Ergänzende Hinweise Musterklauseln

Ergänzende Hinweise. Ergänzend gelten die Bedingungen des Vertriebspartners für die Nutzung des Online- Bankings. 01.22
Ergänzende Hinweise. Ergänzend gelten die Bedingungen des Vertriebspartners für die Nutzung des Online- Bankings.
Ergänzende Hinweise. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher*innen besteht gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, nicht. Bei Online-Seminaren sind die Teilnehmenden selbstverantwortlich dafür, dass der eigene Internetzugang über eine ausreichende Bandbreite verfügt und die eigene Technik funktioniert. Ist eine Seminarteilnahme aus den genannten Gründen nicht möglich, rechtfertigt dies keine Haftung durch die THEMIS. Die Teilnehmenden werden gebeten bei Online- und Präsenzseminaren eine Telefonnummer zu hinterlassen, damit sie bei organisatorischen Rückfragen oder im Krankheits- bzw. Absagefall erreichbar sind. 10.Streitbeilegung Zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist THEMIS nicht verpflichtet und nicht bereit. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die von Verbrauchern zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx
Ergänzende Hinweise. Dieser Bericht ist auch in englischer Sprache verfügbar. Im Falle von Unstimmigkeiten ist die deutsche Fassung maßgeblich. An die Mynaric AG, Gilching Wir haben den beigefügten Vergütungsbericht der Mynaric AG, Gilching, gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft. Die Mynaric AG ist keine börsennotierte Gesellschaft im Sinne des § 162 Abs. 1 AktG i. V. m. § 3 Abs. 2 AktG, da die Aktien der Mynaric AG nicht zum Handel an einem deutschen geregelten Markt oder einem vergleichbaren Markt zugelassen sind. Die Gesellschaft ist nicht zur Erstellung des Vergütungsberichts verpflichtet. Vorstand und Aufsichtsrat haben freiwillig den Vergütungsbericht gemäß den Anforderungen des § 162 AktG erstellt. Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der Mynaric AG sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Angaben im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufste...
Ergänzende Hinweise. 1. degenia hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. 2. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an degenia. 3. degenia ist nicht vertraglich verpflichtet, Versicherungsvermittlungsgeschäfte ausschließlich mit einem oder mehreren Versicherungsunternehmen zu tätigen, eine Bedürfnisprüfung und Beratungsleistung wird nicht erbracht (s. auch § 2 Abs. 2 dieser AGBs). 4. Die Beschwerdestellen und sonstigen Unternehmensdaten entnehmen Sie bitte dem Impressum unter xxx.xxxxxxx.xx.
Ergänzende Hinweise. Hingewiesen wird auf: • den im Zusammenhang mit dem Roll-Out entstehenden Leitfaden zum Einsatz von MS 365 und AHP – Veröffentlichung wird im Intranet erfolgen • die Datenschutzfolgeabschätzung – Veröffentlichung wird im Intranet erfolgen • MS Teams ist eine sich laufend fortentwickelnde Anwendung. Dem entsprechend wird eine sequenzielle Anpassung dieser Anlage erfolgen. Version 1, Stand 12.1.2022 Vereinbarung über ergänzende Regelungen zur mobilen Nutzung von Microsoft 365- Anwendungen über mobile Endgeräte gemäß § 5 Abs. 4 DV Microsoft 365
Ergänzende Hinweise. 4.1. Bei Personengesellschaften ist der Vorrang des § 1 Abs. 2a GrEStG (§ 1 Abs. 3 erster Satzteil GrEStG) zu beachten. 4.2. Bei den unter Tz. 1 und 2 genannten Fällen wird unterstellt, dass das Treuhandverhältnis immer nur zwischen einem Treuhänder und einem Treugeber besteht und stets Erwerbsvorgänge im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 3 bzw. Nr. 4 GrEStG verwirklicht werden. Entsprechendes gilt grundsätzlich auch für im Rahmen von Treuhandverhältnissen verwirklichte Erwerbsvorgänge im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 GrEStG (z.B. Vereinbarung eines Treuhandverhältnisses unter Gesellschaftern, die dazu führt, dass einem Mitgesellschafter die Rechtsposition eines Treugebers eingeräumt wird, in dessen Hand sich mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft