Gemeinschaftsveranstaltungen. Diese umfassen den Aufwand für Veranstaltungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens, nicht jedoch die Organisation zur Durchführung oder Teilnahme von/an Gemeinschaftsveranstaltungen (s. allgemeine Pflegeleistungen).
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Samples: Rahmenvertrag Gemäß § 75 Abs. 1 Und 2 SGB Xi Zur Vollstationären Pflege Im Land Berlin, Rahmenvertrag Gemäß § 75 Abs. 1 Und 2 SGB Xi Zur Vollstationären Pflege Im Land Berlin
Gemeinschaftsveranstaltungen. Diese umfassen Dies umfasst den Aufwand für Veranstaltungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens, nicht jedoch die Organisation zur Durchführung oder Teilnahme von/an Gemeinschaftsveranstaltungen (s. allgemeine Pflegeleistungen)Gemeinschaftsveranstaltungen.
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Samples: Rahmenvertrag Nach § 75 Abs. 1 SGB Xi Zur Teilstationären Pflege (Tagespflege) in Rheinland Pfalz
Gemeinschaftsveranstaltungen. Diese umfassen den Aufwand für Veranstaltungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens, nicht jedoch die Organisation zur Durchführung oder Teilnahme von/an Gemeinschaftsveranstaltungen (s. siehe allgemeine PflegeleistungenPflege- leistungen).
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Samples: Rahmenvertrag Gemäß § 75 Absatz 1 Und 2 SGB Xi Zur Kurzzeitpflege Im Land Berlin
Gemeinschaftsveranstaltungen. Diese umfassen den Aufwand für Veranstaltungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens, nicht jedoch die Organisation zur Durchführung oder Teilnahme von/an Gemeinschaftsveranstaltungen (s. allgemeine Pflegeleistungen).
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Samples: Rahmenvertrag Gemäß § 75 Abs. 1 Und 2 SGB Xi Zur Vollstationären Pflege Im Land Berlin