Gegenstand des Reglements Musterklauseln

Gegenstand des Reglements. Das Förderreglement konkretisiert die Voraussetzungen, das Verfahren und die Instrumente für die Vergabe von Finanzierungsbeiträgen. Grundlage dazu bilden die Statuten der Zürcher Filmstiftung, insbesondere Artikel 3, 9 und 12. Es umfasst die Entwicklung, Herstellung sowie Promotion und Auswertung von narrativen audiovi- suellen Werken (Fiction, Nonfiction, Animation sowie deren Mischformen), welche unabhängig der verwendeten Technik für eine passive Rezeption konzipiert sind. Vorbehalten bleiben die Präzisie- rungen in den nachfolgenden Kapiteln. Projekte mit mehreren Vektoren (trans- oder crossmediale Projekte) werden in ihrer Gesamtheit be- urteilt, Förderbeiträge sind jedoch nur an die Kosten des filmischen Teils gemäss Abs. 2 hiervor möglich. Projekte mit einer weiter gefassten künstlerischen Aussage (Performance, Installation etc.), wissen- schaftliche Arbeiten, Unterrichtsmaterial, Auftrags- und Werbeproduktionen jeglicher Art fallen nicht unter das Förderreglement. Ausgeschlossen sind Projekte mit pornografischem, rassistischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt.