Common use of Generelle Selbstbeteiligung (sofern vereinbart) Clause in Contracts

Generelle Selbstbeteiligung (sofern vereinbart). Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgeleg- ten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch wenn die begründeten Haft- pflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungs- summe übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen. Ziffer I Satz 1 bleibt unberührt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleibt der Versicherer auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche verpflichtet.

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Generelle Selbstbeteiligung (sofern vereinbart). Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgeleg- ten fest- gelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch wenn die begründeten Haft- pflichtansprüche Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungs- summe übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen. Ziffer I Satz 1 bleibt unberührt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleibt der Versicherer auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche verpflichtet.

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