Gegenstand des Mandats Musterklauseln

Gegenstand des Mandats. Der Auftrag wird grundsätzlich der LORZ + PARTNER mbB erteilt, soweit nicht die Vertre- tung durch einen einzelnen Berufsträger vorgeschrieben ist (z.B. Strafsachen und Ordnungs- widrigkeiten sowie Vorbehaltstätigkeiten in der Wirtschaftsprüfung). Die Zuordnung der jeweiligen Sachbearbeitung erfolgt durch LORZ + PARTNER mbB entsprechend der nach Sachgebieten ausgerichteten internen Organisation. In allen Fällen steht die Vergütung ausschließlich LORZ + PARTNER mbB zu. Gegenstand des Mandats ist die jeweils gesondert vereinbarte Leistung der Wirtschafts- prüfung, der Steuer- oder Unternehmensberatung sowie der Rechtsberatung einschließlich etwaiger Geschäftsbesorgung und Prozessführung. Das Mandat bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern die Angelegenheit ausländisches Recht berührt, weist XXXX + PARTNER mbB hierauf rechtzeitig hin. Das Mandatsverhältnis kann auch als laufende rechtliche oder steuerliche Beratung auf- grund eines gesonderten Vertrages bestehen. Der Umfang des Mandatsverhältnisses wird durch den konkreten Auftrag des Mandanten vorgegeben und begrenzt. Die Erzielung eines bestimmten Ergebnisses oder Erfolges, insbesondere rechtlicher oder wirtschaftlicher Art, ist mit dem Mandatsvertrag nicht verbunden und wird auch nicht geschuldet, es sei denn Gegenstand der Beauftragung ist eine konkrete Einzelleistung, die keine Beratung und/oder Vertretung darstellt und auf eine Erfüllung gerichtet ist (bspw. Lohnbuchhaltung). Die Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte von LORZ + PARTNER mbB führen den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen, im Einklang mit den einschlägigen Ge- setzen und Berufsregeln durch und sind dabei berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mit- arbeiter, angestellte Berufsträger und sonstige fachkundige Dritte heranzuziehen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, ist zuvor die Zustimmung des Mandanten einzuholen. Die einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften werden stets beachtet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe nur auf gesonderten Auftrag des Mandanten eingelegt werden.
Gegenstand des Mandats. Gegenstand des Mandats ist die jeweils gesondert vereinbarte Leistung der Steuer- sowie der Rechtsberatung einschließlich et- waiger Geschäftsbesorgung und Prozessführung. Das Mandat be- zieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern die Angelegenheit ausländisches Recht be- rührt, weist die Kanzlei Xxxxxxx hierauf rechtzeitig hin. Das Mandatsverhältnis kann auch als laufende rechtliche oder steuerliche Beratung aufgrund eines gesonderten Vertrages beste- hen. Der Umfang des Mandatsverhältnisses wird durch den kon- kreten Auftrag des Mandanten vorgegeben und begrenzt. Die Er- zielung eines bestimmten Ergebnisses oder Erfolges, insbeson- dere rechtlicher oder wirtschaftlicher Art, ist mit dem Mandats- vertrag nicht verbunden und wird auch nicht geschuldet, es sei denn Gegenstand der Beauftragung ist eine konkrete Einzelleis- tung, die keine Beratung und/oder Vertretung darstellt und auf eine Erfüllung gerichtet ist (bspw. Lohnbuchhaltung). Die Rechtsanwälte und Steuerberater der Kanzlei Xxxxxxx führen den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen, im Einklang mit den einschlägigen Gesetzen und Berufsregeln durch und sind da- bei berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mitarbeiter, ange- stellte Berufsträger und sonstige fachkundige Dritte heranzuzie- hen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, ist zuvor die Zustimmung des Mandanten einzuholen. Die einschlägigen be- rufsrechtlichen Vorschriften werden stets beachtet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe nur auf gesonderten Auftrag des Mandanten einge- legt werden.
Gegenstand des Mandats. II.1. Gegenstand des Mandats ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats fachkundige Dritte heranzuziehen. Hierdurch entstehende Zusatzkosten sind rechtzeitig mit dem Mandanten abzustimmen. Von den Beschränkungen nach § 181 BGB ist der Rechtsanwalt befreit.
Gegenstand des Mandats. Der Mandant vertraut dem Mandatar, der einwilligt, das Mandat an, in seinem Namen und für seine Rechnung alle Original-, Anfangs- und/oder Korrekturrechnungen zu erstellen, die die durch den Mandanten im exklusiven Rahmen des Marketplace ausgeführten Verkäufe von Gütern oder Services betreffen.

Related to Gegenstand des Mandats

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.