Zinsen, Entgelte und Auslagen Musterklauseln

Zinsen, Entgelte und Auslagen. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privatkundengeschäft üblichen Leistungen er- geben sich aus den Preis- und Leistungsverzeichnissen der jeweiligen Produkte. Wenn ein Kunde eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Ver- einbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Entgelte. Gleiches gilt für dort angegebene Zinssätze. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßli- chem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Für eine Leistung, zu deren Erbringung die Ikano Bank kraft Gesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse wahrnimmt, wird die Ikano Bank kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zinssatz erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarung mit dem Kunden. Die Ikano Bank wird dem Kunden Änderungen von Zinsen mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die davon betroffene Kreditvereinbarung innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde, so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte Kreditvereinbarung nicht zugrunde gelegt. Die Ikano Bank wird zur Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. Änderungen von Entgelten für solche Leistungen, die vom Kunden im Rahmen der Geschäfts- verbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z. B. Konto- und Depot- führung), werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Ikano Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das On- line-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zu- stimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Ikano Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Ände- rungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag v...
Zinsen, Entgelte und Auslagen. (1) Zinsen und Entgelte im Privatkundengeschäft Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privatkundengeschäft üblichen Kredite und Leistungen ergibt sich aus dem „Preisaushang - Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft” und ergänzend aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis”. Wenn ein Kunde einen dort aufgeführten Kredit oder eine dort aufgeführte Haupt- leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im „Preisaushang” oder „Preis- und Leis- tungsverzeichnis” angegebenen Zinsen und Entgelte. Eine Vereinbarung, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Verbraucher nur ausdrücklich treffen, auch wenn sie im „Preisaushang“ oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesen ist. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Hauptleistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften.
Zinsen, Entgelte und Auslagen. (1) Zinsen und Entgelte im Privatkundengeschaeft Die Hoehe der Zinsen und Entgelte fuer die im Privatkundengeschaeft ueblichen Kredite und Leistungen ergibt sich aus dem Preisaushang - Regelsaetze im standardisterten Privatkundengeschaeft und ergaenzend aus dem Preisverzeichnis. Wenn ein Kunde einer dort aufgefuehrten Kredit oder eine dort aufgefuehrte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preisaushang oder Preisverzeichnis angegebenen Zinsen und Entgelte fuer die dann nicht aufgefuehrten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmasslichem Interesse erbracht werden und die nach den Umstaenden, nur gegen eine Verguetung zu erwarten sind, kann die Bank die Hoehe der Entgelte nach billigem Ermessen ((S) 315 des Buergerlichen Gesetzbuches) bestimmen.
Zinsen, Entgelte und Auslagen. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privatkundengeschäft üblichen Leis- tungen ergeben sich aus den Preis- und Leistungsverzeichnissen der jeweili- gen Produkte. Wenn ein Kunde eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Entgel- te. Gleiches gilt für dort angegebene Zinssätze. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Für eine Leistung, zu deren Erbringung die Ikano Bank kraft Gesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse wahrnimmt, wird die Ikano Bank kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelun- gen erhoben. Stand: 25.05.2018 Ikano Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland, Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Telefon 00000 000 000, Fax 00000 000 000, E-Mail xxxxxxx@xxxxx.xx, BIC XXXXXX0XXXX, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28399; Eingetragener Sitz der Ikano Bank AB (publ): Älmhult, Schweden, Schwedisches Gesellschaftsregister (Bolagsverket) 516406-0922; Mitglieder des Vorstands (Styrelse): Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx van Xxxxx, Xxxxxx Xxxxxxx; Vorstandsvorsitzender (Styrelseordförande): Xxxx Xxxxxxxxx; Geschäftsführer (Verkställande Direktör):Xxxxx Xxxxxx Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zinssatz erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarung mit dem Kunden. Die Ikano Bank wird dem Kunden Änderungen von Zinsen mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die davon betroffene Kredit- vereinbarung innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Ände- rung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde, so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte Kreditvereinbarung nicht zugrunde gelegt. Die Ikano Bank wird zur Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. Änderungen von Entgelten für solche Leistungen, die vom Kunden im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z. B. Konto- und Depotführung), werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgesc...
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  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.