Gegenstand, Geltungsbereich. 1.1 Dies sind die Allgemeinen Geschähsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Stadtwerke Wörgl GmbH Xxxxxxxxxxxxxx 0x | 0000 Xxxxx | Xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx@xxxxxx.xx | xxxx.xx T 050 63 00 30 | F 050 63 00 3799 UID-Nummer ATU 32370001 | Firmenbuchnummer FN 37758 b Firmenbuchgericht: Landesgericht Innsbruck (nachfolgend „STWW“) Die Stadtwerke Wörgl GmbH ist Medieninhaber, Hersteller und Her- ausgeber der Website unter xxx.xxxx.xx und xxx.xxx-xxxxx.xxx. Firmensitz und Verlags- und Herstellungsort der Website: Wörgl Unternehmensgegenstand gemäß Gesellschahsvertrag: 1) die Führung eines kommunalen Versorgungsunternehmens für die Stadtgemeinde Wörgl; 2) der Betrieb eines Elektrizitätsunter- nehmens samt Betrieb eines Verteilernetzes; 3) der Betrieb eines Wasserwerkes und eines Wasserversorgungssystems; 4) der Be- trieb eines Kanalnetzes und Abwasserentsorgungssystems; 5) der Betrieb eines kommunalen Verkehrsunternehmens; 6) der Betrieb von Fernheizwerken mit dem Zweck der Erzeugung und Fortleitung von Wärme; 7) das Sammeln und Behandeln von Abfällen; 8) dies Führung eines Elektroinstallationsgewerbes; 9) die Führung eines Handelsgewerbes; 10) die Erbringung von Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik; 11) die Vermietung von beweglichen Sachen im Besonderen Krahfahrzeuge (E-Autos), ausgenommen Waffen, Medizinprodukte und Luhfahr- zeuge; 12) die Beteiligung an anderen Unternehmen. Zuständige Aufsichts-/Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschah Kufstein Die Stadtwerke Wörgl GmbH unterliegt insbesondere den Rege- lungen der Gewerbeordnung (abrufbar unter xxx.xxx.xxx.xx.xx/ bundesrecht )
1.2 STWW vermietet oder vermittelt (als Vermittler, siehe dazu Punkt 2. dieser AGB) registrierten natürlichen Personen, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind (nachfolgend „Ver- braucher“) und natürlichen Personen sowie juristischen Personen, die Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind (nachfolgend „Unternehmer“; Verbraucher und Unternehmer werden gemeinsam nachfolgend „Kunde“ bzw „Kunden“ genannt) bei bestehender Verfügbarkeit Krahfahrzeuge zur kurzzeitigen Nutzung innerhalb eines bestimmten Gebietes (nachfolgend „Kurzzeitmiete“).
1.3 Die Benutzung von Fahrzeugen (ausgenommen Fahrzeuge der Fahrzeugkategorie WEEZL) ist nur innerhalb Europas gestattet, wobei für Auslandsfahrten xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxx mit Ausnahme der Länder Deutschland, Italien, Liechtenstein, Slowenien, Ungarn, Schweiz, Slowakei und der Tschechisch...
Gegenstand, Geltungsbereich. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln sämtliche Verkaufstransaktionen zwischen ORFEVRERIE CHRISTOFLE, Société par Actions Simplifiée [vere- infachte Aktiengesellschaft nach französischem Recht], mit einem Gesellschaftskapital von 5.950.000 Euro, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Nanterre unter der Nummer 562 063 263, mit dem eingetragenen Gesellschaftssitz in 000 xxxxxx Xxxxxxx xx Xxxxxx, 92200 Neuilly-sur-Seine, Frankreich, TVA FR01 562 063 263 (nachfolgend als „Christofle“ bezeichnet) und ihren gewerblichen Kunden (nachfolgend als „Kunde(n)“ bezeichnet). Die Tatsache, dass der Kunde eine Bestellung tätigt, impliziert seine vollständige und vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen, unbes- chadet etwaiger besonderer Bedingungen, die zwischen Christofle und dem Kunden vereinbart wurden, jedoch unter Ausschluss aller sonstigen Dokumente. Der Umstand, dass Xxxxxxxxxx eine der in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen enthaltenen Klauseln zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht in Anspruch nimmt, kann nicht als Verzicht auf deren spätere Inanspruchnahme gewertet werden.
