Geltung der Haftungsbeschränkungen für Dritte. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten im gleichen Umfang für Vertreter von AEG, die leitenden und nichtleitenden Angestellten, sonstigen Erfüllungsgehilfen so- wie die Subunternehmer von AEG.
Geltung der Haftungsbeschränkungen für Dritte. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Vertreter, die leitenden und nichtleitenden Angestellten, sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie die Subunternehmer von EBB.