Common use of Genehmigungsvermerk Clause in Contracts

Genehmigungsvermerk. Ausgehend davon, dass die Technischen Richtlinien bei der Gestaltung und Ausfüh- rung des Standes eingehalten werden, ist es bei ebenerdigen, eingeschossigen Stand- bauten ohne Überdachung in den Messe- hallen nicht erforderlich, Zeichnungen zur Genehmigung einzureichen. Alle anderen Standbauten, mobile Stände, Sonderbauten und Konstruktionen sind genehmigungs- pflichtig. Aufbaupläne (Grundriss und An- sicht) sind in doppelter Ausführung bei der Messe Berlin zur Genehmigung einzureichen. Einzelheiten enthalten die Aussteller-Ser- vice-Unterlagen.

Appears in 12 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand Application, Stand Application