Gegenstand, Geltungsbereich. 1.1 Die haf Werbeagentur GmbH (nachfolgend: Agentur) erbringt Leistungen im Zusammenhang mit der Werbung, dem Produktdesign und -labelling, dem Marketing und der Verkaufsförderung. Die jeweiligen Leistungen der Agentur für den Kunden werden in Einzelverträgen festgelegt.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) sind Bestandteil jedes zwischen der Agentur und dem Kunden abgeschlossenen Einzelvertrages, soweit nichts Abweichendes in Textform vereinbart ist.
1.3 Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur dann Vertragsbestandteil, soweit sie von der Agentur ausdrücklich in Textform anerkannt sind.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein Vertrag in Textform bzw. die Bestätigung der Agentur in Textform maßgebend.
Gegenstand, Geltungsbereich. Diese Qualitätssicherungsvereinbarung beinhaltet die vertragliche Festlegung der technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen und Prozesse zwischen BPW und XY, die zur Erreichung der angestrebten Qualitätsziele notwendig sind. Die hier festgelegten Qualitätsanforderungen gelten für alle Produkte und/oder Leistungen, die von XY geliefert und/oder erbracht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob XY selbst Hersteller der gelieferten Produkte ist. XY trägt in jedem Fall die Verantwortung für die Weitergabe und Einhaltung der in dieser Qualitätssicherungsvereinbarung enthaltenen Pflichten. Durch die Qualitätssicherungsvereinbarung werden die einschlägigen Regelwerke (insbesondere nach Ziffer II. Absatz 1 und Ziffer XVI.) in ihrer jeweils gültigen Fassung nicht eingeschränkt. XX hat für die Kenntnis sämtlicher in dieser Vereinbarung genannten Regelwerke zu sorgen und kann sich nicht auf eine etwaige Unkenntnis diesbezüglich berufen. Soweit zusätzliche produktbezogene Vereinbarungen im Einzelfall erforderlich sind, werden diese schriftlich dokumentiert. Diese Vereinbarungen sind ebenfalls Vertragsbestandteile zwischen BPW und XY und gelten zusätzlich zu den übrigen Regelungen wie etwa den jeweiligen Lieferverträgen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Verstöße gegen die Pflichten dieser Vereinbarung nach erfolgloser Abmahnung BPW dazu berechtigen, die den Lieferungen zu Grunde liegenden Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen. Es besteht die Möglichkeit, dass sich verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG der BPW ebenfalls im Rahmen einer Geschäftsbeziehung mit XY auf diese Qualitätssicherungsvereinbarung beziehen und diese zum Bestandteil der eigenen vertraglichen Regelungen machen.
Gegenstand, Geltungsbereich. 1.1 Square Medien GmbH & Xx.XX ist als Agentur im Influencer Marketing tätig. Wir beraten Xxxxxx, Blogger und Creator (nachfolgend „Influencer“), die wir an Kunden (nachfolgend „Brands“) im Rahmen ihrer Werbekampagnen vermitteln. Die Influencer erstellen die von den Brands in Auftrag gegebenen Leistungen wie Posts, Stories, Videoclips etc. (nachfolgend „Content“) im Rahmen der Werbekampag- nen der Brands und stellen den Content in das/die vereinbarte/n Sozialen Netzwerk/e (nachfolgend „Account/s“) ein. Der Influencer kann sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Die Brand ist Unternehmer (§ 14 BGB) und an der Vermittlung von Influencern für ihre Werbe- kampagnen durch uns interessiert.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten zwischen uns, der Square Medien GmbH & Co. KG, vertreten durch den Geschäftsführer Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxxx und den Influencer für alle von uns vermittelten Aufträge an den Influencer, auch wenn bei einzelnen Geschäften nicht mehr besonders auf die Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird. Diese AGB sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nichts abweichendes schriftlich vereinbart ist.
