Fachliche Leistungsfähigkeit Musterklauseln

Fachliche Leistungsfähigkeit. Das von dem Bieter (natürliche und juristische Personen) einzureichende Angebot muss Folgendes enthalten: a) Name bzw. Firmenname, Adresse (Sitz und Verwaltungsanschrift), Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, b) Angaben über Xxxxxx und Qualifikation des einzusetzenden Personals für die Ausführung des Auftrags, c) Angaben über bisherige Erfahrungen im Themenfeld, d) Erfahrung mit der Ausführung von vergleichbaren Projekten, e) Angaben zum Renommee sowie zu Referenzen f) Ggf. USt-Identifikationsnummer, g) Kontonummer, Name und Anschrift der Bank, BLZ, IBAN-Code, h) Ggf. Bestätigung der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach dem Recht des Mitgliedstaats, in dem der Bieter seinen Sitz hat, i) Ansprechpartner/in bei diesem Angebot (Name, Vorname, Funktion, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Dienstanschrift), j) Bei juristischen Personen außerdem: Rechtsform, Kopie des Handelsregisterauszugs, Name und Funktion der Mitglieder der Unternehmensleitung.
Fachliche Leistungsfähigkeit. Das von dem Bieter (natürliche und juristische Personen) einzureichende Angebot muss Folgen- des enthalten: a) Name bzw. Firmenname, Adresse (Sitz und Verwaltungsanschrift), Telefon- und Telefaxnum- mer, E-Mail-Adresse; b) Angaben über Erfahrung in der Magazinerstellung mit den gewünschten Druckverfah- ren: zwei Kunden-Referenzen mit deren Kontaktdaten und kurzer Beschreibung der Dienstleistung in einer Liste (siehe Anlage 6); c) Angaben über erforderliche Vertriebs- bzw. Versanderfahrungen: zwei Kunden-Refe- renzen mit deren Kontaktdaten und kurzer Beschreibung der Dienstleistung in einer Liste (siehe Anlage 6); d) ggf. USt-Identifikationsnummer; e) Kontonummer, Name und Anschrift der Bank, BLZ, IBAN-Code; f) ggf. Bestätigung der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach dem Recht des Mitgliedstaats, in dem der Bieter seinen Sitz hat; g) Ansprechpartner/in bei diesem Angebot (Name, Vorname, Funktion, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Dienstanschrift) sowie h) bei juristischen Personen außerdem: Rechtsform, Kopie des Handelsregisterauszugs, Name und Funktion der Mitglieder der Unternehmensleitung.
Fachliche Leistungsfähigkeit. Das von dem Bieter (natürliche und juristische Personen) einzureichende Angebot muss Folgendes enthalten: a) Name bzw. Firmenname, Adresse (Sitz und Verwaltungsanschrift), Telefon- und Telefax- nummer, E-Mail-Adresse; b) Angabe der letzten drei Jahresumsätze; c) ggf. USt-Identifikationsnummer; x) Xxxxxxxxxxx, Name und Anschrift der Bank, BLZ, IBAN-Code; e) Ansprechpartner/in bei diesem Angebot (Name, Vorname, Funktion, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Dienstanschrift) sowie f) bei juristischen Personen außerdem: Rechtsform, Kopie des Handelsregisterauszugs, Name und Funktion der Mitglieder der Unternehmensleitung.
Fachliche Leistungsfähigkeit. Das von dem Bieter (natürliche und juristische Personen) einzureichende Angebot muss Folgendes enthalten: a) Name bzw. Firmenname, Adresse (Sitz und Verwaltungsanschrift), Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse; b) Unternehmensprofil (Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnen, Auftragsvolumen pro Jahr in Euro, InHouse-Dienstleistungen etc.) c) Angaben über Erfahrung mit den gewünschten Satz- und Grafikdienstleistungen: d) ggf. USt-Identifikationsnummer; e) Kontonummer, Name und Anschrift der Bank, BLZ, IBAN-Code; f) ggf. Bestätigung der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach dem Recht des Mitgliedstaats, in dem der Bieter seinen Sitz hat; g) Ansprechpartner/in bei diesem Angebot (Name, Vorname, Funktion, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Dienstanschrift) sowie h) bei juristischen Personen außerdem: Rechtsform, Kopie des Handelsregisterauszugs, Name und Funktion der Mitglieder der Unternehmensleitung.
