Geltung der Haftungsbeschränkungen für Dritte Musterklauseln

Geltung der Haftungsbeschränkungen für Dritte. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten im gleichen Umfang für Vertreter von AEG, die leitenden und nichtleitenden Angestellten, sonstigen Erfüllungsgehilfen so- wie die Subunternehmer von AEG.
Geltung der Haftungsbeschränkungen für Dritte. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Vertreter, die leitenden und nichtleitenden Angestellten, sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie die Subunternehmer von EBB.

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  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.