Common use of Geheimhaltung der personalisierten Sicherheitsmerkmale und sichere Aufbewahrung der Authentifizie- rungsinstrumente Clause in Contracts

Geheimhaltung der personalisierten Sicherheitsmerkmale und sichere Aufbewahrung der Authentifizie- rungsinstrumente. 7.3.1 Der Kunde muss - seine personalisierten Sicherheitsmerkmale (2.1) geheim halten sowie - sein Authentifizierungsinstrument (2.2) vor dem Zugriff anderer Personen sicher verwahren. - Denn jede Person, die im Besitz des Authentifizierungsinstruments ist, kann in Verbindung mit dem dazugehörigen personalisierten Sicherheitsmerkmal das Onlineservice-Verfahren missbräuchlich nut- zen. Die Geheimhaltungspflicht bezüglich der personalisierten Sicherheitsmerkmale wird nicht verletzt, wenn der Kunde diese zur Erteilung eines Zahlungsauftrags oder zum Abruf von Informationen über ein Zahlungskonto an den von ihm ausgewählten Zahlungsauslösedienst oder Kontoinformations- dienst übermittelt.

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