vereinen). Sind die Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft bereits dadurch im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG in der Hand einer Person vereinigt, dass diese mindestens 95% der Anteile an der Gesellschaft teils unmittelbar, teils über einen Treuhänder oder Auftragnehmer bzw. Geschäftsbesorger hält, so führt die bloße Auswechslung des Treuhänders oder Auftragnehmers bzw. Geschäftsbesorgers – anders als in den Fällen der Tz. 1.3.5. – jedoch zu keinem Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG (vgl. BFH vom 16.07.1997 II R 8/95, BFH/NV 1998, 81). In den unter Tz. 3 dargestellten Fällen ist ebenfalls davon ausgegangen worden, dass jeweils nur ein Auftragnehmer bzw. Geschäftsbesorger einem Auftraggeber bzw. Geschäftsherrn gegenübersteht. 4.3. Sind mehrere Treuhänder oder Treugeber bzw. mehrere Auftragnehmer bzw. Geschäftsbesorger beteiligt, so ist zu beachten, dass ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang jeweils nur vorliegt, wenn mindestens 95 % der Anteile in einer Hand vereinigt werden. Die Regelungen in Tz. 1 bis 3 sind daher nur eingeschränkt anwendbar, wie sich aus nachstehenden Beispielen ergibt. a) Zu grunderwerbsteuerbaren Vorgängen führt in den Fällen der b) Im Fall der Tz. 3 führt nur der Erwerb von mindestens 95 % der Anteile durch einen Auftragnehmer bzw. Geschäftsbesorger zu zwei grunderwerbsteuerbaren Vorgängen. Erwerben mehrere Auftragnehmer bzw. Geschäftsbesorger Anteile für einen Auftraggeber bzw. Geschäftsherrn, die zusammengerechnet mindestens 95 % der Anteile ausmachen, wird mit deren Erwerb bei Erreichung des Quantums nur beim Auftraggeber bzw. Geschäftsherrn ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang verwirklicht. Dasselbe gilt, wenn durch einen Auftra...
Ergänzende Hinweise a) Vertragsschluss mit der Warenkorb-Funktion: Über die Warenkorb-Funktion von eBay haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Artikel, ggf. auch von verschiedenen Anbietern im Rahmen eines einheitlichen Bestellvorgangs zu bestellen. Hierzu können Sie einen Artikel, für den diese Funktion zur Verfügung steht, durch einen Klick auf die Schaltfläche „In den Warenkorb“ auswählen und in den Warenkorb legen. Den Bestellvorgang können Sie dann durch Klicken auf das Warenkorb-Symbol und anschließend die Schaltfläche „Weiter zur Kaufabwicklung“ einleiten. Ein Kaufvertrag mit uns kommt bei der Nutzung der Warenkorb-Funktion zustande, wenn Sie einen oder mehrere von uns angebotene Artikel in den Warenkorb gelegt haben und den Bestellvorgang durch einen Klick auf die Schaltfläche „Kaufen und zahlen“ abschließen. b) Wenn Sie von uns angebotene Artikel als Xxxx bestellen, d.h. ohne sich mit einem eBay- Kundenkonto anzumelden oder angemeldet zu sein, erfolgt der Vertragsschluss wie folgt: Die Präsentation des Artikels stellt ein verbindliches Angebot von uns zum Abschluss eines Kaufvertrags über diesen Artikel dar. Wenn Sie den Artikel als Xxxx kaufen wollen, klicken Sie nach dem Klick auf die Schaltfläche „Sofort-Kaufen“ auf die Schaltfläche „Als Xxxx kaufen“ um den Bestellvorgang einzuleiten. In der Folge müssen Sie noch eine Reihe für die Bestellung relevanter Daten eingeben, z.B. Anschrift und Zahlungsdaten. Ein Kaufvertrag mit uns kommt erst dann zustande, wenn Sie am Ende des Bestellvorgangs auf die Schaltfläche „Kaufen und zahlen“ klicken.
Ergänzende Hinweise. Unsere Produkte sind für den europäischen Markt bestimmt. Sie entsprechen den in der euro- päischen Union (EU) gültigen Normen und Sicherheitsbestimmungen. Dasselbe gilt für unsere Bedien- und Sicherheitshinweise.
Ergänzende Hinweise. ▪ Aus den an den Produzenten abzuführenden Erlösen können von den Verwertern zuerst die Verleih‐ und Vertriebsvorkosten rückgedeckt werden. Gleiches gilt für Verleih‐ und Vertriebsgarantien, Vorverkäufe und ähnliche von allen Förderern an‐ erkannte Vorauszahlungen auf zu erwartende Erlöse, soweit sie zur Finanzierung der Herstellungskosten verwendet wurden.