Maßgebliches Recht. Wir kommen mit Ihnen überein, dass Ihre Police englischem Recht unterliegt und englischem Recht entsprechend auszulegen ist. Sie unterliegt insbesondere dem Marine Insurance Act [Seeversicherungsgesetz] von1906 und dem Insurance Act [Versicherungsgesetz] von 2015 und bezieht deren Vorschriken und alle auf sie bezüglichen Änderungen mit ein; hiervon ausgenommen jedoch, dass das betreffende Gesetz oder seine Änderun-gen von dieser Police oder einem Versicherungsvertrag zwischen uns und einer versicherten Partei ausgeschlos-sen worden sein könnten. Es ist nicht beabsichtigt, dass seitens einer Drittpartei Rechte auf Grund des Contracts (Rights of Third Parties) Act [Gesetz über die Vertragsrechte Dritter] von 1999 oder ähnlicher Gesetzgebung in einer anderen Gerichtsbarkeit erworben werden können.
Maßgebliches Recht. Maßgebliches Recht für diesen Vertrag ist das Recht des US-amerikanischen Bundesstaats Kalifornien (ohne Berücksichtigung seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen).
Maßgebliches Recht. Maßgebliches Recht für diesen Vertrag ist das Recht von Irland (ohne Berücksichtigung seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen).
Maßgebliches Recht. Maßgebliches Recht für diesen Vertrag ist das Recht von Brasilien (ohne Berücksichtigung seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen).
Maßgebliches Recht. Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Gesellschaft gilt deutsches Recht. Für eine Leistung, zu deren Erbringung die Gesell- schaft kraft Gesetzes oder aufgrund einer vertrag- lichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse wahrnimmt, wird die Gesell- schaft kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung erhoben. V3.17 Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeit- punkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Gesellschaft in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Gesellschaft in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die gekün- digte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Die vorstehende Vereinbarung gilt gegenüber dem Verbraucher nur dann, wenn die Gesellschaft Ent- gelte für Hauptleistungen ändern will, die vom Verbraucher im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hin- ausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet ist, kann die Gesellschaft mit dem Verbraucher nur ausdrücklich vereinbaren. Ein möglicher Anspruch der Gesellschaft auf Ersatz von Aufwendungen richtet sich nach den gesetz- lichen Vorschriften.
Maßgebliches Recht. Die auf Grundlage und im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Bedingungen entstandenen vertraglichen Beziehungen richten sich nach der Rechtsordnung der Tschechischen Republik, insbesondere nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Eine Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht, Wien, 1980) ist hiermit ausgeschlossen.
Maßgebliches Recht. Diese EULA unterliegt den Gesetzen Japans und die japanischen Gerichte haben die ausschließliche Zuständigkeit in Bezug auf diese EULA, mit Ausnahme der Vollstreckung, in diesem Fall ist die Zuständigkeit der japanischen Gerichte nicht exklusiv.
Maßgebliches Recht. Für diese Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Ikano Bank gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand: 15.04.2021 E-Mail xxxxx-xxxxxx@xxxxx.xx, BNP Paribas S.A., IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00, BIC XXXXXXXXXXX, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28399; Eingetragener Sitz der Ikano Bank AB (publ): Älmhult, Schweden, Schwedisches Gesellschaftsregister (Bolagsverket) 516406-0922; Mitglieder des Vorstands (Styrelse): Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx xxx Xxxxx, Xxxxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxxxxx; Vorstandsvorsitzender (Styrelseordförande): Xxxx Xxxxxxxxx; Geschäftsführer (Verkställande Direktör): Xxxxxx Xxxxxx
Maßgebliches Recht. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Niederlande.
Maßgebliches Recht. Diese Bedingungen und die Bestellung unterliegen englischem Recht und sind in Übereinstimmung mit diesem auszulegen, ohne Berücksichtigung von dessen Kollisionsrechtsbestimmungen. Unbeschadet der Rechte der Parteien, jederzeit bei einem zuständigen Gericht Eil- und Unterlassungsklagen einzureichen, werden alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen, einer Bestellung oder der Bereitstellung der Waren und/oder Dienstleistungen für DURA-LINE ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer durch einen gemäß dieser Ordnung ernannten Einzelschiedsrichter endgültig entschieden. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch, und der Schiedsort ist London. Die Vereinbarung unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.