Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Musterklauseln

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu überprüfen Folgender Nachweis / Erklärung sind von allen Bewerbern mit dem Angebot vorzulegen: - gültige Betriebshaftpflichtversicherung* mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR. Diese Anforderungen gilt als Mindeststandard. Sollte dieser zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). - Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen gemäß § 123, 124 GWB begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse*, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes* bzw. Bescheinigung in Steuersachen*, sofern das zuständige Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft* *Der Nachweis / Die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein Die vorgenannten Nachweise gelten gleichlautend für Nachunternehmer (Subunternehmer). Nachunternehmer (Subunternehmer) müssen diese Nachweise mit dem Angebot einreichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. Artikel 48 Technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit Artikel 49 Qualitätssicherungsnormen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. Umsatzzahlen des Bewerbers/Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren: Jahr: Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren: Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht- versicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen: Personenschäden: Euro (mindestens: 500.000Euro) Sachschäden: Euro (mindestens: 500.000Euro) Vermögensschäden: Euro (mindestens 500.000Euro)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. (Der Auftraggeber kreuzt die gewählte Option an) ☐ Die 3 letzten mit Bestätigungsvermerk versehenen und/oder gesetzmäßig hinterlegten Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen, gegebenenfalls mit Angabe des genauen Datums des Abschlusses des Geschäftsjahres. Falls vorgenannte Dokumente auf Grund einer erst kürzlichen Unternehmensgründung nicht vorgelegt werden können, so sind sie ab dem Zeitpunkt dieser Niederlassung vorzulegen. ☐ Die in diesem Punkt angeforderten Dokumente sind für eventuelle Nachunternehmer ebenfalls zwingend vorzulegen. Diese Liste kann in den besonderen Vertragsbedingungen durch die im Anhang VI des Gesetzes „loi du 8 avril 2018“ über öffentliche Aufträge angeführten Nachweise ergänzt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. (siehe Artikel 1.10.3. der allgemeinen Vertragsbedingungen) ☐ Für die Teilnahme an der Ausschreibung gelten keine Mindestanforderungen. ☐ Es gelten folgende Mindestanforderungen: ☐ Mindestbelegschaft des Wirtschaftsteilnehmers an Arbeitskräften in der betroffenen Berufsgruppe: Personen ☐ Jährlicher Mindestumsatz im betroffenen Gewerk für das letzte ordnungsgemäß abgeschlossene Geschäftsjahr: € ☐ Bei Überschreiten des Grenzwertes gemäß Artikel 30(3), Absatz 2 des Gesetzes (LOI): Begründung…………………………………………………………… ☐ Mindestzahl an Referenzen für ähnliche und gleichartige Bauvorhaben Referenzprojekte. Für diese Referenzen sind Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung vorzulegen. ☐ Sonstige Mindestanforderungen (in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 30 der „Loi du 8 avril 2018“ über öffentliche Aufträge) ………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………… (siehe Artikel 1.10.4. der allgemeinen Vertragsbedingungen) ☐ Nachweis eines Systems zur Qualitätssicherung (siehe Artikel 1.10.5. der allgemeinen Vertragsbedingungen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. 1) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht und dass die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht gekündigt ist. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes (Anlage 1)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu überprüfen Der Nachweis kann zunächst über eine Eigenerklärung gem. des VHB Vorducks 124 erbracht werden. Die Stadt Sundern behält sich vor, bei der Entscheidung über den Zuschlag von den Bietern in der engeren Xxxx vorab Einzelnachweise zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vereinbarten Deckungssummen vorliegt. Nachweis kann auch durch die Vorlage der Versicherungspolice in Kopie erfolgen. Sonstige Bedingungen Vertragsstrafe LTTG: Um die Einhaltung der Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 6 LTTG zu sichern, wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragswertes vereinbart; bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 % des Auftragswertes nicht überschreiten. Das beauftragte Unternehmen ist zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, wenn der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen muss. Ist die Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Dieser kann beim Dreifachen des Betrages liegen, den der Auftragnehmer durch den Verstoß gegen die Tariftreuepflicht eingespart hat. Es wird vereinbart, dass bei mindestens grob fahrlässiger und oder erheblicher Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 6 LTTG durch das beauftragte Unternehmen der öffentliche Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, dass beauftragte Unternehmen oder ein Nachunternehmen bei mindestens grob fahrlässig oder mehrfachen Verstößen gegen Verpflichtungen des LTTG für die Dauer von drei Jahren von seinen öffentlichen Auftragsvergaben ausschließen. Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Name Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Straße Xxxxx-Xxxxxx-Xxxxx 0 XXX, Xxx 00000 Xxxxx Telefon Fax E-Mail Internet Es gilt die VOB A/B/C in der zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Fassung. Vertragsstrafe LTTG: Um die Einhaltung der Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 6 LTTG zu sichern, wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragswertes vereinbart; bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 % des Auftragswertes nicht überschreiten. Das beauftragte Unternehmen ist zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, wenn der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen muss. Ist die Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffe...
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. IV.3 Unternehmenskennzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Info) 20… 20… 20… 1.a) Umsatz in EUR (gesamt) 1.b) Umsatz in EUR soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind 1.c) Eigenleistungsanteil an dem unter 1.b) benannten Umsatz Bitte übersenden Sie, sofern vorhanden, die Geschäftsberichte für die betreffenden Jahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. IV.3 Unternehmenskennzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Info) ------ IV.4.1 Betriebshaftpflichtversicherung, Mindestdeckungssumme K. O. ------ IV.4.2 Betriebshaftpflichtversicherung, höhere Deckungssummen 36 Personenschäden bis 1 Mio Eur; Sachschäden bis 1 Mio Eur; Vermögensschäden bis 500 TEur = 2 Punkte 6 Personenschäden bis 2 Mio Eur; Sachschäden bis 2 Mio Eur; Vermögensschäden bis 1 Mio Eur = 4 Punkte 6 Personenschäden: höher als 2 Mio Eur; Sachschäden: höher als 2 Mio Eur; Vermögensschäden: höher als 1 Mio Eur = 6 Punkte 6 IV.5 Berufshaftpflichtversicherung = 4 Punkte 1 4