Gegenstand der Abtretung Musterklauseln

Gegenstand der Abtretung. Die Kreditnehmer treten hiermit der Bank den der Pfändung unterworfenen Teil aller ihrer ge- genwärtigen und künftigen Ansprüche auf Arbeitsentgelt jeder Art einschließlich Pensionsansprüchen, Provisionsforderun- gen, Tantiemen, Gewinnbeteiligungen, Erfindungsvergütun- gen sowie Abfindungen gegen ihren jeweiligen Arbeitgeber und auf Sozialleistungen (insbesondere Arbeitslosengeld, Ar- beitslosenhilfe, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Konkursaus- fallgeld, Schlechtwettergeld, Kurzarbeitergeld, Leistungen der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung ein- schließlich evtl. Beitragserstattungs- und Abfindungsansprü- che, sowie Übergangs-, Kranken- und Krankentagegeld, Vor- ruhestandsleistungen, sowie aller Art von Renten - gleich wie sie benannt sind - insbesondere Betriebs-, Alters-, Erwerb- sunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits- und Witwenrente, sowie Abfindung der Witwenrente und Leistungen aus privaten und ausländischen Kranken- Krankenzusatz-, Unfall- und Renten- versicherungen) ab. Die Bank kann die Zusammenrechnung einzelner vorstehender Ansprüche und Leistungen verlangen, wobei der unpfändbare Grundbetrag zuerst dem Einkommen zu entnehmen ist, das die wesentliche Grundlage der Le- benshaltung bildet.
Gegenstand der Abtretung. Der Darlehensnehmer tritt hiermit an die solarisBank den der Pfändung unterworfenen Teil (i) aller seiner gegenwärtigen und künftigen Ansprüche auf Arbeitseinkommen jeder Art, Pensions- und sonstigen Entgeltansprüche aus seinen gegenwärtigen und künftigen Arbeitsverhältnissen, einschließlich Tantiemen, Gewinnbeteiligungen sowie Abfindungen gegen seinen jeweiligen Arbeitgeber und (ii) auf Sozialleistungen ab. Die Abtretung erstreckt sich jeweils (i) zuerst auf die zuerst fällig werdenden der vorgenannten Forderungen und dann jeweils auf später fällig werdende Forderungen; (ii) auf die vorgenannten Forderungen bis zur Höhe von 110% der jeweils insgesamt in Anspruch genommenen Verbraucherdarlehen; und (iii) wenn eine der vorstehenden Forderungen danach teilweise abgetreten ist, auf einen erstrangigen Teil der betreffenden Forderung.
Gegenstand der Abtretung. Der Sicherungsgeber tritt alle Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen an den Sicherungsnehmer ab. Gegenwärtig bestehende Forderungen gehen mit Abschluss dieses Abtretungsvertrags auf den Sicherungsnehmer über. Zukünftig entstehende Forderungen gehen jeweils mit ihrer Entstehung auf den Sicherungsnehmer über.
Gegenstand der Abtretung a) Ich/Wir treten hiermit an die Bank den der Pfändung unterworfenen Teil aller meiner/unserer gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche auf Arbeitsentgelt jeder Art einscließlich Pensionsansprüche, Tantiemen, Ge- winnbeteiligungen sowie Abfindungen gegen meinen/unseren jeweiligen Arbeitgeber und auf Sozialleistungen (insbesondere Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Übergangsgeld, Lei- stungen der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich eventueller Beitragser- stattungsansprüche, Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit) ab.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.