Geothermierisiken Musterklauseln

Geothermierisiken. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die in Ziffer III. 39 mitversicherten Geothermierisiken. Für die in Ziffer III. 39.2 mitversicherten Risiken gilt die Höchstersatz- leistung von 1.000.000 EUR je Versicherungsfall und -jahr auch für nach Ziffer IX. (Umwelt-Basisversicherung) versicherte Ansprüche.
Geothermierisiken. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die in Teil ▇. ▇▇▇▇▇▇ II. 14 und Teil ▇. ▇▇▇▇▇▇ II. 11. mitversicherten Geothermierisiken. Für die in Teil ▇. ▇▇▇▇▇▇ II. 14.2 und Teil ▇. ▇▇▇▇▇▇ II. 11.2 mitversicherten Risiken gilt die Höchstersatzleistung von 1.000.000 EUR je Versiche- rungsfall und -jahr auch für nach Teil E. (Umwelt-Basisversicherung) versicherte Ansprüche.
Geothermierisiken. Nutzung)
Geothermierisiken. Für den Versicherungsvertrag gelten für die Ziffern I. bis VIII. neben den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversiche- rung (SVAHB) und den Besonderen Bedingungen für die Mitversiche- rung von Vermögensschäden in der Haftpflichtversicherung (BBVerm) die nachfolgenden Risikobeschreibungen, Besondere Bedingungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung von Kfz-Dienstleis- tungsbetrieben (RBE Kfz-Dienstleistung Top). Für die Ziffer IX. - Private Risiken - gelten ausschließlich die in diesem Abschnitt genannten Versicherungsbedingungen.
Geothermierisiken. Der Versicherungsschutz für Risiken, die auf Planung, Errichtung und Betrieb von Geothermie-Anlagen zurückzuführen sind, richtet sich nach Ziffer 1.5.18.