Gegenstand. 1 Diese Leistungsvereinbarung legt im Sinne von Artikel 28 der Verordnung vom 14. Oktober 2015 über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur (KPFV; SR 742.120) das Leistungsangebot und die dafür vorgesehenen Abgeltungen an die Sparte Infrastruktur des Unternehmens für die Jahre 2021–2024 verbindlich fest. 2 Das Leistungsangebot beruht auf der verbindlichen und rechtsgültig unterzeichneten, über die elektronische Schnittstelle Webinterface Daten Infrastruktur (WDI) xxx.xxx.xxxxx.xx/xxx erhaltenen Offerte des Unternehmens nach Artikel 27 KPFV vom 27.01.2021. 3 Widersprechen sich einzelne Bestimmungen dieser Leistungsvereinbarung, einschliesslich der Anhänge gemäss Artikel 28, und der Inhalt der Offerte gemäss Absatz 2, so gehen die Bestimmungen der Leistungsvereinbarung der Offerte vor.
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Samples: Leistungsvereinbarung, Leistungsvereinbarung
Gegenstand. 1 Diese Leistungsvereinbarung legt im Sinne von Artikel 28 der Verordnung vom 14. Oktober 2015 über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur (KPFV; SR 742.120) das Leistungsangebot und die dafür vorgesehenen Abgeltungen an die Sparte Infrastruktur des Unternehmens für die Jahre 2021–2024 2017–2020 verbindlich fest.
2 Das Leistungsangebot beruht auf der verbindlichen und rechtsgültig unterzeichneten, über die elektronische Schnittstelle Webinterface Daten Infrastruktur (WDI) xxx.xxx.xxxxx.xx/xxx erhaltenen Offerte unterzeichneten Of- ferte des Unternehmens nach Artikel 27 KPFV vom 27.01.202121.10.2016.
3 Widersprechen sich einzelne Bestimmungen dieser Leistungsvereinbarung, Leistungsvereinbarung einschliesslich der Anhänge gemäss Artikel 28, 25 und der Inhalt der Offerte gemäss Absatz 2, so gehen die Bestimmungen der Leistungsvereinbarung der Offerte vor.
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Samples: Leistungsvereinbarung
Gegenstand. 1 Diese Leistungsvereinbarung legt im Sinne von Artikel 28 der Verordnung vom 14. Oktober 2015 über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur (KPFV; SR 742.120) das Leistungsangebot und die dafür vorgesehenen Abgeltungen an die Sparte Infrastruktur des Unternehmens für die Jahre 2021–2024 verbindlich fest.
2 Das Leistungsangebot beruht auf der verbindlichen und rechtsgültig unterzeichneten, über die elektronische Schnittstelle Webinterface Daten Infrastruktur (WDI) xxx.xxx.xxxxx.xx/xxx erhaltenen übermittelten und vom BAV am 16.02.2021 angenommenen Offerte V2 des Unternehmens nach Artikel 27 KPFV vom 27.01.2021.KPFV
3 Widersprechen sich einzelne Bestimmungen dieser Leistungsvereinbarung, einschliesslich der Anhänge gemäss Artikel 28, und der Inhalt der Offerte gemäss Absatz 2, so gehen die Bestimmungen der Leistungsvereinbarung der Offerte vor.
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Samples: Leistungsvereinbarung
Gegenstand. 1 Diese Leistungsvereinbarung legt im Sinne von Artikel 28 der Verordnung vom 14. Oktober 2015 über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur (KPFV; SR 742.120) das Leistungsangebot und die dafür vorgesehenen Abgeltungen an die Sparte Infrastruktur des Unternehmens für die Jahre 2021–2024 verbindlich fest.
2 Das Leistungsangebot beruht auf der verbindlichen und rechtsgültig unterzeichneten, über die elektronische Schnittstelle Webinterface Daten Infrastruktur (WDI) xxx.xxx.xxxxx.xx/xxx erhaltenen Offerte des Unternehmens nach Artikel 27 KPFV vom 27.01.202121.12.2020.
3 Widersprechen sich einzelne Bestimmungen dieser Leistungsvereinbarung, einschliesslich der Anhänge gemäss Artikel 28, und der Inhalt der Offerte gemäss Absatz 2, so gehen die Bestimmungen der Leistungsvereinbarung der Offerte vor.
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Samples: Leistungsvereinbarung
Gegenstand. 1 Diese Leistungsvereinbarung legt im Sinne von Artikel 28 der Verordnung vom 14. Oktober 2015 über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur (KPFV; SR 742.120) das Leistungsangebot und die dafür vorgesehenen Abgeltungen an die Sparte Infrastruktur des Unternehmens für die Jahre 2021–2024 2017–2020 verbindlich fest.
2 Das Leistungsangebot beruht auf der verbindlichen und rechtsgültig unterzeichneten, über die elektronische Schnittstelle Webinterface Daten Infrastruktur (WDI) xxx.xxx.xxxxx.xx/xxx erhaltenen Offerte unterzeichneten Of- ferte des Unternehmens nach Artikel 27 KPFV vom 27.01.202110.1.2017.
3 Widersprechen sich einzelne Bestimmungen dieser Leistungsvereinbarung, Leistungsvereinbarung einschliesslich der Anhänge gemäss Artikel 28, 25 und der Inhalt der Offerte gemäss Absatz 2, so gehen die Bestimmungen der Leistungsvereinbarung der Offerte vor.
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Samples: Leistungsvereinbarung
Gegenstand. 1 Diese Leistungsvereinbarung legt im Sinne von Artikel 28 der Verordnung vom 14. Oktober 2015 über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur (KPFV; SR 742.120) das Leistungsangebot und die dafür vorgesehenen Abgeltungen an die Sparte Infrastruktur des Unternehmens für die Jahre 2021–2024 verbindlich fest.
2 Das Leistungsangebot beruht auf der verbindlichen und rechtsgültig unterzeichneten, über die elektronische Schnittstelle Webinterface Daten Infrastruktur (WDI) xxx.xxx.xxxxx.xx/xxx erhaltenen Offerte V2 des Unternehmens nach Artikel 27 KPFV vom 27.01.202114.01.2021.
3 Widersprechen sich einzelne Bestimmungen dieser Leistungsvereinbarung, einschliesslich der Anhänge gemäss Artikel 28, und der Inhalt der Offerte gemäss Absatz 2, so gehen die Bestimmungen der Leistungsvereinbarung der Offerte vor.
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Samples: Leistungsvereinbarung
Gegenstand. 1 Diese Leistungsvereinbarung legt im Sinne von Artikel 28 der Verordnung vom 14. Oktober 2015 über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur (KPFV; SR 742.120) das Leistungsangebot und die dafür vorgesehenen Abgeltungen an die Sparte Infrastruktur des Unternehmens SBB für die Jahre 2021–2024 verbindlich fest.
2 Das Leistungsangebot beruht auf der verbindlichen und rechtsgültig unterzeichneten, über die elektronische Schnittstelle Webinterface Daten Infrastruktur (WDI) xxx.xxx.xxxxx.xx/xxx erhaltenen übermittelten und vom BAV am 23.12.2020 angenommenen Offerte des Unternehmens der SBB nach Artikel 27 KPFV vom 27.01.2021KPFV.
3 Widersprechen sich einzelne Bestimmungen dieser Leistungsvereinbarung, einschliesslich der mit WDI übermittelten Offerte und der Anhänge gemäss Artikel 28, und der Inhalt der Offerte gemäss Absatz 2, so gehen die Bestimmungen Bestim- mungen der Leistungsvereinbarung der Offerte vor.
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Samples: Leistungsvereinbarung