Gefahrtragung und Versendung. 5.1 Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald meo den Kaufgegenstand/das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereit hält, und zwar unabhängig, ob die Sachen vom Auftragnehmer an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben werden. Der Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgt stets auf Gefahr des Auftraggebers. 5.2 Der Auftraggeber genehmigt jede sachgemäße Versandart. Eine Transportversicherung wird nur über schriftlichen Auftrag des Auftraggebers abgeschlossen. 5.3 meo ist berechtigt, bei Versendung die Verpackungs- und Versandkosten sowie das Entgelt oder den Kaufpreis per Nachnahme beim Auftraggeber einheben zu lassen, sofern sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers verschlechtern oder ein mit dem Auftragnehmer vereinbartes Kreditlimit überschritten wird. 5.4 Erfüllungsort ist der Sitz von meo.
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Gefahrtragung und Versendung. 5.1 Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald meo NXS den Kaufgegenstand/das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereit hält, und zwar unabhängig, ob die Sachen vom Auftragnehmer an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben werden. Der Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgt stets auf Gefahr des Auftraggebers.
5.2 Der Auftraggeber genehmigt jede sachgemäße Versandart. Eine Transportversicherung wird nur über schriftlichen Auftrag des Auftraggebers abgeschlossen.
5.3 meo NXS ist berechtigt, bei Versendung die Verpackungs- und Versandkosten sowie das Entgelt oder den Kaufpreis per Nachnahme beim Auftraggeber einheben zu lassen, sofern sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers verschlechtern oder ein mit dem Auftragnehmer vereinbartes Kreditlimit überschritten wird.
5.4 Erfüllungsort ist der Sitz von meoNXS.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gefahrtragung und Versendung. 5.1 5.1. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald meo der Auftragnehmer den Kaufgegenstand/das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereit hält, und zwar unabhängig, ob die Sachen vom Auftragnehmer an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben werden. Der Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgt stets auf Gefahr des Auftraggebers.
5.2 5.2. Der Auftraggeber genehmigt jede sachgemäße Versandart. Eine Transportversicherung wird nur über schriftlichen Auftrag des Auftraggebers abgeschlossen.
5.3 meo 5.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Versendung die Verpackungs- und Versandkosten sowie das Entgelt oder den Kaufpreis per Nachnahme beim Auftraggeber einheben zu lassen, sofern sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers verschlechtern oder ein mit dem Auftragnehmer vereinbartes Kreditlimit überschritten über- schritten wird.
5.4 5.4. Erfüllungsort ist der Sitz von meodas Werk des Auftragnehmers.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gefahrtragung und Versendung. 5.1 Die 5.1.Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald meo der Auftragnehmer den Kaufgegenstand/das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereit hält, und zwar unabhängig, ob die Sachen vom Auftragnehmer an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben werden. Der Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgt stets auf Gefahr des Auftraggebers.
5.2 Der . 5.2.Der Auftraggeber genehmigt jede sachgemäße Versandart. Eine Transportversicherung wird nur über schriftlichen Auftrag des Auftraggebers abgeschlossen.
5.3 meo . 5.3.Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Versendung die Verpackungs- und Versandkosten sowie das Entgelt oder den Kaufpreis per Nachnahme beim Auftraggeber einheben zu lassen, sofern sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers verschlechtern oder ein mit dem Auftragnehmer vereinbartes Kreditlimit überschritten wird. 5.4.Erfüllungsort ist das Werk des Auftragnehmers.
5.4 Erfüllungsort ist der Sitz von meo.
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