Common use of Geheimhaltung der Benutzerdaten Clause in Contracts

Geheimhaltung der Benutzerdaten. 10.1 Sorgfaltspflicht: Der Anleger muss für die Vermeidung von Missbrauch Sorge tragen. Die Benutzerdaten sind geheim zu halten und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Anleger trägt alle Schäden, die infolge unsachgemäßer Geheimhaltung seiner Benutzerdaten entstehen. 10.2 Hinweis: Jede dritte Person, die die Benutzerdaten kennt, kann damit unberechtig- terweise Auskünfte über das Depot erhalten und - über Postbox-Nachrichten - auch Transaktionen und Adressänderungen durchführen. 10.3 Hat der Anleger den Verdacht, dass unbefugte Dritte Kenntnis von seinen Benutzerdaten erhalten haben, so ist er unverzüglich verpflichtet, diese zu ändern. Sollte ihm das nicht möglich sein, hat er die USB unverzüglich zu unterrichten und eine Sperre des Depots zu veranlassen. Kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, hat er alle daraus entstehenden Schäden zu tragen. 10.4 Der Anleger ist bei Verlust des zum Empfang von TANs genutzten mobilen Endgerätes ver- pflichtet, die USB unverzüglich zu unterrichten und eine Sperre des Depots zu veranlassen. Kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach hat er alle daraus entstehenden Schäden zu tragen.

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Samples: Bedingungen Für Uniondepots, Freischaltungsantrag Zur Depotführung Über Einen Online Zugang, Freischaltungsantrag Zur Depotführung