Fachliche Leistungsfähigkeit. Das von dem Bieter einzureichende Angebot muss Folgendes enthalten: a) Name bzw. Agenturname, Adresse (Sitz und Verwaltungsanschrift), Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse. Falls es sich bei dem Auftragnehmer um eine Einzelperson in beruflicher Selbstständigkeit handelt, ist eine geeignete, fachlich ausgebildete Stellvertretung für Urlaubszeiten, krankheitsbedingte Ausfälle etc. unerlässlich. Diese ist mit allen aufgeführten relevanten Angaben zu nennen. b) USt-Identifikationsnummer c) Kontonummer, Name und Anschrift der Bank, BLZ, IBAN-Code d) Bestätigung der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach dem Recht des Mitgliedstaats, in dem der Bieter seinen Sitz hat e) Ansprechpartner bei diesem Angebot (Name, Vorname, Funktion, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Dienstanschrift) f) Der Auftragnehmer hat den Nachweis zu erbringen, dass er die geforderten Leistungen und die daraus abzuleitenden, technischen und konzeptionellen Anforderungen vollumfänglich erfüllen kann. Folgende Nachweise sind zu erbringen: g) Ausgewiesene Berufserfahrung in der Herstellung von „DJI Impulse“ vergleichbaren Projekten Zeitschriften, Magazinen oder ähnlichen Printprodukten. h) Der Auftragnehmer fügt seinem Angebot Arbeitsproben und Referenzen bei. i) Der Auftragnehmer legt seinem Angebot den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Kostenplan (Anlage 4) bei. j) Der Auftragnehmer muss bereit sein, mit anderen Auftragnehmern des Auftraggebers zusammenzuarbeiten. I Termine: Anlage 2 AUFTRAGSBEDINGUNGEN
Fachliche Leistungsfähigkeit. Das von der Bieterin oder dem Bieter (natürliche und juristische Personen) einzureichende Angebot muss Folgendes enthalten: a) Name oder Firmenname inkl. Name der Ansprechperson, Adresse (Sitz und Verwal- tungsanschrift), Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse; b) Referenzen der letzten drei Jahre und Erfahrungen des Unternehmens mit vergleich- baren Aufträgen; c) Versicherungsbestätigung über eine Betriebshaftpflicht / Ärztehaftpflicht und Höhe der Deckungssummen. d) Zertifizierungen des Unternehmens (u.a. DIN EN ISO 9001); e) Darstellung Ihres Konzeptes zur Fortbildung, Wissensaktualisierung Ihrer Mitarbeiter; f) Nachweise der Fachkunde (Ausschlusskriterium): - Sicherheitstechnische Fachkunde - Arbeitsmedizinische Fachkunde (unter I: Anforderungen detailliert beschrieben); g) Ausführliche Darstellung des zum Auftrag eingesetzten Personals mit Vita und Einrei- chung der Fachkundenachweise; h) Vertretungsregelung bei Abwesenheit der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder des be- triebsärztlichen Dienstes; i) ggfs. USt-Identifikationsnummer; x) Xxxxxxxxxxx, Name und Anschrift der Bank, BLZ, IBAN-Code; k) ggfs. Bestätigung der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach dem Recht des Mitgliedstaats, in dem der Bietende seinen Sitz hat; l) bei juristischen Personen: Rechtsform, Kopie des Handelsregisterauszugs, Name und Funktion der Mitglieder der Unternehmensleitung. (1) Der Unternehmer kann die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde von Fachkräften für Arbeitssicherheit als nachgewiesen ansehen, wenn diese den in den Absätzen 2 bis 5 festgelegten Anforderungen genügen. (2) Sicherheitsingenieure erfüllen die Anforderungen, wenn sie 1. berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften erworben haben, 2. danach eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf mindestens zwei Jahre lang ausgeübt und 3. einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungs- lehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehr- gang eines anderen Ausbildungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben. Sicherheitsingenieure, die auf Grund ihrer Hochschul-/Fachhochschulausbildung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Sicherheitsingenieur“ zu führen und eine einjährige praktische Tätigkeit als Ingenieur ausgeübt haben, erfüllen ebenfalls die Anforderungen. (3) In der Funktion als Sicherheitsingenieur können auch Persone...
Fachliche Leistungsfähigkeit. Das von dem Bieter (natürliche und juristische Personen) einzureichende Angebot muss Folgendes enthalten: a) Name bzw. Firmenname, Adresse (Sitz und Verwaltungsanschrift), Telefon- und Telefaxnum- mer, E-Mail-Adresse b) ggf. USt-Identifikationsnummer, c) Kontonummer, Name und Anschrift der Bank, BLZ, IBAN-Code, d) ggf. Bestätigung der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister gem. HWO nach dem Recht des Mitgliedstaats, in dem der Bieter seinen Sitz hat, e) Nachweis der Meisterqualifikation Maler und Lackierer gem. HWO der zulassungspflichtigen Handwerke, f) Ansprechpartner/in bei diesem Angebot (Name, Vorname, Funktion, Telefonnummer, Tele- faxnummer, E-Mail-Adresse, Dienstanschrift), g) bei juristischen Personen außerdem: Rechtsform, Kopie des Handelsregisterauszugs, Name und Funktion der Mitglieder der Unternehmensleitung. h) Referenzen zu vergleichbaren Aufträgen.

