Verfügung und veranlasst die Lieferung der Waren an den konsolidierenden Umschlagplatz oder an die Containerwerft des vom Käufer angegebenen Transportunternehmens im Versandhafen. Der Verkäufer holt alle erforderlichen Ausfuhrlizenzen und Genehmigungen ein und übernimmt die Verantwortung für alle Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit den Formalitäten des Ausfuhrzolls, der Vorbereitung der Waren für das Verladen und dem Verladen von Waren in der Einrichtung des Verkäufers, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Zollabfertigung, Containerwerft/Containerfrachtbahnhof, Empfangs-, Umschlags- und Dokumentationsgebühren. Der Käufer trägt die Kosten der Vorversandkontrolle, es sei denn, derartige Inspektionen sind vom Ausfuhrland vorgeschrieben. Der Käufer holt alle erforderlichen Einfuhrlizenzen und Bewilligungen ein und übernimm...