1.3 Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Influencers oder der Brand sowie Neben- abreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur dann Vertragsbestandteil, soweit sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Influencer oder der Brand (ein- schließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Be- stätigung maßgebend.
Gegenstand, Geltungsbereich. 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB-Wärme“) gelten für die Versorgung mit Wärme durch die Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation (im Folgenden kurz
2. Kunde im Sinne dieser „AGB-Wärme“ ist jeder, der einen gül- tigen Anschlussvertrag Fernwärme oder einen gültigen Liefer- vertrag Fernwärme mit der Salzburg AG abgeschlossen hat.
3. Die Versorgung mit Wärme erfolgt unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Technischen Versorgungs-Bedingungen (im Fol- genden gesamt „TVB-Wärme“ genannt), die einen integrierenden Bestandteil der „AGB-Wärme“ bilden.
Gegenstand, Geltungsbereich. 1) Gegenstand der Nutzungsbedingungen sind die auf der Corona-Datenplattform zur Verfügung gestellten Public-Daten.
2) Xxxxxx, im Folgenden „Lizenznehmer“ genannt, der Corona-Datenplattform, die sich erfolg- reich registriert haben und durch infas 360 authentifiziert wurden, weil sie ein berechtigtes Interesse nach 2 2) nachgewiesen haben, können die auf der Corona-Datenplattform vorge- haltenen Daten downloaden und nutzen.
3) Für Lizenznehmer gelten ausschließlich die Nutzungsrechte in der zum Zeitpunkt des Down- loads aktuellen Fassung dieses Lizenzvertrags.
4) Das Angebot von infas 360 aus der Corona-Datenplattform richtet sich ausdrücklich nicht an Nutzer, die Verbraucher im Sinne §13 BGB sind.
Gegenstand, Geltungsbereich. Die AGB enthalten die Rahmenbedingungen für nachfolgend aufgeführte Leistungen, welche die GVB SAG gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“) erbringt, namentlich ˗ Brandschutz Audits ˗ Brandschutz Gebäudeüberprüfungen ˗ Integraltests und Brandschutz-Abnahmen
Gegenstand, Geltungsbereich. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, erfolgen sämtliche Lieferungen und Leistungen auf der Grundlage der nachfolgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem jeweiligen Besteller.
Gegenstand, Geltungsbereich. 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Fol- genden kurz „AGB-Wasser“ genannt, gelten für die Versorgung der Kunden mit Wasser aus dem Versor- gungssystem der Innsbrucker Kommunalbetriebe Akti- engesellschaft (im Folgenden kurz „IKB“ genannt) ein- schließlich der Entnahme von Wasser aus Hydranten und Feuerlöscheinrichtungen. Die in diesen AGB-Was- ser verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen wie z. X. Xxxxx, Konsument, etc., umfassen Männer und Frauen gleichermaßen.
2. Kunde im Sinne dieser AGB-Wasser ist, wer auf- grund eines Wasserlieferungsvertrages mit der IKB berechtigt ist, Wasser aus dem Versorgungssystem der IKB zu beziehen.
a) Die IKB schließt den Wasserlieferungsvertrag grund- sätzlich mit dem bücherlichen Eigentümer des zu versorgenden Grundstückes ab. Steht das zu ver- sorgende Grundstück im Eigentum mehrerer Perso- nen, so ist der handelnde Miteigentümer verpflich- tet, sich eine ausreichende Vollmacht von den übri- gen Miteigentümern zu verschaffen. Wohnungs- eigentumsgemeinschaften werden durch den Ver- walter vertreten, der der IKB zusichert, für den Abschluss des Vertrages ausreichend bevollmäch- tigt zu sein.
b) Die IKB kann in begründeten Ausnahmefällen den Wasservertrag auch mit einem Bauberechtigten oder einem Bestandsnehmer abschließen. In die- sem Fall gelten der Bauberechtigte und der Bestandsnehmer als Kunde im Sinne dieser AGB.
3. Sind Kunde und Grundstückseigentümer nicht iden- tisch, so kann die IKB die Zustimmung des Grund- stückseigentümers für einen wirksamen Vertragsab- schluss verlangen.