Geheimhaltung der personalisierten Sicherheitsmerkmale und sichere Aufbewahrung der Authentifizie- rungsinstrumente. 7.3.1 Der Kunde muss - seine personalisierten Sicherheitsmerkmale (2.1) geheim halten sowie - sein Authentifizierungsinstrument (2.2) vor dem Zugriff anderer Personen sicher verwahren. - Denn jede Person, die im Besitz des Authentifizierungsinstruments ist, kann in Verbindung mit dem dazugehörigen personalisierten Sicherheitsmerkmal das Onlineservice-Verfahren missbräuchlich nut- zen. Die Geheimhaltungspflicht bezüglich der personalisierten Sicherheitsmerkmale wird nicht verletzt, wenn der Kunde diese zur Erteilung eines Zahlungsauftrags oder zum Abruf von Informationen über ein Zahlungskonto an den von ihm ausgewählten Zahlungsauslösedienst oder Kontoinformations- dienst übermittelt. 7.3.2 Insbesondere ist Folgendes zum Schutz des personalisierten Sicherheitsmerkmals sowie des Authentifizierungsinstruments zu beachten: - Personalisierte Sicherheitsmerkmale dürfen nicht ungesichert elektronisch gespeichert werden - Bei Eingabe des personalisierten Sicherheitsmerkmals ist sicherzustellen, dass andere Personen dieses nicht ausspähen können. - Das personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht per E-Mail weitergegeben werden. - Das personalisierte Sicherheitsmerkmal (z.B. PIN) darf nicht zusammen mit dem Authentifizierungs- instrument verwahrt werden. Stand: 01.11.2017 - Der Kunde darf zur Autorisierung z. B. eines Auftrags oder der Aufhebung einer Sperre nicht mehr als eine mTAN verwenden. - Für die Nutzung des Onlineservice und für den Empfang der mTAN müssen unterschiedliche Geräte verwendet werden.
Appears in 3 contracts
Samples: Kreditkartenvertrag, Kreditkartenvertrag, Ikea Team Card Vertrag
Geheimhaltung der personalisierten Sicherheitsmerkmale und sichere Aufbewahrung der Authentifizie- rungsinstrumente. 7.3.1 Der Kunde muss - seine personalisierten Sicherheitsmerkmale (2.1) geheim halten sowie - sein Authentifizierungsinstrument (2.2) vor dem Zugriff anderer Personen sicher verwahren. - Denn jede Person, die im Besitz des Authentifizierungsinstruments ist, kann in Verbindung mit dem dazugehörigen personalisierten Sicherheitsmerkmal das Onlineservice-Verfahren missbräuchlich nut- zen. Die Geheimhaltungspflicht bezüglich der personalisierten Sicherheitsmerkmale wird nicht verletzt, wenn der Kunde diese zur Erteilung eines Zahlungsauftrags oder zum Abruf von Informationen über ein Zahlungskonto an den von ihm ausgewählten Zahlungsauslösedienst oder Kontoinformations- dienst übermittelt.
7.3.2 Insbesondere ist Folgendes zum Schutz des personalisierten Sicherheitsmerkmals sowie des Authentifizierungsinstruments zu beachten: - Personalisierte Sicherheitsmerkmale dürfen nicht ungesichert elektronisch gespeichert werden - Bei Eingabe des personalisierten Sicherheitsmerkmals ist sicherzustellen, dass andere Personen dieses nicht ausspähen können. - Das personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht per E-Mail weitergegeben werden. - Das personalisierte Sicherheitsmerkmal (z.B. PIN) darf nicht zusammen mit dem Authentifizierungs- instrument verwahrt werden. Stand: 01.11.2017 15.04.2021 - Der Kunde darf zur Autorisierung z. B. eines Auftrags oder der Aufhebung einer Sperre nicht mehr als eine mTAN verwenden. - Für die Nutzung des Onlineservice und für den Empfang der mTAN müssen unterschiedliche Geräte verwendet werden.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions