Erfüllung des Vertrags Musterklauseln

Erfüllung des Vertrags. 1. AED erfüllt den Vertrag nach bestem Wissen und Fähigkeiten. 2. AED behält sich vor, Dritte für die Ausführung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag einzusetzen, wenn und soweit AED es für die sachgemäße Erfüllung des Vertrags für erforderlich hält. 3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle Daten, die AED für erforderlich hält oder deren Notwendigkeit für die Ver- tragserfüllung dem Kunden vernünftigerweise bekannt sein sollte, AED rechtzeitig bereitgestellt werden. Wenn die für die Vertragserfüllung notwendigen Daten AED nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, hat AED das Recht, die Ver- tragserfüllung auszusetzen und/oder dem Kunden die Extrakosten, die sich aus der Verzögerung ergeben, zu den übli- chen Sätzen zu berechnen. 4. AED haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die sich aus falschen und/oder unvollständigen, vom Kunden bereit- gestellten Daten ergeben.
Erfüllung des Vertrags. Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Depotvertrag, indem sie dem Kunden ein Depot zur Verfügung stellt und dessen Investmentanteile verwahrt/verwaltet sowie im vertraglich zugesicherten Rahmen Kundenaufträge betreffend den Anteilbestand ausführt oder neue Investmentanteile erwirbt. Sofern die Nutzung des Onlinezugangs für das Depot vereinbart wurde, erfüllt die Bank ihre Verpflichtungen, indem sie dem Kunden über das Internet Zugriffsrechte gewährt und über das Internet eingegebene Aufträge im vertraglich zugesicherten Rahmen ausführt.
Erfüllung des Vertrags. 9.1 Dieser Vertrag wird – vorbehaltlich Punkt 4 – mit Übergabe des letzten Wertgutscheins an den Käufer gemäß Punkt 2.2 vollständig erfüllt. 9.2 Der Käufer kann vor der vollständigen Erfüllung dieses Vertrags nur aus wichtigem Grund zurücktreten. Ein wichtiger Grund liegt in den folgenden Fällen vor: 9.2.1 Der Verkäufer verwendet den vom Käufer gemäß Punkt 3 bezahlten Kaufpreis entgegen der Zusage in Punkt 5. 9.2.2 Die PV-Anlage geht nicht bis spätestens 01.11.2021 nach Maßgabe dieses Vertrags in Betrieb und der Käufer hat das Angebot gemäß Punkt 4 in Anspruch genommen. 9.2.3 Der Verkäufer ist nicht mehr Betreiber der PV-Anlage nach Maßgabe dieses Vertrags und stellt eine Stromlieferung gemäß Punkt 4 nicht anderweitig sicher und der Käufer hat das Angebot gemäß Punkt 4 in Anspruch genommen. 9.2.4 Der Verkäufer hat sonstige Gründe zu vertreten, die dem Käufer einen weitergehenden Bezug von Wertgutscheinen des Verkäufers unzumutbar machen. 9.3 Im Falle einer Auflösung dieses Vertrags durch den Käufer gemäß Punkt 9.2 ist der vom Käufer gemäß Punkt 3 bezahlte Kaufpreis abzüglich (i) des Nennwerts bereits an den Käufer ausgegebener Wertgutscheine, (ii) der Anschaffungskosten des "eFriends Energy Control" Sets sowie (iii) etwaigen für eine Montage beim Käufer vom Verkäufer aufgewendeten Kosten binnen 5 Werktagen unverzinst an den Käufer zurückzuerstatten. Bereits an den Käufer ausgegebene Wertgutscheine behalten ihre Gültigkeit.
Erfüllung des Vertrags. II.4.1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen, die hohen Qualitätsstandards gemäß dem neusten Stand in dem betreffenden Wirtschaftszweig sowie den Bestimmungen dieses Vertrags, insbesondere den Spezifikationen der Ausschreibung und den Bedingungen des Angebots, entsprechen. II.4.2. Der Auftragnehmer hat die in den Spezifikationen der Ausschreibung festgelegten Mindestanforderungen zu erfüllen. Dazu zählt die Einhaltung der geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, die durch das Gemeinschafts- bzw. Unionsrecht, nationales Recht, Tarifverträge oder durch die in Anhang X der Richtlinie 2014/24/EU4 aufgeführten internationalen umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen geschaffen wurden, sowie die Einhaltung der Datenschutzpflichten, die sich aus der Verordnung (EU) 2016/6795 und der Verordnung (EU) 2018/17256 ergeben.
Erfüllung des Vertrags. (1) Bei Vermietung von Gegenständen gilt die in dem bestätigten/angenommenen Angebot angegebene Mietz- eit als vereinbart. Diese beginnt jedoch spätestens mit der Abholung ab Lager Durmersheim bzw. bei der Über- gabe der Mietsache vor Ort und endet an dem Tag, der sich aus der Auftragsbestätigung/dem Angebot ergibt. Ist der Betrieb einer Produktionsstätte mit Personalleistungen durch die M.O.E-Eventtechnik GbR Gegenstand des Vertrags, so gilt als Beginn der vertraglichen Verpflichtung die Aufnahme der Arbeiten am Erfüllungsort. Sie endet mit abschließendem Verlassen der Produktionsstätte.
