Gemeinsames Angebot Musterklauseln

Gemeinsames Angebot. 1. Sind mehrere Bieter an Ihrem Angebot beteiligt? Ja Nein Die Fragen 2 – 4 sind nur zu beantworten, wenn Frage 1 bejaht wird.
Gemeinsames Angebot. Wird der Dienst im Rahmen eines gemeinsamen Angebots mit einem anderen OVHcloud-Dienst (dem „Hauptdienst“) abonniert, so wird der Dienst automatisch dem Abrechnungszyklus und der Laufzeit (einschließlich etwaiger Verlängerungsintervalle) des Hauptdienstes angepasst. Sollte der Kunde den Dienst vom Hauptdienst trennen, um ihn unabhängig zu nutzen, unterliegt dieser Dienst den Standardtarifbedingungen. Dieser Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden: Der Kunde kann den Dienst nicht mehr mit dem ursprünglichen Hauptdienst verbinden. OVHcloud wird ab dem Datum des Trennungsantrags eine Rechnung ausstellen, die diese Tarifänderungen berücksichtigt. Der Kunde hat keinen Anspruch mehr auf etwaige Preisvorteile, die er zum Zeitpunkt des Abonnements des gemeinsamen Angebots erhalten hat.
Gemeinsames Angebot. Sind mehrere Bieter als Partner an einem gemeinsamen Angebot beteiligt, so muss jeder Einzelne von ihnen den Nachweis erbringen, dass er über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt. Muss bei den Kriterien jedoch ein bestimmtes Volumen erreicht werden, so ist eine globale Bewertung durchzuführen. Die Auswahlkriterien für die technische und fachliche Leistungsfähigkeit werden für die Bietergemeinschaft als Ganzes bewertet.
Gemeinsames Angebot. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften für die Erfüllung des gesamten Vertrags gesamtschuldnerisch gegenüber der Europäischen Kommission. Aussagen wie zum Beispiel: dass einer der Partner, die das gemeinsame Angebot vorlegen, für einen Teil des Auftrags haftet und ein anderer für den Rest, oder, dass mehr als ein Vertrag unterzeichnet werden sollen, falls das gemeinsame Angebot erfolgreich ist, verletzen somit den Grundsatz der gesamtschuldnerischen Haftung. Das Amt für Veröffentlichungen wird eine in einem gemeinsamen Angebot enthaltene derartige Klausel außer Acht lassen und behält sich vor, solche Angebote ohne weitere Prüfung vom Vergabeverfahren auszuschließen, weil sie nicht den Bestimmungen des Lastenhefts entsprechen. Im Fall eines gemeinsamen Angebots ist einem der am Angebot beteiligten Partner (federführendes Mitglied) eine Vollmacht zur Vertretung der übrigen Partner bei der Unterzeichnung und Verwaltung des Vertrags zu erteilen. Erhält das gemeinsame Angebot den Zuschlag, können die Bieter aufgefordert werden, nach der Auftragsvergabe eine bestimmte Rechtsform anzunehmen, wenn dies für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erforderlich ist. Ein Bieter, der allein oder als Teil einer Bietergemeinschaft bietet, darf nicht allein oder als Teil einer Bietergemeinschaft erneut für das gleiche Los bieten. Diese Angebote werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Unteraufträge an Subunternehmer und freie Mitarbeiter Werden einzelne im Auftrag vorgesehene Aufgaben an Subunternehmer oder freie Mitarbeiter weitervergeben, so trägt der Auftragnehmer weiterhin gegenüber dem Amt für Veröffentlichungen die volle Haftung für die Ausführung des gesamten Auftrags. Das bedeutet Folgendes: das Amt für Veröffentlichungen regelt sämtliche Vertragsangelegenheiten (z. B. Zahlungen) ausschließlich mit dem Auftragnehmer, unabhängig davon, ob Aufgaben von einem Subunternehmer oder freien Mitarbeiter ausgeführt werden oder nicht; der Auftragnehmer darf unter keinen Umständen die Haftung gegenüber dem Amt für Veröffentlichungen mit der Begründung ablehnen, für einen Mangel sei der Subunternehmer oder freie Mitarbeiter verantwortlich. Ein Bieter, der allein oder als Teil einer Bietergemeinschaft bietet, ist nicht dazu befugt, als Subunternehmer oder freier Mitarbeiter für einen anderen Bieter oder eine andere Bietergemeinschaft aufzutreten, die für dasselbe Los bietet. Diese Angebote werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bieter hat die Subunternehmer und ...
Gemeinsames Angebot. 1. Sind mehrere Bieter an Ihrem Angebot beteiligt? Ja Nein

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.