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  • Versicherungsfähigkeit Eine in den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) geregelte, personen- gebundene Eigenschaft. Sie muss von der versicherten Person während der Versicherung erfüllt werden. Ihr Wegfall führt dazu, dass die versicherte Person nicht mehr in dem Tarif versichert blei- ben kann.

  • Zuständigkeit Zuständig für die Durchführung der zahnarzt- und versichertenbezogenen Zufälligkeitsprü- fungen sind die Prüfungsstellen und Beschwerdeausschüsse nach § 106 Abs. 4 SGB V.

  • Nachhaltigkeit Siehe vorstehenden Abschnitt „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten gemäß der SFDR und der EU-Taxonomieverordnung“.

  • Teilnichtigkeit Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft.

  • Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer die Einzugsermäch- tigung widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

  • Vorauszahlung, Sicherheitsleistung 1. Der Netzbetreiber kann vom Netzkunden eine Vorauszahlung verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles zu erwarten ist, dass der Netzkunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt (z.B. wiederholte erfolglose Mahnung oder wenn über den Netzkunden das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet wurde oder wenn der Netzkunde insolvent ist). Die Aufforderung zur Vorauszahlung hat schriftlich zu erfolgen und ist zu begründen. 2. Die Vorauszahlung bemisst sich an der in Anspruch genommenen Netzdienstleistung des vorangegangenen Abrechnungszeitraums oder nach der durchschnittlichen in Anspruch genommenen Netzdienstleistung vergleichbarer Netzkunden und darf die Teilbetragszahlungen für einen Zeitraum von 3 Monaten nicht übersteigen. Wenn der Netzkunde glaubhaft macht, dass seine Inanspruchnahme der Netzdienstleistung für die zukünftige Abrechnungsperiode erheblich geringer ist, so ist dies vom Netzbetreiber angemessen zu berück- sichtigen. Der Netzbetreiber kann die Vorauszahlung nur in Teilbeträgen verlangen, wenn der Netzbetreiber Abschlagszahlungen erhebt. Die Anzahl der Teilbeträge muss dabei mindestens so hoch sein, wie die Anzahl der Abschlagszahlungen. Die Vorauszahlung wird bei der nächsten Abrechnung berücksichtigt. 3. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Netzbetreiber die Leistung einer Sicherheit (Barkaution, Hinterlegung von Sparbüchern) in angemessener Höhe akzeptieren. Barkautionen werden zum jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank verzinst. 4. Der Netzbetreiber kann sich aus der Sicherheit schadlos halten, wenn der Netzkunde im Verzug ist und er nach einer erneuten Mahnung nicht unverzüglich seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die Sicherheit wird zurückgegeben, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind. 5. Bei ordnungsgemäßer Begleichung der Zahlungen über einen Zeitraum von sechs Monaten ist die Sicherheitsleistung zurückzustellen bzw. von einer Vorauszahlung abzusehen, solange nicht erneut ein Zahlungsverzug eintritt. Bei einer Barsicherheit ist diese zum jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu verzinsen. 6. Wird eine Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung gefordert, hat jeder Netzkunde ohne Lastprofilzähler, stattdessen das Recht auf Nutzung eines Zählgerätes mit Prepayment-Funktion.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Hauptgeschäftstätigkeit Die Envivas betreibt die Krankenversicherung.

  • Wirksamkeit Beitragserhöhungen, die sich aus der Neukalkulation ergeben, werden spätestens einen Monat vor Beginn der nächsten Versicherungsperiode mitgeteilt. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung der Beitragserhöhung der KRAVAG mit sofortiger Wirkung - frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung - kündigen oder wahlweise die Umstellung des Vertrags auf Neugeschäftstarif und -bedingungen verlangen. Über das Kündigungs- und Wahlrecht wird in der Mitteilung zur Beitragserhöhung ebenfalls informiert.

  • Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit In diese Tarife können alle im Geschäftsgebiet des Versicherers wohnenden aktiven sowie pensionierten beihilfeberechtigten Beamte, Richter und sonstige Personen, die in einem vergleichbaren Dienstverhältnis stehen sowie Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge aufgenommen werden. Ferner sind aufnahmefähig berücksichtigungsfähige Familienangehörige und Lebenspartner. Die Tarife W2 können nur neben einem Tarif BB bzw. BH abgeschlossen bzw. fortgeführt werden. Endet für eine versicherte Person der Tarif BB oder BH, endet gleichzeitig auch der hierzu vereinbarte Tarif W2. Nach Tarif W220E können nur solche Personen versichert werden, deren Beihilfebemessungssatz sich bei Eintritt des Versorgungsfalles von 50 % auf 70 % erhöht. Er kann ferner nur gemeinsam mit Tarif W230 abgeschlossen werden. Bei Wegfall dieser Voraussetzung ist der Versicherungsschutz unter Anrechnung der erworbenen Rechte in bedarfsgerechte Tarife umzustellen, Nr. 4.2 gilt entsprechend. Mit Eintritt des Versorgungsfalls entfällt der Tarif W220E.