Erfüllung des Vertrags. 1. Der Auftragnehmer erfüllt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Anforderungen der guten fachlichen Praxis. 2. Insofern als dies zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich ist, ist der Vertragspartner berechtigt, bestimmte Tätigkeiten Drittparteien zu übertragen.
Erfüllung des Vertrags. 6.1. Der Vertrag zwischen VERTEXCO und dem Kunden betrifft lediglich die Waren und Dienstleistungen, die in dem vom Kunden angenommenen Angebot, der schriftlichen Auftragsbestätigung und/oder dem Vertrag zwischen VERTEXCO und dem Kunden aufgeführt sind. Alle spezifischen Anforderungen des Kunden an die Eigenschaften, Kapazitäten, Anwendungen, Ergebnisse und/oder zu erwartenden Leistungen der Waren und/oder Dienstleistungen sind nur dann verbindlich, wenn diese Anforderungen schriftlich vereinbart wurden. 6.2. Alles, was nicht ausdrücklich vereinbart wurde, gilt als zusätzliche Bestellung und/oder Mehrarbeit auf Anfrage des Kunden und wird dem Kunden somit zusätzlich in Rechnung gestellt, ungeachtet der Frage, ob dies auf eine ausdrückliche Bestellungsänderung des Kunden, auf unvorhersehbare Umstände oder auf einen sonstigen Grund zurückzuführen ist. Eventuelle Änderungen und/oder Ergänzungen der Bestellung nach Zustandekommen des Vertrags sind erst nach entsprechender schriftlicher Vereinbarung zwischen VERTEXCO und dem Kunden gültig, unter anderem bezüglich des Preises oder eventueller Liefer- oder Ausführungsfristen. In Ermangelung einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung zwischen VERTEXCO und dem Kunden über die betreffenden Änderungen oder Ergänzungen der Bestellung wird davon ausgegangen, dass diese gemäß den (mündlichen) Anweisungen des Kunden ausgeführt wurden. 6.3. VERTEXCO liefert die Waren und erbringt die Dienstleistungen nach geltendem und anwendbarem europäischem Recht (REACH, CLP, ADR …). VERTEXCO haftet nicht für die Einhaltung bestimmter Gesetzes- und Rechtsvorschriften in dem Land, in dem die Waren und Dienstleistungen geliefert, erbracht, verarbeitet, angewandt, gebraucht oder ihrer Endbestimmung zugeführt werden, so unter anderem (wobei die folgende Auflistung nicht erschöpfend ist) Qualitätsanforderungen, Umweltvorschriften, Zulassungs- und Einfuhrbestimmungen oder Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften, es sei denn, VERTEXCO wurde vorab von diesen Vorschriften in Kenntnis gesetzt und sie sind ausdrücklich in der Bestellung festgehalten. 6.4. VERTEXCO hat das Recht, technisch notwendige Änderungen an der Zusammensetzung oder den Eigenschaften der Waren oder der Art der Dienstleistung vorzunehmen, wenn sich im Laufe der Forschung und/oder Entwicklung herausstellt, dass diese notwendig sind, wobei der Kunde keine Ansprüche hieraus ableiten kann. 6.5. Im Fall einer Fertigung nach Kundenmaß wird entschieden, ob eine Probe vorgel...
Erfüllung des Vertrags a. Werden Tribünen- und/oder Podiumskonstruktionen aufgestellt, so hat der Standort eben und für einen Druck von 500 kg/m² beständig zu sein. Ferner muß der von Mieter angegebene Standort für die Anlieferung mittels eines Lkws (mit den Abmessungen 18 x 2,6 m) und eines Gabelstaplers geeignet sein und muß Mieter garantieren, daß die Anlieferung problemlos und ohne Beeinträchtigungen durch andere Lieferanten von Mieter zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgen kann - es sei denn, Xxxxxx holt das Material selbst bei Van Stokkum ab und montiert und demontiert es selbst und bringt es selbst zu Xxx Xxxxxxx zurück. Van Stokkum schließt jegliche Haftung für verursachte Schäden aus, sofern die Bestimmungen gemäß Absatz a nicht erfüllt sind, und hat das Recht, die ihr entstandenen Schäden und von ihr gemachten Kosten zu den bei geltenden Tarifen Mieter in Rechnung zu stellen. b. Für den Fall, daß der Mietgegenstand von Xxxxxx nicht rechtzeitig abgeholt oder zurückgebracht wird, ist Xxxxxx Xxx Xxxxxxx zusätzlich zu der geschuldeten Miete auch die dadurch verursachten Kosten und Schäden geschuldet. Für den Fall, daß vereinbart wird, daß Xxx Xxxxxxx den Mietgegenstand ausliefern und/oder montieren oder das Material zurückholen und/oder demontieren soll, so erfolgt dies, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf Rechnung und Gefahr von Mieter, wobei die dafür bestimmten Zeitpunkte keine Verwirkungsfristen darstellen, und so hat Mieter im Fall einer Überschreitung Van Stokkum schriftlich in Verzug zu setzen und ihr dazu eine in Absprache mit ihr zu bestimmende angemessene Frist zu setzen.
Erfüllung des Vertrags stets unentgeltlich zu erstellen, gleichgültig welche Vorarbeiten dazu notwendig waren.
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